Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein: Update der Info-Broschüre SCHULDENFREI

Die seit 2005 von der Koordinierungsstelle herausgegebene Broschüre wird in der Neuauflage 2022 bunter. Nicht nur der Name ist neu, sondern auch das Design. Auch der Inhalt wurde einer umfassenden Überarbeitung unterzogen, wobei die bisherige Struktur unverändert geblieben ist

Die Broschüre “SCHULDENFREI – Schuldnerberatung als professionelle Hilfe in Schleswig-Holstein” führt in verständlicher Sprache in die Arbeit der Schuldnerberatung ein.

Zu Beginn steht weiterhin die Einführung in das Thema “Verschuldung, Überschuldung und die Folgen” sowie die Darstellung der Sozialen Schuldnerberatung als professionelle Hilfe mit der Übersicht aller in Schleswig-Holstein anerkannten und von der Landesregierung geförderten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen.

Die Broschüre beinhaltet einen neuen Teil “Wie läuft die Beratung ab?”, der den Ablauf einer Beratung in übersichtlicher Form darstellt. Darin enthalten sind auch praktische Tipps zur Vorbereitung auf das erste Gespräch.

Quelle und mehr: www.schuldnerberatung-sh.de/infoservice/info-broschuere-schuldenfrei.html

Angemessenheitsfiktion in den Unterkunftskosten – Für das Jahr 2021 und 2022 jetzt Überprüfungsanträge stellen!

Wurden in den Jahren 2021 und 2022 die Unterkunfts- oder Heizkosten nicht in tatsächlicher Höhe anerkannt, ist es jetzt Zeit Überprüfungsanträge zu stellen, um rückwirkend die Leistungsansprüche zu sichern. Das betrifft Menschen aus dem SGB II/SGB XII und sog. Analogleistungsberechtigte nach dem AsylbLG.

Im Rahmen des Sozialschutz-Pakets „Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund der COVID-19-Pandemie“ wird in § 67 Abs. 3 SGB II/§ 141 Abs. 3 SGB XII bestimmt, dass alle Unterkunfts- und Heizkosten nach § 22 Abs. 1 SGB II / § 35 Abs. 1 SGB XII und § 42a Abs. 1 SGB XII unabhängig von ihrer Höhe als angemessen gelten und das es sich dabei um eine unwiderlegbare Fiktion handelt. Diese Regelung gilt für alle Bewilligungszeiträume die zwischen März 2020 und Dez. 2022 beginnen (§ 67 Abs. 1 SGB II/§ 141 Abs. 1 SGB XII II iVm § 1 VZVV). Diese gesetzliche Bestimmung heißt »Angemessenheitsfiktion« und trifft für das ALG II, für die Sozialhilfe, und sog. Analogleistungsberechtigte nach dem AsylbLG, also Geflüchtete, die länger als 18 Monate in Deutschland sind, zu.

Gesetzeszweck dieser Schutzregeln ist, dass sich SGB II- und SGB XII – Leistungsbezieher in der Zeit der Pandemie “nicht auch noch um ihren Wohnraum sorgen müssen” (vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs 19/18107, S 25).

Eine Ursächlichkeit zwischen dem Eintritt der Hilfebedürftigkeit und der epidemischen Lage ist nicht erforderlich. Die Angemessenheitsfiktion ist nicht nur auf Erst- oder Neuanträge begrenzt, sondern erfasst alle Unterkunftskosten für Bewilligungsabschnitte, die in dem Zeitraum 01.03.2020 bis 31.12.2022 begonnen haben, bzw. noch beginnen werden. Dies auch dann, wenn weder die Hilfebedürftigkeit, noch der Umzug direkt auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind (LSG Bayern 28.7.2021 – L 16 AS 311/21 B ER; LSG NRW 13.9.2021 – L 19 AS 1295/21 B ER; LSG Schleswig-Holstein 11.11.2020 – L 6 AS 153/20 B ER;  LSG Niedersachsen-Bremen 29.9.2020 – L 11 AS 508/20 B ER; LSG Sachsen- Anhalt 7.3.2022 – L 4 AS 40/22 B ER; Hessisches LSG 21.2.2022 – L 6 AS 585/21 B ER).

Vorliegend handelt es sich zwar um SGB II-Entscheidungen, diese sind wegen exakter Rechtslage auch im SGB XII anzuwenden (BSG 23.03.2010 – B 8 SO 24/08 R; 14.04.2011 – B 8 SO 19/09 R; Prof. Dr. Guido Kirchhoff in: Hauck/Noftz SGB XII, § 141 Übergangsregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie, Rn. 25).

