Aktionswoche Schuldnerberatung 2024: „Buy now – Inkasso später“

Die Aktionswoche Schuldnerberatung der AG SBV findest dieses Jahr vom 10. -14.06.2024 statt. Sie steht unter dem Motto „Buy now – Inkasso später“.

Aus dem Forderungspapier: „Die Wege, wie sich Menschen verschulden, haben sich verändert. War früher der Besuch eines Kaufhauses ein geplantes Einkaufs-Event, wird nun vom Sofa aus bequem mit dem Tablet oder Handy geshoppt. Das Kaufen im Internet über die gängigen Bezahlungsdienstleister ist für Viele zur Normalität geworden und wird von den Anbietern aggressiv als Lifestyle-Produkt vermarktet. (…)

In den Beratungsstellen tauchen so Ratsuchende mit unzähligen Ratenzahlungen und Forderungen der Dienstleister auf, der Überblick ist verloren gegangen, die Bank bucht nicht mehr ab. Informationen über Forderungen sind schwer zu bekommen, die Kommunikation funktioniert oft nur über eine App. Gibt der Zahldienstleister seine Forderung zum Forderungseinzug an ein Inkassounternehmen ab, ist dies mit zusätzlichen hohen Kosten verbunden. (…)

Die AG SBV fordert daher:

  • Transparenz bei „Buy Now, Pay Later“ Angeboten (…)
  • Finanzielle Allgemeinbildung von klein auf (…)
  • Gesetzlicher Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung (…)
  • Zukunftsweisender Ausbau von sozialer Schuldnerberatung (…)“

Zugang zu Basiskonten in Deutschland – Projektbericht „Breaking down barriers to basic payment accounts“ veröffentlicht



Projektbericht „Breaking down barriers to basic payment accounts“ veröffentlicht In Kooperation mit Finance Watch Europe untersuchte das institut für finanzdienstleistungen (iff) im Rahmen einer EU-Studie den Markt für Basiskonten in Deutschland.  Nun wurde der...



(Feed generated with FetchRSS)

Antrag LINKE in Hamburg: „Dauerhafte und angemessene Finanzierung der Schuldnerberatung und -prävention sicherstellen“

Die LINKE hat in die Hamburgische Bürgerschaft den Antrag „Dauerhafte und angemessene Finanzierung der Schuldnerberatung und -prävention sicherstellen“ eingebracht. Siehe Drucksache 22/14804.

Gestern wurde der Antrag laut vorläufigem Beschlussprotokoll auf Antrag der SPD, GRÜNEN und LINKEN an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überwiesen (TOP 62).

Aus dem Antrag: „… Die Finanzierungsstruktur der Schuldner- und Insolvenzberatung ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich ausgestaltet und unterscheidet sich in Art der Förderung (Pauschalfinanzierung, Einzelfallabrechnung oder Mischformen) und Umfang. … [In Hamburg ] erfolgt die Vergütung einzelfallbezogen über Fallpauschalen. Neben einer Grund- und Abschlusspauschale, gibt es eine Pauschale für die offene und die nachgehende Beratung. Diese Art der Finanzierung hat sich bisher nicht als sonderlich flexibel in Hinblick auf kurzfristige Anpassungen beispielsweise zur Aufstockung der Beratungskapazitäten bei gestiegenen Bedarfen erwiesen. Denn aufgrund der nachgelagerten Einzelfallabrechnung müssten die Beratungsstellen hierfür in finanzielle Vorleistung gehen, die dafür notwendigen Mittel haben sie aber gar nicht. …

Bereits 2019 hat Bayern die bisherige Förderung über Fallpauschalen aufgegeben und eine institutionalisierte Förderung eingeführt, also von Fallpauschalen hin zu Stellenpauschalen. Dabei ist die personelle Mindestausstattung der Beratungsstellen mit entsprechenden Vorgaben zur inhaltlichen Ausgestaltung der Stellen für die Finanzierung natürlich unabdingbar. …

Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird aufgefordert,

  1. umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der eine dauerhafte und angemessene Finanzierung der Schuldnerberatung und -prävention in Hamburg absichert, indem die institutionalisierte Förderung (Stellenpauschalen) der anerkannten Schuldnerberatungsstellen mit der Neuausschreibung eingeführt wird,…“