Überschulungsindex – Zwischenbericht März 2023

Nicolas Mantseris, Neubrandenburg

Nicolas Mantseris veröffentlicht seinen Überschuldungsindex seit fünf Jahren regelmäßig im Herbst nach der Veröffentlichung der Gerichtsstatistik für das Vorjahr. Der Überschuldungsindex setzt sich aus drei ausgewählten Indikatoren aus dem Bereich der Zwangsvollstreckung zusammen und ermöglicht so die Darstellung der Entwicklung privater Überschuldung.

Der Autor hat nun bereits jetzt im Frühjahr 2023 einen Zwischenbericht erstellt, der auf einem der o.g. Indikatoren aufbaut: Die im Monatsrhythmus veröffentlichten Daten zum Verbraucherinsolvenzverfahren. Nach den Jahren der Pandemie sind diese Zahlen von besonderer Bedeutung.

Wie sich bereits bei der Vorstellung des letzten Überschuldungsindex im Herbst angedeutet hat, ist die Zahl der eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren im Jahr 2022 nahezu auf das Niveau von 2017 gestiegen. Insgesamt sind im vergangenen Jahr 74.493 IK-Verfahren eröffnet worden, darunter 9.006 vereinfachte Insolvenzverfahren für ehemals Selbständige.

Eine Gesetzesänderung in 2020 führte zu Anomalien in der Entwicklung der Insolvenzantragszahlen. In 2020 wurden Insolvenzanträge von Überschuldeten zurückgestellt und zu Beginn des Jahres 2021 nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung nachgeholt. Auf diesem Hintergrund sanken einerseits die Zahlen im Jahr 2020 und stiegen andererseits im Jahr 2021 auf ungewöhnliche Höhe an. Lässt man nun aber die Ausschläge dieser beiden Jahre außer Betracht, ist die Zahl der eröffneten Verfahren im Jahr 2022 so hoch wie seit 2017 nicht mehr. Seit 2010 sanken die Verbraucherinsolvenzverfahren von 111.524 auf 66.917 Verfahren im Jahr 2019 stetig.

Gemäß des Zwischenberichts kann spätestens im Jahr 2022 von einer Trendwende gesprochen werden. Das Insolvenzgeschehen weist lt. Autor Mantseris auf eine gestiegene Überschuldung für die Zeit nach der Pandemie hin.

Download: Zwischenbericht Überschuldungsindex 2023

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