Creditreform meldet „Überschuldung steigt spürbar – vor allem „harte“ Überschuldung nimmt 2016 weiter zu“

„Die Überschuldung von Privatpersonen in Deutschland ist 2016 zum dritten Mal in Folge, und deutlicher als erwartet, angestiegen. Zum Stichtag 1. Oktober 2016 wurde für die gesamte Bundesrepublik eine Überschuldungsquote von 10,06 Prozent gemessen. Damit sind über 6,8 Millionen Bürger über 18 Jahre überschuldet und weisen nachhaltige Zahlungsstörungen auf. Dies sind rund 131.000 Personen mehr als noch im letzten Jahr (+ 1,9 Prozent). Die Überschuldungsquote steigt deutlich an, obwohl die Bevölkerung spürbar zugenommen hat.“ – Quelle und mehr: PM Creditreform

Zurückweisung eines Mahnantrags bei unzulässiger Kosten-Doppelung

Wir hatten am 8.9.2016 schon auf die Entscheidungen des AG Coburg, Beschl. v. 03.03.2016 – 15-7790975-00-N (rechtskräftig) und des AG Mayen, Beschl. v. 17.05.2016 – 16-6487620-0-1 (rechtskräftig) hingewiesen („Rote Karte für Kostendopplungen durch Inkassounternehmen und Inkassoanwälte“). In der aktuellen ZVI sind diese Entscheidungen nun auch abgedruckt. Im Heft ist zudem ein Beitrag von Dieter Zimmermann dazu.

Antwort der Bundesregierung zu „Inkasso-Verfahren der Agentur für Arbeit und Jobcenter bei verschuldeten Erwerbslosen“

Die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage „Inkasso-Verfahren der Agentur für Arbeit und Jobcenter bei verschuldeten Erwerbslosen“ (siehe unsere Meldung vom 03.11.2016) geantwortet. Sie ist zusammen mit einer Auswertung zu finden unter: www.katja-kipping.de. Beides ist sehr lesenwert!

Jonny Bruhn-Tripp: Info-Schrift „Zugang von Auszubildenden, Schülern und Studenten das ALG II und SGB II-Leistungen zur Existenzsicherung“

Jonny Bruhn-Tripp hat eine Arbeitshilfe zum Thema „Zugang von Auszubildenden, Schülern und Studenten in SGB II-Leistungen zum notwendigen Lebensunterhalt“ erstellt.

Diese gibt es hier: www.harald-thome.de – Quelle: Thomé-Newsletter vom 6.11.2016

Neue „Düsseldorfer Tabelle“ ab 01.01.2017

Zum 1. Januar 2017 wird die „Düsseldorfer Tabelle“ geändert. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder erhöht sich zum 1. Januar 2017. Diese Erhöhung des Mindestunterhalts beruht auf einer Entscheidung des Gesetzgebers in der „Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder“ gem. § 1612 a Abs. 1 BGBvom 03.12.2015. Die Erhöhung des Mindestunterhalts führt zur Änderung auch der Bedarfssätze der 2. – 10. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle. (mehr …)