Löschung von SCHUFA-Einträgen

OLG Karlsruhe, Urt. V. 1.3.2016, Az.: 12 U 32/16

Leitsatz der Redaktion der ZVI:
Die Löschung einer Schufa-Eintragung (hier: Erteilung der RSB) richtet sich allein nach § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG. Die Frist beginnt danach mit dem Kalenderjahr, das auf die Eintragung folgt, und endet mit Ablauf von drei Jahren. Insolvenzrechtliche Schutzwürdigkeitsgesichtspunkte auf Seiten des Schuldners stehen dem nicht entgegen.

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Bundestag Kleine Anfrage und Antwort der Bundesregierung: „Überschuldung und Schuldnerberatung in Deutschland“

Hier die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12070 – Überschuldung und Schuldnerberatung in Deutschland, Drucksache 18/12523

Die Antwort ist oftmals negativ aufschlussreich. Beispiel: auf die Frage „Welche gesetzlichen Änderungen sind nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, um allen überschuldeten und von Überschuldung gefährdeten Menschen einen Zugang zur kostenfreien Schuldnerberatung zu ermöglichen? Welche Änderungen strebt die Bundesregierung zur Durchsetzung eines solchen Anspruchs an?“ antwortet die Bundesregierung: „Der Bundesregierung kommt keine Zuständigkeit für die Schuldnerberatung zu. Träger der Leistung der Schuldnerberatung sind die Gemeinden.“ Ach so. Gut, dass wir das jetzt wissen.