Noch einmal (III): Verbraucherinsolvenz-Antragsformular – BGH zu zulässigen Abweichungen vom Formularzwang für den Antrag auf Erlass eines PfÜB

Im Rahmen der aktuellen Überlegungen hinsichtlich des Verbraucherinsolvenz-Antragsformular, die zuletzt auch hier in der Meldung vom 31.3.2021 angestellt wurden, ein Hinweis auf BGH, 13. Februar 2014, VII ZB 39/13. Dort ging es um den Formularzwang für einen PfüB-Antrag (heute: § 5 ZVFV), doch die Argumentation – die freilich vor Einführung des § 3 ZVFV erfolgte – dürfte übertragbar sein. Leitsatz 3:

Ein Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist nicht formunwirksam, wenn sich der Antragsteller eines Antragsformulars bedient, das im Layout geringe, für die zügige Bearbeitung des Antrags nicht ins Gewicht fallende Änderungen enthält.

Dazu aus der Entscheidung näher: (mehr …)

iff-Überschuldungsradar 2021/23 von Marion Kemper: Vertretungsbefugnis im Verbraucherinsolvenzverfahren

Das aktuelle Überschuldungsradar zum Thema „Vertretungsbefugnis im Verbraucherinsolvenzverfahren – eine Aufgabe für die Schuldner- und Insolvenzberatung!“ wurde von Marion Kemper verfasst.

Seit dem 01. Juli 2014 regelt die Insolvenzordnung, dass die Schuldnerberatungsstellen (in ihrer Funktion als geeignete Stellen gem. § 305 InsO) den*die Schuldner*in auch vor dem Insolvenzgericht vertreten können.

Seither wird immer wieder – auch unter den Beratungsfachkräften und Trägern der Beratungsstellen – diskutiert, ob und unter welchen Bedingungen die Übernahme der gerichtlichen Vertretung sinnvoll ist. Die Ausführungen sollen dazu beitragen, das Thema „gerichtliche Vertretung“ wieder mehr in den Fokus zu nehmen und von verschiedenen Seiten zu beleuchten.

Noch einmal (II): Verbraucherinsolvenz-Antragsformular

Das BMJV hat unter https://www.bmjv.de/DE/Service/Formulare/Formulare_node.html bzw. https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Verbraucherinsolvenzverfahren_und_Restschuldbefreiungsverfahren.html nun wie angekündigt, ein neues Verbraucherinsolvenz-Antragsformular veröffentlicht. Der direkte Link lautet https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Verbraucherinsolvenzverfahren_und_Restschuldbefreiungsverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=4.

Auf den ersten Blick fällt ein neues Layout auf. Des weiteren wurde in die Fußzeile “Amtliche Fassung 1/2021” eingepflegt.

Damit stellt sich die Frage: was ist mit den Anträgen, welche Schuldner/innen die letzten Tage oder heute ausgefüllt haben und diese erst ab morgen, 1.4.2021, also nach Ablauf der Übergangsfrist des § 2a VbrInsFV das Insolvenzgericht erreichen?

Meines Erachtens (mehr …)

BGH zur Aussetzung von vor Insolvenzeröffnung ausgebrachter Pfändungen des Guthabens auf dem P-Konto

RA Kai Henning weist in seinem aktuellen Newsletter auf BGH, Beschl. 19.11.2020, IX ZB 14/20, die Pflichtlektüre sein dürfte. Leitsatz:

Die Verstrickung einer gepfändeten Forderung kann während eines Insolvenzverfahrens dadurch beseitigt werden, dass das Insolvenzgericht als Vollstreckungsgericht die Vollziehung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens aussetzt, ohne die Pfändung insgesamt aufzuheben (Abgrenzung von BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2015 – VII ZB 42/14, WM 2016, 133).

Anmerkung Kai Henning: (mehr …)

“Entschuldungsverfahren muss deutlich einfacher und verständlicher werden”

Anlässlich des Deutschen Insolvenzrechtstages ist die aktuelle Ausgabe des INDatReports frei verfügbar: indat-report-02-2021-online-dit.pdf.

Ab Seite 58 gibt es einen interesssaten Bericht von Peter Reuter über den Verbraucherinsolvenzveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im DAV.

“Nach Einschätzung der Bundesregierung wird sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2021 deutlich erhöhen.”

Hier der Hinweis auf Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Michael Theurer, Reinhard Houben, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/26765 – Aktueller Stand gemeldeter Insolvenzen und Maßnahmen der Bundesregierung, aus dem das Zitat aus der Überschrift stammt.

Noch einmal: Verbraucherinsolvenz-Antragsformular

In 10 Tagen läuft die Übergangsfrist des § 2a VbrInsFV ab, nachdem die alten Formulare weiterhin genutzt werden können. Vor diesem Hintergrund fragen sich einige: wann kommen die neuen Formulare?

Das ist allerdings ein Scheinproblem! Denn die neuen Formulare sind schon längst da. Sie stehen unter https://www.gesetze-im-internet.de/vbrinsvv/anlage.html. Dort wurden die Änderungen des RSB-Verkürzungsgesetzes eingearbeitet und mehr ist auch gar nicht erforderlich. So sieht es auch das IFF.

I. Mögliche Irritationen: (mehr …)

DAV/AG InsoR: “Keine coronabedingte Welle bei Verbraucherinsolvenzen zu erwarten”

Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) geht davon aus, dass es nicht zu einem massiven Anstieg der Insolvenzen von Verbrauchern und Kleinselbstständigen als Folge der Corona-Pandemie kommen wird. Das hob sie auf dem aktuell stattfindenden Deutschen Insolvenzrechtstag hervor.

Die aktuellen Insolvenzen kleinerer Selbständiger, von Kleinstunternehmen und Freiberuflern sind in der Regel keine reinen „Corona-Insolvenzen“. Andere Gründe, etwa bereits zuvor bestehende Liquiditätsschwierigkeiten oder Faktoren wie eine schwere Erkrankung kommen meist hinzu. Die Corona-Krise ist zwar bisweilen der Auslöser, aber nicht der Grund.  (mehr …)

Neues Verbraucherinsolvenz-Antragsformular veröffentlicht?

Der infodienst-schuldnerberatung meldet, dass “das neue amtliche Formular” inzwischen auf dem Justizportal des Bundes und der Länder veröffentlicht (Fassung: 01/2021) sei. Es wird dann auf https://justiz.de/service/formular/dateien/vinso_01_2021.pdf verwiesen (siehe auch Bild unten).

Diese Download-Möglichkeit verwundert. Denn unter https://www.gesetze-im-internet.de/vbrinsvv/anlage.html stehen noch [10.3.2021; 10:00 Uhr] die Formulare “amtliche Fassung 7/2014” mit den wenigen direkten Änderungen durch Artikel 5 und 8 des Verkürzungsgesetztes (BGBl. 2020 I Nr. 67 S. 3328).

Die Antragsformulare basieren auf § 305 Abs. 5 InsO, dessen Satz 1 lautet: “Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates (mehr …)