“Hessen möchte mit einer Bundesratsinitiative die Sozialgerichte entlasten: Das Land schlägt vor, eine Verfahrensgebühr von 30 Euro für so genannte Vielkläger einzuführen. Der Bundesrat stimmt am 5. März 2021 darüber ab, ob er den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will.
Als Vielkläger soll gelten, wer in den letzten zehn Jahren bereits zehn oder mehr Verfahren in einem Land angestrengt hat. Diese Personen müssten künftig die Gebühr einzahlen, damit ein neues Verfahren angenommen wird. Nach derzeitigem Recht sind Verfahren vor den Sozialgerichten für die Klägerinnen und Kläger gebührenfrei. (mehr …)