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Tag: 1. Juni 2017
Formale und materielle Voraussetzungen einer deliktischen Forderungsanmeldung
AG Münster Beschl. vom 7.2.2017, Az. 73 IK 105/10
Anmerkung Kai Henning:
Diese Entscheidung bietet Gelegenheit zu einem Blick auf eine arbeitsrechtliche Abfindung, die dem Schuldner in seinem Arbeitsverhältnis zustehen kann. Zunächst ist schon bei der Verhandlung über eine Abfindung zu bedenken, dass sie grundsätzlich in vollem Umfang pfändbar ist. Die Pfändungstabelle ist auf sie nicht anzuwenden, da die Abfindung kein laufendes Einkommen ist. Der Schuldner sollte also bei Beendigung des Arbeitsverhältnis Alternativen prüfen. Bspw. kann das Arbeitsverhältnis noch eine gewisse Zeit bei gleichzeitiger Freistellung des Schuldners fortbestehen. Wird die Abfindung vereinbart, sollte gleichzeitig an den gem. § 850i Abs. 1 ZPO erforderlichen Schutzantrag gedacht werden, der rechtzeitig gestellt werden sollte.
Das AG Münster stellt zu Recht fest, dass die Pfandfreistellung nicht an zeitliche Fristen gebunden ist, sondern sich nach den jeweiligen Verhältnissen des Einzelfalls richtet. Dies kann auch dazu führen, dass die gesamte Abfindung unpfändbar ist.
Quelle: InsO-Newsletter Kai Henning, Mai 2017
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Krankentagegeldversicherung: Nachweispflichten für den Versicherer bei behaupteter Berufsunfähigkeit
Urteil des OLG Koblenz vom 01.06.2017 (10 U 727/15)
Der Eintritt der Berufsunfähigkeit mit Beendigung der Leistungspflicht einer Krankentagegeldversicherung setzt voraus, dass mit einer Erwerbsfähigkeit überhaupt nicht zu rechnen ist oder die Heilungschancen so schlecht sind, dass ungewiss ist, ob der Versicherte je wieder arbeiten kann. Die Prognose muss ex ante für den ...
Behandlungen von angestelltem Arzt nicht abgedeckt von Privatversicherung
Urteil des AG Brandenburg vom 01.06.2017 (31 C 48/16)
Ist in den AGB einer Privatversicherung nur die Behandlung durch niedergelassene Ärzte abgedeckt, sind bei einer privaten Firma angestellte Ärzte davon nicht erfasst und die Versicherung muss nicht zahlen.
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