Zugang zu Schuldnerberatung sicherstellen: BMJV veröffentlicht Referentenentwurf

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlichte am 23. Juni 2025 folgende Pressemitteilung zum Schuldnerberatungsdienstgesetz: 

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute den Entwurf eines Schuldnerberatungsdienstegesetzes veröffentlicht. Das Gesetz soll den Zugang für Schuldnerinnen und Schuldner zu beratenden Stellen sicherstellen und Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie zu Schuldnerberatungsdiensten umsetzen. Es flankiert den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie, der ebenfalls heute veröffentlicht wurde.

Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20. November 2025 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 20. November 2026 von den Mitgliedstaaten anzuwenden. Sie gibt den Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, unabhängige Schuldnerberatungsdienste zur Verfügung gestellt werden. Für diese Schuldnerberatungsdienste dürfen nur begrenzte Entgelte verlangt werden. Zudem verpflichtet die EU-Verbraucherkreditrichtlinie die Mitgliedstaaten, der Europäische Kommission über die Zahl der verfügbaren Schuldnerberatungsdienste zu berichten.

Bundesweit gibt es derzeit fast 1.400 Schuldnerberatungsstellen. Diese befinden sich in kommunaler Trägerschaft oder in der Trägerschaft gemeinnütziger Organisationen. Sie beraten Ratsuchende ganz überwiegend kostenlos. Um diese Praxis nicht zu gefährden, sieht der Entwurf vor, dass Schuldnerberatungsdienste grundsätzlich kostenlos, höchstens jedoch gegen ein begrenztes Entgelt angeboten werden sollen. Der Entwurf eines Schuldnerberatungsdienstegesetzes schlägt außerdem vor, den Ländern die Entscheidung darüber zu überlassen, wie der Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten sichergestellt wird. Weiter enthält der Entwurf Anforderungen an Anbieter von Schuldnerberatungsdiensten. So soll ihre Unabhängigkeit sichergestellt werden, um dem Schuldenregulierungs­interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher gerecht zu werden und Interessenskonflikte zu vermeiden. In Umsetzung der EU-Verbraucherkredit­richtlinie soll zudem eine jährliche Berichtspflicht über die Zahl der verfügbaren Einrichtungen für Schuldnerberatungsdienste eingeführt werden.

Der Referentenentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 18. Juli 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

Den Referentenentwurf findet sich auf der Homepage des BMJV

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V.  erarbeitet aktuell unter Einbindung der Mitgliedschaft eine Stellungnahme. 

iff-Neuerscheinung: Praxisleitfaden „Careleaver und Finanzen – Tipps für eine gute Begleitung von der Jugendhilfe in die Selbstständigkeit“

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) veröffentlicht einen neuen Praxisleitfaden zur Unterstützung von Careleavern. Der Leitfaden richtet sich an Fachkräfte der Sozialen Arbeit, Schuldnerberatung sowie Pflegeeltern und weitere Unterstützende, die junge Erwachsene begleiten, aus der Jugendhilfe in ein eigenständiges Leben überzugehen.

Quelle, Downloadmmöglichkeit und mehr: https://www.iff-hamburg.de/2025/06/23/neuerscheinung-praxisleitfaden-careleaver-und-finanzen-tipps-fuer-eine-gute-begleitung-von-der-jugendhilfe-in-die-selbststaendigkeit/

Aktuelle Bürgergeld-Studie: Mehr als die Hälfte der Eltern verzichtet für ihre Kinder auf Essen

Aus einer PM des Vereins Sanktionsfrei e.V.: Knapp zwei Jahre nach der umstrittenen Bürgergeldreform plant die Koalition eine “Neue Grundsicherung” mit beachtlichen Verschärfungen. Dabei hat es bisher noch keine umfassende wissenschaftliche Evaluierung des Bürgergeldes gegeben und Bürgergeldbeziehende selbst sind in der Debatte kaum gehört worden. Der Verein Sanktionsfrei hat deshalb über das Umfrageinstitut Verian eine Umfrage unter 1.014 Bürgergeldbeziehenden durchgeführt. Die Ergebnisse lassen Betroffene selbst zu Wort kommen und zeichnen ein drastisches Bild von täglichem Verzicht, psychischer Belastung und geringen Erwerbsaussichten. “Über die Hälfte der Eltern müssen regelmäßig auf Essen verzichten, damit ihre Kinder satt werden. Da läuft etwas grundlegend falsch. Statt das zu ändern, plant die Politik neue Verschärfungen beim Bürgergeld und diskutiert immer noch darüber, ob der Regelsatz zu hoch ist.” so Helena Steinhaus, Vorstand von Sanktionsfrei. (…)

