Arbeitshilfe zu Ansprüchen auf Leistungen zur Existenzsicherung für Unionsbürger/-innen

Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) hat eine Arbeitshilfe zu Ansprüchen von Unionsbürger/-innen auf Leistungen zur Existenzsicherung erstellt. Hier wird sehr genau und übersichtlich erklärt unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Leistungen besteht. Auch die aktuelle Rechtsprechung zu dem Thema ist enthalten.

Die Arbeitshilfe ist zu finden unter

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Zur Zwangsvollstreckung eines Neugläubigers zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und Ende der Abtretungsfrist

Hier der Hinweis auf AG Dortmund, Beschl. v. 8. 11. 2016 – 257 IN 36/13.

Daraus: „Danach ist die Einzelvollstreckung für Insolvenzgläubiger in der Zeit zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und Ende der Abtretungsfrist unzulässig. Neugläubiger, deren Forderung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden ist, können aber auf das nicht auf den Treuhänder übertragene Vermögen vollstrecken, soweit dieses pfändbar ist (Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, § 294 Rn. 4). (…)

Da der Insolvenzverwalter den Neuerwerb aus dem von der Schuldnerin betriebenen Unternehmen aus dem Insolvenzbeschlag gem. § 35 Abs. 2 InsO freigegeben hatte, gab es auch theoretisch Vermögen, das nicht auf den Treuhänder übertragen war. Die Beteiligte zu 1. durfte also die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin betreiben.“

vgl. BGH, 09.02.2012 – IX ZR 75/11