Urteil des KG Berlin vom 06.10.2016 (8 U 228/15)
Der Darlehensnehmer schuldet der Bank Herausgabe von Wertersatz in Höhe des vereinbarten Zinssatzes, es sei denn der Darlehensnehmer weist einen niedrigeren Marktzins nach. Die Bank kommt durch die Weigerung, den Widerruf anzuerkennen, jedenfalls dann nicht in Annahmeverzug, wenn der Darlehensnehmer keine konkrete Restschuldzahlung anbietet. Der Anspruch auf Nutzungswertersatz in Höhe des Vertragszinses besteht in diesem Falle über den Zeitpunkt der Widerrufserklärung hinaus bis zur Rückzahlung der Darlehensvaluta fort.
Monat: Oktober 2016
Jahresfachtagung 2017 der Schuldner- und Insolvenzberatung in Rheinland-Pfalz
Am 24.Oktober 2017 findet die 20. Jahresfachtagung der Schuldner- und Insolvenzberatung Rheinland-Pfalz im Akademie der Wissenschaften und der Literatur in Mainz zu dem Thema "Existenzsicherung im Wandel der Beratungspraxis" statt.
Jahresfachtagung 2016 der Schuldner- und Insolvenzberatung in Rheinland-Pfalz
Am 07. November 2016 findet die 19. Jahresfachtagung der Schuldner- und Insolvenzberatung Rheinland-Pfalz im Erbacher Hof Mainz statt.
Seminareinladung: „Die Immobilie in der Schuldnerberatung – eine Einführung“ in Hamburg
In unserem Seminar Die Immobilie in der Schuldnerberatung – eine Einführung mit Mark Schmidt-Medvedev am Montag, 28. November 2016 in Hamburg
sind noch Plätze frei. Wir verlängern hiermit die Anmeldefrist um eine Woche bis zum 7.11.2016 (incl.) – Details siehe (mehr …)
Stellenausschreibung der Schuldnerberatung in Rheinland-Pfalz
Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen der Schuldnerberatung in Rheinland-Pfalz.