  1. Der Regelsatz reicht nicht für das Nötigste (…)
  2. Kaum Hoffnung auf eine Stelle, die den Bürgergeldbezug beenden kann (…)
  3. Stigma und Scham sind sehr präsent, ebenso Angst vor politischen Verschärfungen (…)

Sanktionsfrei fordert deshalb, die Bedürfnisse der Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen und die geplanten Verschärfungen zu stoppen. Außerdem einen bedarfsdeckenden Regelsatz von 813 €, die Abschaffung von Leistungsminderungen (Sanktionen) und Qualifizierung und Weiterbildung statt Vermittlungsvorrang. Statt den Fokus stets auf angeblich mangelnde Arbeitsbereitschaft zu richten, muss die Frage gestellt werden, inwiefern es für Personen im Bürgergeld überhaupt ausreichend bedarfsdeckende Stellen gibt. (…)

Link zur Studie: www.sanktionsfrei.de/studie25

vzbv-Untersuchung: Basiskonto-Zugang für besonders schutzbedürftige Personen mitunter weiterhin schwierig

PM des vzbv: Verbraucher:innen haben trotz Rechtsanspruchs immer wieder Schwierigkeiten, ein Basiskonto zu eröffnen. Besonders betroffen sind überschuldete Personen und vulnerablen Gruppen, wie Wohnungslose und Geflüchtete. Das legt eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nahe. Schuldnerberatungen und Verbraucherzentralen berichten immer wieder von Problemen bei der Kontoeröffnung.

„Ein Zahlungskonto ist unerlässlich für die Teilnahme am modernen gesellschaftlichen Leben“, sagt Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv. „Es ist nicht akzeptabel, dass vor allem schutzbedürftige Verbraucherinnen und Verbraucher immer noch Schwierigkeiten haben, ein Basiskonto zu eröffnen. Banken müssen ihrer Verantwortung nachkommen und sicherstellen, dass jeder Zugang zu einem Zahlungskonto hat.“

Eine aktuelle Befragung des vzbv unter Schuldnerberater:innen weist darauf hin, dass Banken immer wieder gerade schutzbedürftigen Verbraucher:innen ein Basiskonto verwehren. Sie lassen Verbraucher:innen demnach immer wieder im Unklaren, dass sie ein Recht auf ein Basiskonto haben, wenn sie ein Konto eröffnen möchten. So weisen Banken Verbraucher:innen mitunter ab, wenn diese nicht explizit nach einem Basiskonto fragen. Die Befragung zeigt, dass aber auch im Falle des ausdrücklichen Wunsches nach einem Basiskonto die Eröffnung mitunter verweigert wird. Als Gründe werden seitens der Banken unter anderem ein fehlender fester Wohnsitz oder formale Hindernisse im Antragsprozess genannt.

Startseite – iff – institut für finanzdienstleistungen e.V. 2025-06-27 20:04:06



Illustration: Hanna Syvak – stock.adobe.com5. Online-Werkstatt Überschuldungsforschung: „Möglichkeiten von KI in der Schuldnerberatung“ Die  5. Online-Werkstatt Überschuldungsforschung  findet am am Freitag, den 28. November von 10-12:30 Uhr (digital) zum Thema...



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Neue Pfändungstabelle und P-Konto-Bescheinigungen ab Juli 2025

Ab dem 1. Juli 2025 werden die Pfändungsfreigrenzen um über 4 % erhöht. Damit stehen Gepfändeten künftig höhere unpfändbare Beträge zur Verfügung.

Die aktuelle Pfändungstabelle zur Einkommenspfändung nach § 850c ZPO inklusive Download als PDF-Datei finden Sie auf unserer Meine-Schulden-Website unter www.meine-schulden.de/handeln/gut-zu-wissen/pfaendungstabelle

Die neue P-Konto-Bescheinigung inklusive Kundeninformation stellt die AGSBV zur Verfügung: www.agsbv.de/2025/06/neue-p-konto-bescheinigung-und-kundeninformation-gueltig-ab-01-07-2025

BMJV veröffentlicht RefE „Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher“

Hier der Hinweis auf die Seite https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_Schuldnerberatung.html des BMJV mit dem Gesetzentwurf „Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG)“

Der Entwurf soll den Zugang für Schuldnerinnen und Schuldner zu beratenden Stellen sicherstellen und Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2225 vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge zu Schuldnerberatungsdiensten umsetzen. Sie gibt den Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, unabhängige Schuldnerberatungsdienste zur Verfügung gestellt werden.

Siehe auch das parallele Vorhaben, Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge, https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_VerbraucherkreditRL.html