Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert die Bundesregierung auf, gegenüber Banken und Sparkassen klarzustellen, dass sie sich in der Coronakrise nicht an ihren Kunden bereichern dürfen. So verlangt eine Volksbank in Nordrhein-Westfalen laut Verbraucherbeschwerde auch während der gesetzlich eingeräumten Aussetzung des Kredites weiterhin Zinszahlungen. Auch der Bundesverband Deutscher Banken (BdB) empfiehlt Kreditinstituten trotz Kreditaussetzung auf Zinszahlungen zu bestehen. Dies steht im Widerspruch zum im März beschlossenen Kreditmoratorium. Demnach können Privatpersonen, die durch die Coronakrise in finanzielle Schieflage geraten sind, bei Krediten die Zahlung von Tilgung und Zinsen aufschieben. – Quelle und mehr: PM des vzbv
Kredit
Strafbefehl und Einziehungsanordnung gegen MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH in Speyer
Es lohnt sich eine Suche in www.bundesanzeiger.de unter dem Stichwort MAXDA, dort dann “gerichtlicher Teil”. Man stößt auf 2 Verfahren der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern (6581 VRs 6050 Js 19201/19, 6581 VRs 6050 Js 116/20). Siehe auch die PM der Staatsanwaltschaft: “Einziehung in Millionenhöhe nach Schädigung einer großen Anzahl von Kunden eines Kreditvermittlungsunternehmens“.
Aus dem Bundesanzeiger: “Durch Strafbefehl des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 14.01.2020 – 4 Cs 6050 Js 116/20 – wurde gegen die Einziehungsbeteiligte MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH, Boschstraße 3, 67346 Speyer die Einziehung des Wertes des Taterlangten in Höhe von mehreren Millionen Euro rechtskräftig angeordnet. Die Einziehungsbeteiligte hat den Betrag bereits auf ein Justizkonto eingezahlt, so dass der Einziehungsbetrag zur Auskehrung an die durch die Straftat Verletzten (im Folgenden als Geschädigte bezeichnet) bereitsteht.
Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
Die MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH hat im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Mai 2013 in der Regel durch Einschaltung einer Vielzahl von Außendienstmitarbeitern für Tausende von Kunden Darlehensverträge vermittelt bzw. zu vermitteln versucht. (mehr …)
“Bürgerbewegung Finanzwende” zu Dividenden / Schattenfinanzzentren und Corona-Staatshilfen
Hier der Hinweis auf das “Logbuch Krise” der Bürgerbewegung Finanzwende.
Dort finden sich Beiträge, die für den auch finanzpolitisch Interessierten in der Schuldnerberatung lesenswert sein können.
- 8.4.2020 – Dividenden und Staatshilfen:
Staatshilfen kassieren und gleichzeitig Gewinne an die Aktionäre ausschütten? Klingt komisch, könnte aber passieren. Warum Unternehmen in diesen Zeiten die finanziellen Mittel beisammen halten sollten, erklärt Michael Peters - 24.4.2020 – Schattenfinanzzentren und Staatshilfen:
Staatshilfen in der Krise kassieren und gleichzeitig in Schattenfinanzzentren Steuern vermeiden? Was in Polen und Dänemark gerade erschwert wird, ist in Deutschland noch problemlos möglich. Warum wir eine Debatte brauchen, an welche Bedingungen Staatshilfen geknüpft sein müssen, erklärt Konrad Duffy.
Siehe auch das Interview mit Gerhard Schick (Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende) im Deutschlandfunk vom 25.4.2020
LG Itzehoe zur Rückzahlungsforderung des Kreditinstituts nach Kündigung und Gesamtfälligstellung des Verbraucherkredits
Die Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG in Schleswig-Holstein weist auf eine ganz aktuelle lesenswerte Entscheidung des LG Itzehoe zur Streitfrage, wann gekündigte Verbraucherkredite verjähren, und wie weit § 497 Abs. 3 S. 3 BGB anwendbar ist, hin:
- Urt. v. 19.03.2020 – Az.: 7 O 271/19 (nicht rechtskräftig) als Scan
- zur Meldung der Koordinierungsstelle
- unsere Meldungen zur Streitfrage
Der vzbv warnt vor wiederbelebter Betrugsmasche durch Kreditvermittler und „Finanzsanierer“
Ein schnell und unkompliziert zugesagter Kredit, ohne Schufa-Auskunft und trotz schlechter Bonität – für manche Verbraucherinnen und Verbraucher sind solche Versprechen ein willkommener finanzieller Strohhalm. Vor Auszahlung des Kredits verlangen die Anbieter nur noch einen überschaubaren Betrag, dann werde das Geld unverzüglich ausgezahlt. Dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist kein Fall bekannt, in dem ein Kredit nach einer Vorab-Zahlung dann auch tatsächlich ausgezahlt wurde. (mehr …)
Untersuchungsbericht des Marktwächters Finanzen zur Kreditvermittlung im stationären Handel veröffentlicht
Der Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentralen und des vzbv führte Ende 2018 eine Untersuchung zur Kreditvermittlung im Einzelhandel durch. Mittels Mystery Shoppings (verdeckte Testläufe und Beobachtungen) wurde in 91 Fällen das praktische Agieren von sechs ausgewählten Händlern (jeweils drei Elektronik-und Möbelketten) bundesweit in verschiedenen Märkten von dem für Konsumentenkredite zuständigen Team des Marktwächters Finanzen bei der Verbraucherzentrale Sachsen untersucht.
Schwachstellen und Probleme finden sich sowohl bei den Finanzierungsprodukten selbst als auch in der Vermittlungssituation und bei den beteiligten Vermittlern. – Zum Bericht.
Quelle und mehr: PM des vzbv
Referentenentwurf: „Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen“
Siehe Referentenentwurf vom 19.4.2019 als pdf sowie www.bundestag.de/services/suche?suchbegriff=abschlussprovision
Achim Tiffe: „Der Missbrauch von Restschuldversicherungen“
Hier der Hinweis auf den Beitrag von RA Achim Tiffe „Der Missbrauch von Restschuldversicherungen“ in der Verbraucher und Recht 3/2018, der frei verfügbar ist unter http://www.vur.nomos.de/fileadmin/vur/doc/2018/Editorial_VuR_18_03.pdf
Landgericht Hamburg: Gekündigtes Verbraucherdarlehen verjährt in drei Jahren
Das Landgericht Hamburg hat eine Entscheidung getroffen, die jede/r Schuldnerberater/in kennen sollte; Pflichtlektüre also (zumindest ab I.2a der Gründe): Urteil vom 29.12.2017, 307 O 142/16 (rechskräftig)
- Wird ein Ratenkredit vom Darlehensgeber wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers gekündigt (§ 498 BGB), entsteht durch die Kündigung ein Anspruch auf Zahlung der gesamten Restschuld (Gesamtfälligstellung).
- Dieser Anspruch unterfällt nicht der Regelung des § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB, nach der die Verjährung bis zu zehn Jahre gehemmt sein kann. Vielmehr unterliegt er der dreijährigen Regelverjährung nach §§ 195, 199 BGB.
(Leitsätze von RA Matthias Butenob)
In der nächsten Ausgabe der BAG-SB-Informationen wird es dazu eine Anmerkung geben.
„Restschuldversicherung ist immer freiwillig, weil man den Kredit ja nicht abschließen muss.“
Das institut für finanzdienstleistungen e.V. berichtet über eine – nunja, kreative – Einschätzung von Freiwilligkeit. Zur Meldung