Quelle und mehr (z.B. Musterschreiben): tacheles-sozialhilfe.de

SGB II – Gesetzestext Lesefassung zu den Änderungen im sog. “Bürgergeldgesetz”

Tacheles e.V.: Auf Nachfrage beim Bundesministerium für Arbeit (BMAS) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) seien dort keine Lesefassungen der SGB II – Änderungen vorhanden. Was wir ehrlich gesagt für entweder unrichtig oder ungeheuerlich halten.

Da aber Lesetexte der SGB II – Änderungen um die Änderungen rund um das sog. “Bürgergeldgesetz” unabdingbar notwendig sind, um sich mit den kommenden Rechtsänderungen im Detail auseinanderzusetzen zu können und weil wir keine Lust haben und durch vier Gesetzestextänderungen stetig durchwühlen zu müssen, haben wir nun eine Lesefassung des SGB II – Gesetzestextes als Mini-NGO selbst erstellt. Das Ergebnis wollen wir selbstverständlich für alle zur Verfügung stellen. Eine Fassung zum SGB XII ist auch in Arbeit, kommt in den nächsten Tagen.

Warum machen wir das, was eigentlich die Verwaltung machen müsste: die Änderungen müssen bekannt werden, alle müssen die Möglichkeit haben sich im Detail und nachvollziehbar mit den Änderungen auseinandersetzen zu können und ganz grundsätzlich: nur wer seine Rechte kennt, kann dafür kämpfen!

Tacheles möchte den konsolidierten SGB II – Gesetzestext nicht hinter Paywall verbergen, wir fänden es aber schon cool, wenn sich mal mit ner Spende zu bedankt werden würde. Hier kann gespendet werden.

Konsolidierter SGB II – Gesetzestext zum 01.01.2023

Primastrom und voxenergie: Klageregister eröffnet

PM vzbv: Kund:innen von primastrom und voxenergie, die in den vergangenen Monaten Preiserhöhungen erhalten haben, können jetzt an den Musterfeststellungsklagen gegen die Energieanbieter teilnehmen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Klagen eingereicht, um vom Berliner Kammergericht feststellen zu lassen, dass die Preiserhöhungen nicht zulässig sind und die Unternehmen ihre Preisgarantien für Strom und Gas einhalten müssen – auch in der aktuellen Energiekrise.

„Wer von primastrom oder voxenergie eine Preiserhöhung erhalten hat, sollte diese nicht akzeptieren und kann nach Ansicht des vzbv die Energielieferung zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen fordern“, sagt Ronny Jahn, Leiter des Teams Musterfeststellungsklagen im vzbv. „Verbraucherinnen und Verbraucher, die von unberechtigten Preiserhöhungen betroffen sind, können sich an den Klagen beteiligen und so ihre Ansprüche sichern.”

Ausführliche Informationen zu den Klagen und und Hilfestellungen für die Anmeldung finden Verbraucher:innen auf musterfeststellungsklagen.de. Dort hilft ein Klage-Check bei der Prüfung, ob eine Beteiligung an den Klagen möglich ist. In den FAQs werden häufig gestellte Fragen beantwortet.

Jobcenter Hamburg: jetzt Arbeitslosengeld II online beantragen

Ab sofort kann der Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II), inklusive Anlagen und Nachweise, online an das zuständiges Jobcenter übermittelt werden. Die neue online Antragsstrecke ist rund um die Uhr verfügbar, einfach und datensicher.

Sie sparen Zeit und Porto indem Sie bequem von zu Hause aus – direkt am PC, mit dem Tablet oder Smartphone – den Neuantrag stellen. Die Bedienung ist intuitiv und die Fragestellungen individuell auf die jeweilige persönliche Lebenssituation zugeschnitten. Hilfetexte unterstützen durchgängig während der gesamten Dateneingabe.

Mehr über die eServices von Jobcenter team.arbeit.hamburg erfahren Sie hier. Daraus:

Folgende eServices stehen Ihnen über jobcenter.digital aktuell zur Verfügung:

Sie möchten jetzt online den Antrag auf ALG II stellen, dann klicken Sie hier

Quellen: https://team-arbeit-hamburg.de und ndr.de

Energiekrise: Erwerbslosenverein Tacheles e.V. und Paritätischer Wohlfahrtsverband starten Aufklärungs- und Unterstützungskampagne für Betroffene hoher Energiekosten

Angesichts stark steigender Energiekosten starten Tacheles e.V. und der Paritätische Wohlfahrtsverband heute die bundesweite Kampagne “Energie-Hilfe”, mit der Menschen über ihre Rechte auf behördliche Übernahme von Energiekosten aufgeklärt werden sollen. Im Zentrum der Kampagne steht die Webseite www.energie-hilfe.org, die Betroffene hoher Energiekosten umfangreich über ihre sozialrechtlichen Ansprüche informiert und Musteranträge zur Verfügung stellt.

