„Visual P-Konto Simulator 22“

Der infodienst-schuldnerberatung.de berichtet: “Ausgehend von einer Anfrage aus dem Bekanntenkreis zum Verlauf eines P-Kontos hat der pensionierter Programmierer Bernd Schiffers ein P-Konto-Berechnungsprogramm entwickelt, (…)

Der P-Konto Simulator richtet sich nun vor allem an Fachleute, z.B. in der Schuldnerberatung, die dann die Berechnungsergebnisse bewerten und mit den Betroffenen besprechen können. (…)

Das Berechnungstool ist eine aufwendige Excel-Kalkulation. Sie rechnet P-Konto-Verläufe frühestens ab Januar 2022 ab. Sie braucht vergleichsweise wenige Eingaben und stellt den prognostizierten Verlauf in vielfältiger Form grafisch und in Tabellen dar.“

Empfehlungen des Deutschen Vereins für den Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe (SGB XII)

Der Deutsche Verein gibt wiederkehrend Empfehlungen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe heraus – zuletzt in 3. Auflage 2016, welche durch die vorliegende 4. Auflage ersetzt wird. Die Empfehlungen dienen den Trägern der Sozialhilfe als Arbeitshilfe und tragen zu einer einheitlichen Rechtsanwendung bei. Sie stellen ebenso ein Beratungsinstrument der freien Wohlfahrtspflege dar. Die gesetzlichen Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz, das Angehörigenentlastungsgesetz und das Grundrentengesetz erforderten eine Überarbeitung der Vorauflage. Berücksichtigung fanden zudem die Weisungen des BMAS im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung in Bezug auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung. – Quelle

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 10.05.2022

Hier ist die neue Pfändungstabelle 2022!

Zum ersten Mal gibt es in einem geraden Jahr eine neue Pfändungstabelle. Dies deshalb, weil nach § 850c Abs. 4 ZPO nun jährlich einen neue Tabelle erscheint und nicht mehr alle zwei Jahre. Heute wurde die neue Tabelle bekannt gemacht und zwar im Bundesgesetzblatt 2022 I Nr. 18, Seite 825. Eine druckbare Version wird es bald unter https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/18 geben.

Die Beträge wurden um über 6% angehoben! Ab 01.07.2022 gilt:

  • Der unpfändbare Betrag nach § 850c ZPO für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten steigt von aktuell 1.252,64 Euro auf 1.330,16 Euro.
  • Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 471,44 Euro auf 500,62 Euro.
  • Für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht steigt der Erhöhungsbeitrag von 262,65 Euro auf 278,90 Euro.

Wie immer gibt es auch dieses Mal wieder unsere beliebte Übersichtstabelle in 100er-Schritten und gerundeten Zahlen. Diese sieht so aus: (mehr …)

Aktualisierte Neuauflage MoneyCare erschienen

“Schuldenprävention ist wichtig. Unser Unterrichtshandbuch „MoneyCare- Pass auf Dein Geld auf!“ ist vollständig überarbeitet und aktualisiert worden und soeben in 4. Auflage erschienen. Herausgegeben wird es von den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen der AWO Berlin Spree-Wuhle e. V. und Dilab e.V.  Es handelt sich um eine Sammlung von Materialien und Unterrichtsvorschlägen zum Thema „Finanzielle Allgemeinbildung“, korrespondierend zu dem entsprechenden Handlungs- und Orientierungsrahmen Verbraucherbildung / Rahmen-lehrplan Berlin Jahrgangsstufen 5-10. MoneyCare bietet sich für den Einsatz im schulischen Bereich an, kann aber auch im Bildungsbereich mit jungen Erwachsenen sehr gut eingesetzt werden und orientiert sich stark an der Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Alle Materialien finden sich auch online unter www.moneycare-online.de (mehr …)

Arbeitskreis InkassoWatch: „Übergang“ vom einfachen Inkassofall mit 0,5xRVG zum Inkasso-Regelfall mit 0,9xRVG

Der Arbeitskreis InkassoWatch beobachtet, dass einige Inkasso-Dienstleister den „Übergang“ vom einfachen Inkassofall mit 0,5xRVG zum Inkasso-Regelfall mit 0,9xRVG in bedenklicher Weise verkürzen – für den Arbeitskreis eine Missachtung der Intentionen des Gesetzgebers. Siehe

Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII

Hier der Hinweis auf das Update von Dieter Zimmermann mit den neuen 2022-Zahlen: www.infodienst-schuldnerberatung.de

Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen ist der Nachweis des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ insbesondere in nachfolgend beschriebenen Fallgestaltungen von Bedeutung. (mehr …)