Sonderbeilage des HK-Privatinsolvenz-Kommentars (Henning/Lackmann/Rein) als PDF

Der Nomos HK-Privatinsolvenz-Kommentar, der von Henning/Lackmann/Rein herausgegeben wird und zu dem es eine Kooperation mit der BAG-SB gib, hat eine Sonderbeilage erhalten.

Dort werden die Änderungen durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (BGBl. I 2020, 3328) und das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (BGBl. I 2020, 3256) kommentiert.

Die Beilage ergänzt den bestehenden Kommentar und ist hier kostenfrei aufrufbar.

Neue Pfändungstabelle 2021 erschienen! Pfändungsfreie Beträge steigen um 6,28 %, der Grundfreibetrag auf 1.252,64 Euro

Heute wurde im Bundesgesetzblatt die neue Pfändungsfreigrenzenbekanntmachungsverordnung bekanntgegeben, BGBl. 2021 I Nr. 24 vom 21.05.2021, Seite 1099.

Ab 01.07.2021 gilt: Der unpfändbare Betrag nach § 850c ZPO für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten steigt von aktuell 1.178,59 Euro auf 1.252,64 Euro. Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 443,57 Euro auf 471,44 Euro; für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht von 247,12 Euro auf 262,65 Euro.

Die neue amtliche Pfändungstabelle 2021 ist in einer druckbaren Version unter https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2021/bgbl1_2021_24.pdf#page=20 zu finden.

Wir bieten wieder unsere beliebte Übersichtstabelle in 100er-Schritten und gerundeten Zahlen an. Diese passt auf eine Seite, stellt also eine Kopiervorlage dar und gibt einen ersten schnellen Überblick. Vor allem: sie zeigt, welche Beträge den Schuldner*innen verbleiben. (mehr …)

Bernd Eckhard – Sozialrecht Justament 5/21: Die »modifizierte Zuflusstheorie« -Grundlage der Einkommensanrechnung im SGB II

Bernd Eckhard hat ein Update der Darstellung zur “modifizierten Zuflusstheorie” erstellt: Sozialrecht Justament 5/2021. Anschauen! Die über 40 Seiten sind zwar schwerlich “in einem Rutsch” zu lesen, dürften aber als Nachschlagewerk Pflichtlektüre aller in der Schuldnerberatung Engagierten sein.

Bei der Gelegenheit die Erinnerung an das Online Seminar Bernd Eckhardt: “Das SGB II in der Schuldner- und Insolvenzberatung” am 20.5.2021.

BMJV-Broschüre “Restschuldbefreiung – wirtschaftlicher Neustart”

Das BMJV hat eine neue Broschüre herausgegeben, die den Titel “Restschuldbefreiung – wirtschaftlicher Neustart” trägt.

“Die vorliegende Broschüre soll einen ersten Überblick über das Verbraucherinsolvenz­ und das Restschuldbefreiungsverfahren geben, wobei die gesetzlichen Neuerungen zum 1. Oktober 2020 und 31. Dezember 2020 zugrunde gelegt sind. Die Broschüre soll besonders den rechtsunkundigen Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Hilfe sein.” (aus dem Vorwort)

Update 2021: Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII

Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen ist der Nachweis des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ von Bedeutung.

Dr. Zimmermann hat ein Update diesbezüglich verfasst und stellt die bedeutsamen Fallgestaltungen vor. Der Beitrag ist im www.infodienst-schuldnerberatung.de bereitgestellt.

Noch einmal (III): Verbraucherinsolvenz-Antragsformular – BGH zu zulässigen Abweichungen vom Formularzwang für den Antrag auf Erlass eines PfÜB

Im Rahmen der aktuellen Überlegungen hinsichtlich des Verbraucherinsolvenz-Antragsformular, die zuletzt auch hier in der Meldung vom 31.3.2021 angestellt wurden, ein Hinweis auf BGH, 13. Februar 2014, VII ZB 39/13. Dort ging es um den Formularzwang für einen PfüB-Antrag (heute: § 5 ZVFV), doch die Argumentation – die freilich vor Einführung des § 3 ZVFV erfolgte – dürfte übertragbar sein. Leitsatz 3:

Ein Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist nicht formunwirksam, wenn sich der Antragsteller eines Antragsformulars bedient, das im Layout geringe, für die zügige Bearbeitung des Antrags nicht ins Gewicht fallende Änderungen enthält.

Dazu aus der Entscheidung näher: (mehr …)

Noch einmal (II): Verbraucherinsolvenz-Antragsformular

Das BMJV hat unter https://www.bmjv.de/DE/Service/Formulare/Formulare_node.html bzw. https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Verbraucherinsolvenzverfahren_und_Restschuldbefreiungsverfahren.html nun wie angekündigt, ein neues Verbraucherinsolvenz-Antragsformular veröffentlicht. Der direkte Link lautet https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Verbraucherinsolvenzverfahren_und_Restschuldbefreiungsverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=4.

Auf den ersten Blick fällt ein neues Layout auf. Des weiteren wurde in die Fußzeile “Amtliche Fassung 1/2021” eingepflegt.

Damit stellt sich die Frage: was ist mit den Anträgen, welche Schuldner/innen die letzten Tage oder heute ausgefüllt haben und diese erst ab morgen, 1.4.2021, also nach Ablauf der Übergangsfrist des § 2a VbrInsFV das Insolvenzgericht erreichen?

Meines Erachtens (mehr …)