AG Düsseldorf: Beschwerde gegen Versagung nach § 298 InsO ohne Frist möglich

RA Henning weist in seinem Newsletter auf AG Düsseldorf, Beschl. vom 09.09.2016, AZ: 513 IK 44/11 hin. Daraus:

„(Rn 37 + 40) Bei der Versagung der Restschuldbefreiung nach § 298 InsO handelt es sich um eine rein innerprozessuale Entscheidung, welche lediglich das Rechtsverhältnis zwischen Schuldner und Treuhänder berührt. Der materielle Gehalt der Entscheidung liegt darin, dass die Sanktion ausgesprochen wird, weil der Treuhänder nicht vergütungslos tätig werden soll bzw. nicht mit dem Risiko vergütungsloser Tätigkeit belastet wird. Ein Neubefassungsverbot des Gerichts zugunsten des Treuhänders ist mit der Entscheidung nicht verbunden. (…) Der Versagungsentscheidung kommt daher eine materielle Rechtskraft nicht zu, weshalb einer begründeten Beschwerde auch bei Verfristung  abzuhelfen ist. (…) (mehr …)

BGH zum Widerruf der Restschuldbefreiung wegen Pflichtwidrigkeiten aus der Zeit vor der Restschuldbefreiung

BGH, Beschluss vom 08.09.2016, Aktenzeichen: IX ZB 72/15 – Leitsatz:

1. Ein Widerruf der Restschuldbefreiung kann auch dann nicht auf Pflichtwidrigkeiten aus der Zeit vor der Restschuldbefreiung gestützt werden, wenn das Insolvenzverfahren noch andauert.

2. Die im laufenden Insolvenzverfahren erteilte Restschuldbefreiung kann widerrufen werden, wenn der Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung seine Auskunfts- und Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt; dies gilt auch dann, wenn er die vor Erteilung der Restschuldbefreiung begonnene Pflichtverletzung danach fortsetzt.

OLG Bremen zur Abgrenzung von Forderungskauf und Inkassozession

Das OLG Bremen hat sich im Urteil vom 04.02.2016 – 5 U 7/15 – mit der Abgrenzung von Forderungskauf und Inkassozession befasst. Aus der Entscheidung:

„Es bestehen auch keine Bedenken gegen die Wirksamkeit der Abtretung der Honorarforderung an die Klägerin. Zwar kann die Abtretung einer Forderung zu Einziehungszwecken wegen Verstoßes gegen § 2 Abs. 2 S. 1 2. Fall RDG nach § 134 BGB nichtig sein, wenn das einziehende Unternehmen als Inkassodienstleister i.S.d. RDG anzusehen ist und über keine Registrierung gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG verfügt (mehr …)

Bundesfinanzhof zur Gerichtsentscheidung in Unkenntnis der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

BFH, Beschl. v. 24.05.2016 – IX B 36/16. Rn 2: Ist ein finanzgerichtliches Verfahren nach § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 240 der Zivilprozessordnung unterbrochen, weil über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, darf der Prozess bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens bzw. bis zur Aufnahme des Verfahrens durch den Insolvenzverwalter nicht weiter betrieben werden. Insbesondere darf auch kein Urteil ergehen. Hat das Finanzgericht (FG) in Unkenntnis des Insolvenzverfahrens gleichwohl ein Urteil erlassen, ist dieses den Beteiligten gegenüber unwirksam und kann auf Nichtzulassungsbeschwerde entsprechend § 116 Abs. 6 FGO aufgehoben werden. Der Rechtsstreit ist weiter beim FG anhängig.

VG Düsseldorf: eine Taxikonzession fällt in die Insolvenzmasse

VG Düsseldorf, Urt. v. 6. 4. 2016 – 6 K 3593/15

  1. Eine Taxikonzession fällt in die Insolvenzmasse.
  2. Während des laufenden Insolvenzverfahrens sperrt § 12 GewO den Widerruf die Taxikonzession wegen Vermögensverfalls nach §§ 25, 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 PBefG.
  3. Entscheidungserheblicher Zeitpunkt ist auch im Anwendungsbereich von § 12 GewO die letzte Verwaltungsentscheidung (hier: Widerspruchsbescheid).

Das Verfahren ist beim OLG Düsseldorf unter dem Aktenzeichen: 13 A 1191/16 anhängig. – Vgl. auch VG Aachen, Urt. v. 08.09.2009 – 2 K 993/08 (ZInsO 2010, 147).

BGH: Dem Vermieter ist es verwehrt, sich wegen bereits verjährter Betriebskostennachforderungen aus der Mietsicherheit zu befriedigen

BGH, 20.07.2016 – VIII ZR 263/14:

1. Der Anspruch des Mieters auf Rückgabe einer Mietsicherheit wird erst fällig, wenn eine angemessene Überlegungsfrist abgelaufen ist und dem Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr zustehen, wegen derer er sich aus der Sicherheit befriedigen darf (Bestätigung und Fortführung von BGH, Urteile vom 24. März 1999, XII ZR 124/97, BGHZ 141, 160, 162, sowie vom 18. Januar 2006, VIII ZR 71/05, NJW 2006, 1422 Rn. 9).

2. Betriebskostennachforderungen aus Jahresabrechnungen des Vermieters sind wiederkehrende Leistungen im Sinne des § 216 Abs. 3 BGB. Dem Vermieter ist es deshalb nach § 216 Abs. 3 BGB verwehrt, sich wegen bereits verjährter Betriebskostennachforderungen aus der Mietsicherheit zu befriedigen.

LSG Celle: Jugendamt darf von Arbeitslosengeld II-Empfänger keine Unterhaltszahlungen verlangen

Das Landessozialgericht Niedersachsen – Bremen (LSG) hat entschieden, dass ein Arbeitslosengeld II- Empfänger aus seinen Grundsicherungsleistungen keinen Unterhalt an seine Kinder zahlen muss. Dies gilt auch dann, wenn er eigenes Einkommen hat und nur ergänzend Arbeitslosengeld II erhält. Zwar steht ihm dann ein Erwerbstätigen-Freibetrag zu. In Höhe des Freibetrages wird sein Einkommen nicht auf die ergänzenden Grundsicherungsleistungen angerechnet, so dass er mehr Geld zur Verfügung hat, als wenn er nicht arbeiten würde. Aber auch diesen Freibetrag muss er nicht an seine Kinder als Unterhalt abgeben. (mehr …)

Die persönliche Beratung des Schuldners gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist auch mittels modernen Kommunikationsmittel wie Internet-Bildschirmtelefonie zulässig

RA Kai Henning, Dortmund *) Die persönliche Beratung des Schuldners gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist auch mittels  modernen Kommunikationsmittel wie Internet-Bildschirmtelefonie... → weiterlesen

Zu den Befugnissen von Inkassodiensten im Insolvenzverfahren

RA Kai Henning, Dortmund *) Ein Inkassodienstleister ist gem. § 174 Abs. 1 S. 3 InsO berechtigt, einen Gläubiger im Verfahren über die Versagung der... → weiterlesen

Die Verfahrenskostenstundung nach § 4a InsO kann nicht mit der Begründung verweigert werden, dass in einem vorherigen Insolvenzverfahren Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verletzt wurden

RA Kai Henning, Dortmund *) Die Verfahrenskostenstundung nach § 4a InsO kann nicht mit der Begründung verweigert werden, dass in einem vorherigen Insolvenzverfahren  Auskunfts- und... → weiterlesen