Alleinerziehende in Armut: Paritätischer lobt Ausweitung des Unterhaltsvorschusses als armutspolitisch wichtigen Schritt

Die gestern im Kabinett beschlossene Reform des Unterhaltsvorschusses (siehe: Mehr Unterstützung für Alleinerziehende) begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband als frauen-, kinder- und armutspolitischen richtigen Schritt. Die geplante Ausweitung, nach der Alleinerziehende künftig bis zur Volljährigkeit des Kindes Anspruch auf staatliche Unterstützung erhalten, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht für den Unterhalt aufkommt, sei ein wichtiger Beitrag, um Alleinerziehende und ihre Kinder vor Armut zu schützen. Der Paritätische appelliert an die Bundesländer, jetzt auch in der Finanzierungsfrage den Weg für eine zügige Umsetzung der Reform frei zu machen. – Quelle und mehr: PM des Paritätischen

Jonny Bruhn-Tripp: Info-Schrift „Zugang von Auszubildenden, Schülern und Studenten das ALG II und SGB II-Leistungen zur Existenzsicherung“

Jonny Bruhn-Tripp hat eine Arbeitshilfe zum Thema „Zugang von Auszubildenden, Schülern und Studenten in SGB II-Leistungen zum notwendigen Lebensunterhalt“ erstellt.

Diese gibt es hier: www.harald-thome.de – Quelle: Thomé-Newsletter vom 6.11.2016

Neue „Düsseldorfer Tabelle“ ab 01.01.2017

Zum 1. Januar 2017 wird die „Düsseldorfer Tabelle“ geändert. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder erhöht sich zum 1. Januar 2017. Diese Erhöhung des Mindestunterhalts beruht auf einer Entscheidung des Gesetzgebers in der „Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder“ gem. § 1612 a Abs. 1 BGBvom 03.12.2015. Die Erhöhung des Mindestunterhalts führt zur Änderung auch der Bedarfssätze der 2. – 10. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle. (mehr …)

SG Mainz zum Berliner Testament und Pflichtteilsanspruch eines SGB II-Empfängers

„Das Sozialgericht Mainz hat mit Urteil vom 23.08.2016 (Az.: S 4 AS 921/15) entschieden, dass ein Jobcenter einem Leistungsbezieher Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) zurecht nur noch in Form eines Darlehens bewilligt hat, weil er aufgrund eines Anspruchs auf einen Pflichterbteil über ausreichend Vermögen verfüge.

(…)  Die Richter wiesen [zwar] darauf hin, dass das Jobcenter im Falle eines Berliner Testaments von einem Leistungsempfänger grundsätzlich nicht verlangen könne, seinen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen. Das sei nicht zumutbar, weil damit der ausdrücklich vereinbarte Wille der Eltern unterlaufen würde. Eine Ausnahme gelte jedoch, wenn ausreichend Barvermögen vorhanden sei, um den ausgeschlossenen Erben auszuzahlen, ohne dass z.B. ein Grundstück verkauft oder beliehen werden müsse. (mehr …)

Heute: Internationaler Tag für die Beseitigung der Armut

„Die Vereinten Nationen haben den 17. Oktober zum Internationalen Tag zu Beseitigung der Armut erklärt. Aus diesem Anlass appelliert Diakonie-Präsident Ulrich Lilie an die Bundesregierung, sich mit allen Kräften für die Beseitigung der Kinderarmut in Deutschland einzusetzen:

„Kinder sind arm, weil ihre Eltern arm sind. Diese Kinder sind gesundheitlich gefährdet und bleiben auch häufiger als andere in der Schule auf der Strecke. (mehr …)

Kinderzuschlag und Kindergeld: Paritätischer kritisiert Regierungspläne für „Mini-Steuerreform“ als „Farce“

„Als „unglaubliche Farce“ bezeichnet der Paritätische Wohlfahrtsverband die Koalitions-Pläne, den Kinderzuschlag für Geringverdiener um lediglich 10 Euro und das Kindergeld sogar nur um 2 Euro anzuheben. Es sei familien- und armutspolitisch nicht vermittelbar, dass Kinder von Spitzenverdienern auch weiterhin deutlich höher gefördert werden als Kinder von Normalverdienern und Hartz-IV-Bezieher beim Kindergeld sogar ganz leer ausgehen, kritisiert der Verband. “ – zur ganzen Pressemitteilung

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines Familienangehörigen bei der Gewährung von Grundsicherung

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27. Juli 2016, 1 BvR 371/11:

„Wenn von Familienangehörigen, die in familiärer Gemeinschaft zusammen leben, zumutbar erwartet werden kann, dass sie „aus einem Topf“ wirtschaften, darf bei der Ermittlung der Bedürftigkeit für die Gewährung existenzsichernder Leistungen unabhängig von einem Unterhaltsanspruch das Einkommen und Vermögen eines anderen Familienangehörigen berücksichtigt werden. Allerdings kann nicht in die Bedarfsgemeinschaft einbezogen werden, wer tatsächlich nicht unterstützt wird.“ – zur ganzen Pressemitteilung Nr. 60/2016 des Bundesverfassungsgericht vom 7. September 2016

Siehe dazu auch Kommentar von Gernot Kramper auf stern.de („Jetzt wird Armut ansteckend“)

Bertelsmann Stiftung: „Steigende Kinderarmut beeinträchtigt Chancen fürs ganze Leben“

„Die Wirtschaft wächst, doch die Kinderarmut auch: In Deutschland leben heute im Vergleich zu 2011 mehr Kinder in Familien, die auf staatliche Grundsicherung angewiesen sind. Das zeigen aktuelle Berechnungen der Bertelsmann Stiftung für Bundesländer, Städte und Kreise. Für die Mehrheit der Kinder ist Armut ein Dauerzustand – staatliche Unterstützung orientiert sich nicht am Bedarf Heranwachsender.“

Quelle und mehr: PM der Bertelsmann Stifung. Die Zahlen zu Hamburg als pdf. Siehe auch Bericht Hinz&Kunzt: „56.744 Hamburger Kinder sind arm“

SGB II und Ausbildungsförderung (Skript RA Joachim Schaller)

Aus dem aktuellen Thomé-Newsletter: „Rechtsanwalt Joachim Schaller aus HH hat ein umfassendes Skript (64 Seiten) zu existenzsichernden Leistungen, insbesondere ergänzende und aufstockende SGB II – Leistungen für Auszubildende in allen Ausbildungslagen, erstellt. Darin sind im Detail die Neuregelungen durch  das „9. SGB II-ÄndG“/ Rechtsvereinfachungsgesetz eingearbeitet. (mehr …)