Versendung von Fragebogen an Arbeitgeber vor einer Pfändung von Arbeitseinkommen

Der Versendung von Fragebogen zur Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen an Arbeitgeber durch Inkassounternehmen ist zulässig, wenn die Fragen auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt werden. Der Arbeitsgeber ist jedoch nicht verpflichtet, den Fragebogen zu beantworten.

Fremdsprachige Informationsblätter der LAG Schuldnerberatung Hessen

Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen hat in Zusammenarbeit mit der „Initiative Schuldnerberatung Hessen“ neun Informationsblätter in zehn Sprachen zu verschiedenen Themen der Schuldnerberatung erstellt, die von... → weiterlesen

Verjährung

Schuldner/innen werden immer wieder mit alten, längst vergessenen Forderungen konfrontiert. Ansprü­che der Gläubiger haben aber nicht Be­stand bis in alle Ewigkeit, sondern können ver­jähren.

Armutsbericht 2017 und Stellungnahmen

Hier finden Sie den Paritätischen Armutsbericht, die Pressemitteilungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Baden Württemberg, das Statement von Peter Haffner, Aufsichtsratsmitglied beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg und Geschäftsführer Reha-Südwest Karlsruhe, die Pressemeldung des Gesamtverbands und interessante Presseberichte zum Thema.