OLG Stuttgart, Urt. v. 06.09.2016 – 6 U 207/15 – Leitsatz des Gerichts:
Der Herleitung von Rechten des Verbrauchers aus einem wegen eines Belehrungsfehlers möglichen Widerruf eines vor langer Zeit abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrags kann der Einwand der Verwirkung oder des Verstoßes gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht generell und nicht allein wegen des Zeitablaufs und der Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Verbrauchers in Unkenntnis der fortbestehenden Widerruflichkeit entgegengehalten werden. Eine Treuwidrigkeit kommt vielmehr nur wegen Besonderheiten im Einzelfall in Betracht.
Monat: Oktober 2016
Thomé: „Nahles stellt sich mit dem „EU-Bürger Ausschlussgesetz“ gegen Verfassungsrecht“
Aus dem aktuellen Thomé-Newsletter: „Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass jede Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, einen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums als Menschenrecht hat, welches deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zusteht. Insofern müsse ein Leistungsanspruch eingeräumt werden (Urteil vom 18.07.2012 – 1 BvL 10/10,1 BvL 2/1). (mehr …)
Kardinal Woelki fordert höhere Steuern für Reiche
„Geld ist nicht Herr. Eigentum bedeutet vor allem eine Verpflichtung für das Allgemeinwohl.“ Das sagte Kardinal Rainer Maria Woelki in einem Interview, welches das manager magazin in seiner neuen Ausgabe veröffentlicht – siehe: www.manager-magazin.de
Verbraucherzentrale Hamburg: „Doppelte Abschlusskosten jetzt von Versicherung zurückholen“
„Ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, das der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentrale Hamburg gegen die HDI Lebensversicherung AG erstritten haben, ist rechtskräftig. Der Versicherer verzichtet auf eine Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof. Verbraucher, die für Kapitallebens- und private Rentenversicherungspolicen doppelte Abschlusskosten zahlen mussten, können daher nun Geld nachfordern, informiert die Verbraucherzentrale Hamburg und hält auf www.vzhh.de einen Musterbrief zur Anmeldung von Ansprüchen bereit (Urteil vom 2. September 2016, Az. 20 U 201/15).“ – zur ganzen PM der VZ HH
Stellenausschreibung
Reill-Ruppe zu „Persönliche Beratung und Qualitätssicherung im Rahmen des § 305 Abs. 1 InsO“
Prof. Dr. Nicole Reill-Ruppe aus Erfurt hat sich in der Verbraucher und Recht (VuR) 9/2016 dem Thema „Persönliche Beratung und Qualitätssicherung im Rahmen des § 305 Abs. 1 InsO“ gewidmet. Der Beitrag ist online aufrufbar: www.vur.nomos.de/…/Aufsatz_VuR_16_09.pdf
BGH bejaht einseitiges Recht des Strom-Grundversorgers zur Bestimmung der Leistungszeit
BGH, Urt. v. 08.06.2016 – VIII ZR 215/15 – Leitsatz des Gerichts:
Einem Grundversorger steht gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 StromGVV ein einseitiges Recht zur Bestimmung der Leistungszeit i. S. d. § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu, so dass ein Stromkunde im Grundversorgungsverhältnis mit Ablauf eines vom Versorger in der Rechnung mitgeteilten Datums ohne Mahnung in Verzug gerät, sofern dieses Datum wenigstens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung liegt. (Unterstreichung durch uns); § 286 Abs 2 Nr 1 BGB, § 315 BGB, § 17 Abs 1 S 1 StromGVV
Unpünktliche Mietzahlung kann fristlose Kündigung begründen
Hier der Hinweis auf eine wichtige Entscheidung des BGH: Urteil vom 29. Juni 2016 – VIII ZR 173/15 zur Wohnraummiete: Sozialbehörde als Erfüllungsgehilfe des Mieters bei Erbringung staatlicher Transferleistungen; unpünktliche Mietzahlungen als wichtiger Grund für die fristlose Kündigung – die Leitsätze des Gerichts:
1. Eine Behörde, die im Rahmen der Daseinsvorsorge staatliche Transferleistungen erbringt, wird nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters tätig, wenn sie für ihn die Miete an den Vermieter zahlt (Bestätigung der Senatsurteile vom 21. Oktober 2009, VIII ZR 64/09, NJW 2009, 3781 Rn. 27 ff.; sowie vom 4. Februar 2015, VIII ZR 175/14, BGHZ 204, 134 Rn. 20).
2. Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung im Sinne des § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB kann auch – unabhängig von einem etwaigen Verschulden des Mieters – allein in der objektiven Pflichtverletzung unpünktlicher Mietzahlungen und den für den Vermieter daraus folgenden negativen Auswirkungen liegen, wenn die Gesamtabwägung ergibt, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter unzumutbar ist. (mehr …)
BGH zur Einrede des selbstschuldnerischen Bürgen wegen Verjährung der Hauptschuld
BGH, Urt. v. 14.06.2016 – XI ZR 242/15 – Leitsatz des Gerichts:
Der Bürge verliert das Recht, sich gegenüber dem Gläubiger auf den Ablauf der ursprünglichen Regelverjährung der Hauptforderung zu berufen, wenn aufgrund eines gegen den Hauptschuldner ergangenen rechtskräftigen Urteils gegen diesen eine neue 30-jährige Verjährungsfrist in Lauf gesetzt wird, und sich der Hauptschuldner erfolglos auf die Einrede der Verjährung berufen hatte (Klarstellung BGH, Urt. v. 12. 3. 1980 – VIII ZR 115/79, BGHZ 76, 222).
Kinderzuschlag und Kindergeld: Paritätischer kritisiert Regierungspläne für „Mini-Steuerreform“ als „Farce“
„Als „unglaubliche Farce“ bezeichnet der Paritätische Wohlfahrtsverband die Koalitions-Pläne, den Kinderzuschlag für Geringverdiener um lediglich 10 Euro und das Kindergeld sogar nur um 2 Euro anzuheben. Es sei familien- und armutspolitisch nicht vermittelbar, dass Kinder von Spitzenverdienern auch weiterhin deutlich höher gefördert werden als Kinder von Normalverdienern und Hartz-IV-Bezieher beim Kindergeld sogar ganz leer ausgehen, kritisiert der Verband. “ – zur ganzen Pressemitteilung