Für das Jahr 2020 hat das Insolvenzgericht in Hamburg 858 entschiedene Anträge auf Verbraucherinsolvenz gemeldet. Das entspricht einem Rückgang von 47 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, so das Statistikamt Nord. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass viele natürliche Personen inklusive der Verbraucherinnen und Verbraucher wegen der angekündigten Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens die Beantragung eines Insolvenzverfahrens im zweiten Halbjahr 2020 herausgezögert haben. (mehr …)
Insolvenzverfahren
LG Oldenburg: “persönliche Beratung” nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO erfordert “gleichzeitige örtliche Anwesenheit von Schuldner und seinem Berater”
Hier der Hinweis auf LG Oldenburg, 30.11.2020, 16 T 596/20, ZVI 2021, 68.
Daraus: “Eine umfassende Beratung … kann nur unter gleichzeitiger örtlicher Anwesenheit von Schuldner und seinem Berater erfolgen. Ein Telefongespräch und eine schriftliche Beratung können ein solches persönliches Gespräch nicht ersetzen. Eine rein telefonische durchgeführte Beratung birgt stets die Gefahr, nicht tief genug in die Problematiken einzusteigen und dadurch die Rechts- und Vermögensverhältnisse des Schuldners nicht eingehend genug zu prüfen, (mehr …)
Aufruf: Übersendung von gerichtlichen Schreiben mit Hinweis auf § 305 Abs. 3 InsO (Rücknahmefiktion)
Immer wieder erhalten Schuldnerinnen und Schuldner, die einen Verbraucherinsolvenzantrag gestellt haben, eine Rückmeldung vom Gericht, in der Nachfragen gestellt oder gar „Fehler“ moniert werden.
Nicht selten wird das gerichtliche Schreiben mit dem Hinweis auf § 305 Abs. 3 InsO versehen und erklärt, dass nach vergeblichen Ablauf der Monatsfrist der Antrag als zurückgenommen gilt.
Es ist aber nicht so, dass das Gericht stets diesen Weg beschreiten kann! (mehr …)
Fortbildung BAG-SB: Schuldenfrei nach drei Jahren – das neue Privatinsolvenzrecht
Die BAG-SB bietet eine Fortbildung u.a. über die Neuerungen im Privatinsolvenzrecht speziell für Mitarbeitende in der Sucht-, Wohnungslosen-, Straffälligen- und Jugendhilfe an. Diese findet als Webinar am 24.02.2021, 10-12:30 Uhr, statt.
In diesem zweieinhalbstündigen Webinar erfahren die Teilnehmer/innen, welche Änderungen konkret beschlossen wurden und erhalten Tipps, wie sie auf Gläubigerschreiben, Inkassoanrufe oder Gerichtsvollzieherbesuche ihrer Ratsuchenden reagieren können. Vorwissen im Insolvenzrecht ist nicht notwendig, es handelt sich um eine kurze und einführende Basisveranstaltung. – Weitere Infos unter: www.bag-sb.de
RSB-Verkürzungsgesetz: heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht!
Das “Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht” wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht! BGBl. 2020 I Nr. 67, S. 3328
Damit können ab morgen wirklich alle Anträge bei Gericht eingereicht werden, also auch in den Fällen, in denen das Scheitern des AEV länger als sechs Monate zurückliegt (Artikel 103k Abs. 4 EG-InsO). Achtung: § 2a Verbraucherinsolvenzformularverordnung beachten -> Abtretungsfrist in Anlage 3 anpassen.
Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und weitere Gesetze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht!
Fortbildungen zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
Hier der Hinweis auf
- BAG-SB:
Das neue Insolvenzrecht – was sich mit der Verkürzung ändert
11. und 18.01.2021 - Fachzentrum Schuldenberatung im Lande Bremen e.V. (FSB):
Reform des Insolvenzverfahrens
6., 13. und 21.01.2021
Verkürzung des RSB-Verfahrens: Wann die gesammelten Anträge einreichen?
Heute hat auch der Bundesrat der Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens zugestimmt bzw. genauer: auf einen Einspruch / der Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Die finale Fassung gibt es hier: BR-Drucksache 761/20.
Nun stellt sich Frage: wann können/sollen die sich angesammelten Anträge eingereicht werden? (mehr …)
RSB-Verkürzung schon morgen im Bundesrat
Zuerst dauert es (zu) lange und nun geht es schnell: nach der heutigen Bundestagsentscheidung befasst sich schon morgen auch der Bundesrat mit der RSB-Verkürzung, TOP 41. Alles andere als ein “Durchwinken” des Gesetzes wäre eine Überraschung.
Bundestag beschliesst Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre
Der Bundestag hat heute die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen. Zu den Details siehe die gestrige Meldung mit der Darstellung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses.
Abgelehnt wurden folgende Anträge: (mehr …)