Bundestag verabschiedet Schuldnerberatungsdienstegesetz

Der Bundestag hat am heute nach halbstündiger Aussprache den einen Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz, 21/184721/245821/2669 Nr. 15) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/2774) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. (…)

Der Rechtsausschuss hatte am 12. November auf Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD noch zwei Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Zum einen wird im Schuldnerberatungsdienstegesetz festgeschrieben, dass die Dienste für Verbraucher „kostenlos angeboten werden“. Ein „begrenztes“ Entgelt ist demnach nur in „besonders begründeten Ausnahmefällen“ zulässig. 

Ursprünglich hatte der Entwurf vorgesehen, dass die Beratung „grundsätzlich kostenlos“ anzubieten ist und die Möglichkeit für ein „begrenztes Entgelt“ eingeräumt. Dies war in den parlamentarischen Beratungen zu dem Gesetzentwurf sowohl von Abgeordneten als auch von Sachverständigen kritisiert worden.

Zum anderen wird durch die Änderungen nun ausführlicher im Normtext dargelegt, wer Schuldnerberatungsdienste im Sinne des Gesetzes erbringen darf. Dazu wird definiert, was unter einem unabhängigen professionellen Anbieter zu verstehen ist. Auch diese Forderung war im parlamentarischen Verfahren erhoben worden.

Quelle und mehr: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw46-de-schuldnerberatungsdienste-1126262

Siehe auch die heutige Pressemeldung der BAG-SB: Private Überschuldung steigt deutlich – doch Zugang zu Schuldnerberatung bleibt ungewiss

Bundestag: Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein gefordert

Die Fraktion Die Linke setzt sich ebenso wie Bündnis 90/Die Grünen für die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein ein. Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, in erster Lesung die Gesetzentwürfe der Linken „zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein“ (21/1757) sowie der Grünen „zur Änderung des Strafgesetzbuches – Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren“ (21/2722) erstmals debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. 

Quelle und mehr: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw46-de-fahrschein-1123150

JUMIKO sieht Änderungsbedarf bei der Versagung der Restschuldbefreiung wegen Insolvenzstraftaten

Letzte Woche fand die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister statt. Unter www.justiz.nrw.de/JM/jumiko/herbstkonferenz-der-justizministerinnen-und-justizminister-2025 sind die Beschlüsse veröffentlicht.

In TOP 1.12 wird ein „Änderungsbedarf bei der Versagung der Restschuldbefreiung wegen Insolvenzstraftaten“ angemeldet. Die Minister:innen bitten die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz u.a. um Prüfung, „wie die Restschuldbefreiung nach klaren und sachgerechten Kriterien auch bei einem Zusammentreffen mehrerer Insolvenzstraftaten versagt werden kann“.

In dem Beschluss wird auf den BGH Bezug genommen. Vermutlich ist damit die Entscheidung des BGH vom 15.5.2025, IX ZB 8/25, gemeint. Dessen Leitsatz 2 lautet:

Bei Verurteilung des Schuldners zu einer Gesamtstrafe wegen einer oder mehrerer Straftaten nach den §§ 283 bis 283c StGB und anderer Straftaten kann weder im Kostenstundungsaufhebungsverfahren noch im Versagungsverfahren eine „fiktive“ Gesamtstrafe allein aus den Verurteilungen wegen der Straftaten nach den §§ 283 bis 283c StGB durch das Insolvenzgericht gebildet werden.

Siehe mehr dazu unter https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2025/bgh-zur-bildung-einer-fiktiven-gesamtstrafe-im-kostenstundungsaufhebungs-bzw-versagungsverfahren/

Anhörung zum Schuldnerberatungsdienstgesetz: Bericht und Video

Wie berichtet, siehe hier, fand letzten Mittwoch die Anhörung zum Schuldnerberatungsdienstgesetz statt. Der Bericht des Bundestages sowie das Video der Anhörung ist unter www.bundestag.de/ausschuesse/recht-verbraucherschutz/sitzungen/1114020-1114020 zu lesen bzw. anzuschauen. Ebenso finden sich dort die schriftlichen Stellungnahmen zum Nachlesen.

Aus dem BT-Bericht: „Kritisiert wurde von Seiten der geladenen Expertinnen und Experten unter anderem, dass der Entwurf, mit dem Vorgaben der neu gefassten EU-Verbraucherkreditrichtlinie umgesetzt werden sollen, hinter dem Anspruch der Richtlinie zurückbleibe. Bemängelt wurde zudem die im Entwurf vorgesehene Kostenregelung sowie die aus Sicht der Sachverständigen nicht gesicherte Finanzierung des Vorhabens. Die beiden letzten Punkte waren auch schon in der ersten Lesung des Entwurfs im Bundestag strittig diskutiert worden.“