Treuhänderin haftet für den widersprüchlichen Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds

Urteil des OLG München vom 08.11.2016 (5 U 1353/16)
Eine Fondsanlegerin verklagte die H.-L. Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH H. L., welche ihr eine Beteiligung an der Wachstumswerte Europa III GmbH & Co. Beteiligungs KG vermittelte, wegen Prospektfehlern und Fehlberatung auf Schadensersatz. Der Prospekt sei widersprüchlich gewesen und der Anleger nicht über eine Provision aufgeklärt worden.

Statistisches Bundesamt: „Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Bevölkerung in Deutschland nahezu unverändert“

20,0 % der Bevölkerung in Deutschland – das sind 16,1 Millionen Menschen – waren im Jahr 2015 von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Seit dem Jahr 2008 ist dieser Anteil damit nahezu unverändert. Dies ist ein Ergebnis der Erhebung LEBEN IN EUROPA (EU-SILC). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag der Anteil armer oder sozial ausgegrenzter Menschen in der gesamten Europäischen Union im betrachteten Zeitraum stets deutlich höher als in Deutschland (2015: 23,7 %).

Quelle und viele weitere Zahlen mehr: PM des Bundesamtes

EU-Wohnkreditrecht braucht konkrete Leitlinien

In einer Stellungnahme reagiert der vzbv auf die Bundesratsinitiative von Bayern, Hessen und Baden-Württemberg, eine Korrektur der umstrittenen EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie vorzunehmen. Aus Sicht des vzbv ist es richtig, Auslegungsunsicherheiten der Kreditwirtschaft zu beseitigen, allerdings nicht auf Kosten der Schutzwirkung, die die Regelung für Verbraucher gestaltet.

Kommen „einheitliche Höchstsätze für das nichtanwaltliche und das anwaltliche Inkasso“ ?

Unter dem unscheinbaren Namen „Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ verbirgt sich auch die Änderung von Inkassoregelungen. Hier der Hinweis darauf, dass § 4 Absatz 5 Satz 2 und 3 EGRDG (Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz)  gestrichen werden soll (Artikel 8 Nr. 2 – vgl BT-Drucksache 18/9521-Auszug)! Mit einer interessanten Begründung:

„§ 4 Absatz 5 Satz 2 und 3 EGRDG ermächtigt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, durch Rechtsverordnung für bestimmte Fälle Höchstsätze für die Erstattung der Kosten festzulegen, die ein Gläubiger bei Beauftragung eines Inkassodienstleisters (§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 RDG) als Schadensersatz von seinem Schuldner ersetzt verlangen kann. (…) Die unterschiedliche Behandlung von nichtanwaltlichem und anwaltlichem Inkasso, die dadurch entsteht, dass die Ersatzfähigkeit von Inkassokosten nur beim nichtanwaltlichen Inkasso durch Höchstsätze beschränkt werden kann, begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf das Gleichheitsgebot des Artikels 3 GG. Inkassodienstleistungen, die von Inkassodienstleistern erbracht werden, unterscheiden sich nicht von Inkassodienstleistungen, die Rechtsanwälte erbringen.  (mehr …)

Bundestag – Kleine Anfrage: „Inkasso-Verfahren der Agentur für Arbeit und Jobcenter bei verschuldeten Erwerbslosen“

Kleine Anfrage aus der Fraktion DIE LINKE: „Inkasso-Verfahren der Agentur für Arbeit und Jobcenter bei verschuldeten Erwerbslosen“ (18/10023). Der Beginn:

„Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 22. Juli 2016 („Wie die Jobcenter Arbeitslose in die Insolvenz drängen“; Anmerkung: siehe unsere Meldung vom 22.7.2016) schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Agentur für Arbeit vor, dass sie sich nicht mehr auf außergerichtliche Einigungen einlassen darf. Die Berichterstattung provoziert Fragen nach dem Inkasso-Verhalten der Bundesagentur für Arbeit in ihrem Zuständigkeitsbereich. Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen im Arbeitslosengeldbezug und wie viele Hartz-IV-Leistungsberechtigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung verschuldet?  (…)“

„Mehr Geld für Bayerns Insolvenz- und Schuldnerberatung!“

„Wer in Bayern mit Schulden oder sogar einer Insolvenz zu kämpfen hat, dem wird in Zukunft zumindest etwas besser geholfen. Wie der Haushaltsausschuss des Landtags heute [25.10.2016] beschlossen hat, werden die Finanzmittel für die wichtigen Schuldner- und Insolvenzberatungen der Wohlfahrtsverbände, der Städte und Landkreise erhöht. Und zwar im Jahr 2018 um zwei Millionen von vier auf sechs Millionen Euro. (…)

Der SPD Politiker Günther Knoblauch macht außerdem darauf aufmerksam, wie wichtig es sei, Insolvenz und Schuldnerberatung zusammenzulegen. (mehr …)