„Am 19. Juni 2016 wird das Zahlungskontengesetz in Kraft treten. (…) An einer entscheidenden Stelle wurde allerdings dem insoweit eindeutigen Willen des europäischen Richtliniengebers nicht entsprochen: Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens wurde der Passus in § 4 Geldwäschegesetz (GwG) nicht gestrichen, nach dem zur Kontoeröffnung ein Identifikationsdokument vorliegen muss, das der „Pass- und Ausweispflicht“ genügt. Aus unserer Sicht ist das Erfordernis der „Pass- und Ausweispflicht“ eine ausländerrechtliche Maßgabe, die nicht der Geldwäscheprävention dient. (mehr …)
Girokonto
Basiskonto kommt am 19. Juni 2016
Nach jahrzehntelangen Auseinandersetzungen gibt es ab dem 19.06.2016 endlich einen gesetzliches Recht auf ein Girokonto, da an diesem Tag das Zahlungskontengesetz in Kraft tritt.
Süddeutsche: „Jugend und Geld – Verbotene Schulden“
In der heutigen Süddeutschen Zeitung gibt es einen interessanten Artikel: „Jugend und Geld
Verbotene Schulden: Manche Sparkassen dulden es, wenn Minderjährige ihr Konto überziehen – erlaubt ist das nicht. Deshalb interessiert sich jetzt auch die Bundesfinanzaufsicht für diese Fälle.“ – zum ganzen Artikel von Jan Willmroth