AG Dortmund bejaht Möglichkeit einer Sperrfrist bei Rücknahme des RSB-Antrages im Erstverfahren

AG Dortmund, Beschl. v. 18.04.2016 – 255 IN 102/15 – Rz 9 f: „Auch unter Berücksichtigung der seit dem 1.7.2014 geltenden Rechtslage (Anm.: InsO-Reform) ist es einem Schuldner verwehrt, unter Rücknahme des RSB-Antrags im Erstverfahren sogleich einen Folgeantrag zu stellen, etwa vor dem Hintergrund eines im Erstverfahren gläubigerseits gestellten aussichtsreichen Versagungsantrags.

Das erkennende Gericht ist der Auffassung, daß die jetzt gesetzlich geregelten Fälle, in denen eine Sperrfrist für einen erneuten RSB-Antrag normiert ist, nicht abschließend sind, sondern jedenfalls für den vorliegenden Sachverhalt eine planwidrige Gesetzeslücke besteht, die durch entsprechende Anwendung der Sperrfristregelung des § 290 Abs.1 Ziff. 3 InsO zu schließen ist.“

Diakonie Deutschland zum Armuts- und Reichtumsbericht: „Sozialpolitische Befunde nicht verstecken“

„Anlässlich der heutigen [Anm.: 10.1.17] Expertenanhörung zum 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung kritisiert die Diakonie Deutschland, dass die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Bericht nur sehr verdeckt auftauchen.

„Während das Bundeskabinett zu Beginn jedes Kapitels zunächst die wirtschaftlichen Erfolge vermeldet, stehen die sozialpolitischen Befunde versteckt in hinteren Textteilen. (mehr …)

Die »modifizierte Zuflusstheorie« 2017 reloaded

Bernd Eckhardt: „Die »modifizierte Zuflusstheorie« des Bundessozialgerichts bezeichnet eine Systematik, die die Anrechnung von Einkommen im SGB II regelt. Meine Darstellung der »modifizierten Zuflusstheorie« hat im Internet eine weite Verbreitung gefunden. Das sogenannte »Rechtsvereinfachungsgesetz« hat zahlreiche Neuregelungen geschaffen, die eine Überarbeitung meiner bisherigen Darstellung notwendig gemacht haben. Bei der Neufassung wird auch die aktuelle Rechtsprechung verwendet. Neugefasste Teile der Darstellung sind mit einem roten Balken links des Textes versehen.“

Siehe: www.sozialrecht-justament.de

Gesetzesentwurf zum Zahlen ohne Bargeld muss nachgebessert werden

Zahlungsdienste sind die wichtigsten Finanzdienstleistungen für Verbraucher. Die Umsetzung der neuen EU-Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD2) in Deutschland soll Zahlen ohne Bargeld günstiger, sicherer und transparenter machen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband stellt allerdings fest: Damit das gelingt, muss der vorgelegte Gesetzesentwurf nachgebessert werden.

Widerruf von Verträgen

Was tun wenn es nach Vertragsabschluss ein böses Erwachen gibt, wenn festgestellt wird, dass für den Kauf oder die neue Versicherung eigentlich gar kein Geld da ist?

Frauen und Verschuldung

Gerade Frauen sind in besonderer Weise von dauerhafter Verschuldung betroffen. Was können Frauen tun, wenn sie aus Liebe, Mitleid, auf Druck des Partners oder in der Hoffnung auf eine gemeinsame Lebensgrundlage bereit waren, Schuldverpflichtungen einzugehen und irgendwann nur die Schulden aus der Beziehung übrig geblieben sind?