VZ NRW: Fakeshop-Finder

Die Seiten sehen ganz normal aus. Das Angebot ist gut. Doch dann kommt die Ware nicht. Fakeshops sind über die Jahre immer professioneller geworden und sind selbst für erfahrene Internetnutzer:innen zur tückischen Falle geworden.

Hier der Hinweis auf die Seite der VZ NRW zum Thema: https://www.verbraucherzentrale.nrw/fakeshopfinder-71560

Pfändungstabelle 2023 erschienen

Gestern ist im Bundesgesetzblatt die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023 erschienen (BGBl. 2023 I Nr. 79 vom 20.03.2023).

Die neuen Werte werden ab 1.7.2023 wirksam sein und basieren auf § 850c Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO) in Verbindung mit der Erhöhung des Grundfreibetrages nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Die Beträge wurden um über 5% angehoben und lauten dann wie folgt:

  • Der unpfändbare Betrag für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten steigt von aktuell 1.330,16 Euro auf 1.402,28 Euro.
  • Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 500,62 Euro auf 527,86 Euro.
  • Für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht steigt der Erhöhungsbeitrag von 278,90 Euro auf 294,02 Euro.

Gut nutzbar ist die tabellarische Darstellung der sog. Pfändungstabelle, die als Anhang der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung angefügt sind und nach Nr. 2 der Bekanntmachung gelten (“Die ab 1. Juli 2023 geltenden Pfändungsfreibeträge ergeben sich im Übrigen aus den als Anhang abgedruckten Tabellen.”) Seit diesem Jahr wird das Bundesgesetzblatt in elektronischer Form ausgegeben, welches auch direkt ausgedruckt werden kann (vgl. PM des BMJ vom 30.12.2022 und § 4 Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens, BGBl. 2022 I Nr. 56 vom 28.12.2022, Seite 2752).

Neue einführende Literatur zur Schuldnerberatung

Die Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG in Schleswig-Holstein weist auf zwei neue Werke hin, die in die Schuldnerberatung einführen:

Übersicht Entlastungspakete Bund

Die Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein hat die Entlastungspakete des Bundes in einer aktualisierten Übersicht aufbereitet und stellt sie auf ihrer Webseite zur Verfügung.

Neben der Darstellung der zahlreichen Steuerentlastungen und Energieentlastungen sind die Leistungen zielgruppenorientiert nach Familien, Auszubildenden/Studierenden, Selbständigen, Rentner*innen, ALG I-Beziehenden, Sozialleistungsbeziehenden, Wohngeldbeziehenden und Arbeitnehmer*innen zusammengestellt.

Der Bearbeitungsstand ist der 23.12.2022, eine regelmäßige Aktualisierung soll erfolgen.

Bernd Eckhardt / Sozialrecht-Justament: Darstellung des Bürgeld-Gesetzes

“Die aktuelle Doppelausgabe November/Dezember 2022 von SOZIALRECHT-JUSTAMENT beinhaltet die Änderun­gen des »Bürgergeld-Gesetzes«, die schon zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Ich habe versucht, die Änderungen im Kontext weiterhin bestehender Rechtsnormen und möglicher Fragestellungen in der Sozialberatung darzustel­len (Seite 7 bis 20). Manche Probleme werden sich allerdings erst in der Praxis zeigen.” – Wie immer lesenswert! Dieses Mal besonders!

Zum Thema siehe auch von Tacheles e.V.:

Prozesskostenhilfebekanntmachung 2023

Vorgestern ist im Bundesgesetzblatt die neue Prozesskostenhilfebekanntmachung 2023 (PKHB 2023) verkündet worden; BGBl. 2022 I Nr. 56 S. 2843.

Maßgeblich sind die Freibeträge, die zum Zeitpunkt der Bewilligung der Prozesskostenhilfe Gültigkeit haben (§ 115 Abs. 1 Satz 4 ZPO). Die neuen Einkommensgrenzen gelten daher für sämtliche Bewilligungen von Prozesskosten-/ Verfahrenskostenhilfe sowie Beratungshilfe nach dem Jahreswechsel.

Zur 2022-Rechtslage siehe Freemann/Zimmermann unter www.infodienst-schuldnerberatung.de/neue-einkommens-freibetraege-fuer-die-beratungs-und-prozesskostenhilfe-2022/

Update für 2023: Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII

Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen ist der Nachweis des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ von Bedeutung.

Zuverlässig wie stets hat Dieter Zimmermann dazu das jährliche Update verfasst, welches unter www.infodienst-schuldnerberatung.de/2023-bescheinigungen-des-sozialrechtlichen-existenzminimums-nach-sgb-ii-und-sgb-xii-2/ zu lesen ist.

Dort gibt es dann auch die diversen Vorlagen / Dateien zum Download.

Die Überschriften des Beitrags:

I. Pfändung in den Vorrechtsbereich nach § 850d ZPO
II. Pfändung in den Vorrechtsbereich nach § 850f Abs. 2 ZPO
III. Aufrechnung/Verrechnung von Sozialleistungen bis zur Hälfte
IV. Unterschiede zwischen SGB II- und SGB XII-Bescheinigung
V. Fazit

Änderung der Verbraucherinsolvenzformularverordnung tritt morgen in Kraft

Vor gut drei Wochen hatten wir auf eine anstehende Änderung der VbrInsFV hingewiesen (Verbraucherinsolvenzformularverordnung: Änderung der Fußzeile mit der Fassungsangabe).

Nun ist es soweit: die Änderung wurde heute als Artikel 3 der “Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung” im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 52, Seite 2368 bzw. 2410) verkündet.

Damit tritt die Änderung nach Artikel 4 Abs. 1 der Verordnung morgen in Kraft.

Was ist mit den Anträgen, die vielleicht noch die alte Fußzeile enthalten?

Bürgerbeauftragte Schleswig-Holsteins informiert über wichtige Änderungen im Sozialrecht im Jahr 2023

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, gibt einen Überblick über kommende Änderungen im Sozialrecht. Die Überschriften:

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld statt „Hartz IV“)
  • Sozialhilfe
  • Kindergeld
  • Kinderzuschlag
  • Asylbewerberleistungsgesetz
  • Unterhaltsvorschussgesetz
  • Gesetzlichen Krankenversicherung
  • Wohngeldgesetz

Sowie jeweils im Gesetzesvorhaben befindlich:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und KiTaG

Bürgerbeauftragte Schleswig-Holsteins informiert über wichtige Änderungen im Sozialrecht im Jahr 2023

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, gibt einen Überblick über kommende Änderungen im Sozialrecht. Die Überschriften:

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld statt „Hartz IV“)
  • Sozialhilfe
  • Kindergeld
  • Kinderzuschlag
  • Asylbewerberleistungsgesetz
  • Unterhaltsvorschussgesetz
  • Gesetzlichen Krankenversicherung
  • Wohngeldgesetz

Sowie jeweils im Gesetzesvorhaben befindlich:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und KiTaG