Inkasso
ZDF-frontal21: „Die miesen Tricks der Inkassofirmen“
ZDF-frontal21 berichtete gestern über Inkassounternehmen. Aus der Anmoderation: „(…) Doch wenn die Kredite nicht bedient werden, kommen die Inkassofirmen. Und einige gehen selbst bei Kleinstbeträgen groß auf Beutezug. Rund sieben Millionen Deutsche sind überschuldet. Ob aus Leichtsinn oder wegen eines Schicksalsschlages – die Geldeintreiber fragen nicht, wieso. Sie fordern. Und manche missbrauchen ihre Mahnungsmacht. Erik Hane über Menschen in der Schulden- und Inkassofalle.“
Zum sehr sehenswerten (und lesenswerten) Beitrag mit Dieter Zimmermann und Tatjana Halm: www.zdf.de/politik/frontal-21
Zurückweisung eines Mahnantrags bei unzulässiger Kosten-Doppelung
Wir hatten am 8.9.2016 schon auf die Entscheidungen des AG Coburg, Beschl. v. 03.03.2016 – 15-7790975-00-N (rechtskräftig) und des AG Mayen, Beschl. v. 17.05.2016 – 16-6487620-0-1 (rechtskräftig) hingewiesen („Rote Karte für Kostendopplungen durch Inkassounternehmen und Inkassoanwälte“). In der aktuellen ZVI sind diese Entscheidungen nun auch abgedruckt. Im Heft ist zudem ein Beitrag von Dieter Zimmermann dazu.
Antwort der Bundesregierung zu „Inkasso-Verfahren der Agentur für Arbeit und Jobcenter bei verschuldeten Erwerbslosen“
Die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage „Inkasso-Verfahren der Agentur für Arbeit und Jobcenter bei verschuldeten Erwerbslosen“ (siehe unsere Meldung vom 03.11.2016) geantwortet. Sie ist zusammen mit einer Auswertung zu finden unter: www.katja-kipping.de. Beides ist sehr lesenwert!
Vorschau: Änderungen im Jahr 2017
Einheitliche Höchstsätze für das nichtanwaltliche und das anwaltliche Inkasso?
Kommen „einheitliche Höchstsätze für das nichtanwaltliche und das anwaltliche Inkasso“ ?
Unter dem unscheinbaren Namen „Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ verbirgt sich auch die Änderung von Inkassoregelungen. Hier der Hinweis darauf, dass § 4 Absatz 5 Satz 2 und 3 EGRDG (Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz) gestrichen werden soll (Artikel 8 Nr. 2 – vgl BT-Drucksache 18/9521-Auszug)! Mit einer interessanten Begründung:
„§ 4 Absatz 5 Satz 2 und 3 EGRDG ermächtigt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, durch Rechtsverordnung für bestimmte Fälle Höchstsätze für die Erstattung der Kosten festzulegen, die ein Gläubiger bei Beauftragung eines Inkassodienstleisters (§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 RDG) als Schadensersatz von seinem Schuldner ersetzt verlangen kann. (…) Die unterschiedliche Behandlung von nichtanwaltlichem und anwaltlichem Inkasso, die dadurch entsteht, dass die Ersatzfähigkeit von Inkassokosten nur beim nichtanwaltlichen Inkasso durch Höchstsätze beschränkt werden kann, begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf das Gleichheitsgebot des Artikels 3 GG. Inkassodienstleistungen, die von Inkassodienstleistern erbracht werden, unterscheiden sich nicht von Inkassodienstleistungen, die Rechtsanwälte erbringen. (mehr …)
Bundestag – Kleine Anfrage: „Inkasso-Verfahren der Agentur für Arbeit und Jobcenter bei verschuldeten Erwerbslosen“
Kleine Anfrage aus der Fraktion DIE LINKE: „Inkasso-Verfahren der Agentur für Arbeit und Jobcenter bei verschuldeten Erwerbslosen“ (18/10023). Der Beginn:
„Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 22. Juli 2016 („Wie die Jobcenter Arbeitslose in die Insolvenz drängen“; Anmerkung: siehe unsere Meldung vom 22.7.2016) schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Agentur für Arbeit vor, dass sie sich nicht mehr auf außergerichtliche Einigungen einlassen darf. Die Berichterstattung provoziert Fragen nach dem Inkasso-Verhalten der Bundesagentur für Arbeit in ihrem Zuständigkeitsbereich. Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen im Arbeitslosengeldbezug und wie viele Hartz-IV-Leistungsberechtigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung verschuldet?  (…)“
Bundesagentur beauftragt private Inkassounternehmen mit Forderungseinzug
„Rote Karte für Kostendopplungen durch Inkassounternehmen und Inkassoanwälte“
An dieser Stelle der Hinweis auf einen sehr lesenwerten Beitrag im Infodienst-Schuldnerberatung mit dem Titel „Rote Karte für Kostendopplungen durch Inkassounternehmen und Inkassoanwälte“.
Der Beginn: „Das AG Coburg (das Zentrale Mahngericht für Bayern) hat mit Beschluss vom 03.03.16 (AZ: 15-7790975-00-N) den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids zurückgewiesen, in dem sowohl Inkasso- als auch Anwaltskosten tituliert werden sollten. (mehr …)