Rücknahmefiktion §305 Abs. 3 InsO – Aufruf LAG Schuldnerberatung Hamburg

Die LAG Schuldnerberatung Hamburg befürchtet, dass die Ergänzungsaufforderung bzw. die Rücknahmefiktion nach §305 Abs. 3 InsO nach der Insolvenzrechtsreform verstärkt zur Anwendung kommen könnte.

Aktualisiert: Verkürzung Insolvenzverfahren auf drei Jahre schon ab 1.Oktober 2020

Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre kommt nun früher. Birgit Knaus schildert die komplizierten neuen Regelungen und Folgen.