Der Mangel an ausreichenden, gezielten Hilfen für die von Inflation und explodierenden Energiekosten am härtesten Betroffenen wird nach Einschätzung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und des Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. zu einer deutlichen Steigerung der Anzahl an Anspruchsberechtigten im Bereich der Grundsicherung führen.

Um Betroffenen die Antragstellung zu erleichtern und die fristgerechte Wahrung von Ansprüchen zu ermöglichen, werden auf dem Portal www.energie-hilfe.org leicht verständliche und einfach zugängliche Informationen bereitgestellt und die nötigen Antragsformulare zum Download angeboten.

Beratungsstellen und -einrichtungen können sich auf der Website umfangreich über Anspruchsberechtigungen und Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung informieren.

Unterhaltsvorschuss in Hamburg online beantragen

Ab sofort kann der Unterhaltsvorschuss in Hamburg online beantragt werden. Den Vorschuss können Personen beantragen, die alleinerziehend sind und für das eigene beziehungsweise die eigenen Kinder nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt erhalten.

Für den digitalen Antrag auf Unterhaltsvorschuss benötigen die Bürgerinnen und Bürger eine gültige E-Mail-Adresse. Die für den Antrag erforderlichen Unterlagen können online über das entsprechende Service-Portal an die zuständigen Stellen in den Bezirksämtern übermittelt werden. Mittels eines elektronischen Personalausweises kann der Antrag vollständig digital abgewickelt werden. Wer keinen elektronischen Personalausweis hat, muss lediglich eine zusammenfassende Seite ausgedruckt und unterschrieben per Post übermitteln. Weitere Informationen und Hinweise zu den Unterlagen, die für den Antrag erforderlich sind, finden sich auf dem Service-Portal im Internet.

Quelle und mehr (etwa zu den Voraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss): PM der Sozialbehörde Hamburg

Neues Angebot: Digitale Suchtberatung

PM der Sozialbehörde Hamburg: “Wer eine Sucht entwickelt hat, sollte sich möglichst früh Hilfe holen. Viele greifen allerdings erst spät zur Hilfe durch Fachleute. Ein neues Online-Angebot soll Abhilfe schaffen. Kostenfrei und anonym gibt es künftig Hilfe per Klick aus verlässlicher Hand. Das neue Angebot suchtberatung.digital ist ab heute bundesweit verfügbar.

Das Beratungsangebot ist ab sofort auf www.suchtberatung.digital direkt über den Internetbrowser auf allen üblichen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Laptop) nutzbar, es wird keine App oder Software benötigt. Über die Eingabe von Postleitzahl, Alter und Geschlecht gelangen die Hamburgerinnen und Hamburger zu ihrem spezifischen Beratungsangebot.

Mit einem Selbsttest kann überprüft werden, ob ein problematisches Verhalten vorliegt. Falls dies der Fall ist, bietet ein Online-Tool die Möglichkeit zur Selbstkontrolle: Mit einem Konsumtagebuch kann beispielsweise die Konsummenge und -häufigkeit dokumentiert werden, um ein konkretes Bild der Sucht zu erlangen.

“Wie funktioniert Schuldnerberatung? – Handreichung für Multiplikatoren”

Die Landesfachstelle Verbraucherinsolvenzberatung im Freistaat Sachsen hat die Broschüre “Wie funktioniert Schuldnerberatung?” herausgegeben. Inhaltsübersicht:

  1. Schulden vermeiden – Nur eine Frage des Haushaltens? 
  2. Was leistet Schuldnerberatung?
  3. Was tun bei Mietschulden?
  4. Der Strom soll abgestellt werden! 
  5. Eine Haftstrafe droht?
  6. Eine Ladung zum Gerichtsvollzieher 
  7. Keine Auszahlungen vom Konto möglich? 
  8. Inkassobriefe und kein Ende 
  9. Vorbereitung auf die Schuldnerberatung 
  10. Der erste Termin in der Schuldnerberatung
  11. Und wie geht es weiter? 
  12. Hilfreiche Seiten 

Für Multiplikatoren interessant könnte auch unser Seminar “Grundkenntnisse der Schuldnerberatung – eine Einführung” (12.12.2022; Online) sein.

Seminar: “Grundkenntnisse der Schuldnerberatung – eine Einführung”

Update 7.11.2022: Es sind noch Plätze frei!


Hiermit laden wir herzlich zum Seminar “Grundkenntnisse der Schuldnerberatung – eine Einführung” mit Mark Schmidt-Medvedev am Montag, 12. Dezember 2022, 9 – 16.30 Uhr ein. Das Seminar findet online statt.

Zur vollständigen Seminareinladung – direkt zur Anmeldung

Das Seminar richtet sich an Fachkräfte in der Sozialen Arbeit, die in ihrer alltäglichen Arbeit mit dem Thema Überschuldung und Verschuldung konfrontiert werden und sich erste Kenntnisse für den sinnvollen Umgang in solchen Situationen aneignen möchten.