„Personen, die aufgrund finanzieller Probleme im Jahr 2016 die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch nahmen, warteten durchschnittlich zehn Wochen auf einen ersten Beratungstermin. Trotz dieser durchschnittlichen Wartezeit konnte in 63 % aller Fälle bereits innerhalb der ersten drei Wochen nach Kontaktaufnahme durch die überschuldete Person mit der Beratungsarbeit begonnen werden. Dies sind erste Ergebnisse der Überschuldungsstatistik 2016, die das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der Aktionswoche der Schuldnerberatung vom 19. bis 23. Juni 2017 veröffentlicht. (mehr …)
Monat: Juni 2017
Kein Anspruch auf Barzahlung der Rundfunkbeiträge
Nach der Beitragssatzung des WDR – wie auch nach den Beitragssatzungen der anderen Landesrundfunkanstalten – können Beitragsschuldner die Rundfunkbeiträge nur bargeldlos (in Form einer SEPA-Lastschrift, Einzelüberweisung oder Dauerüberweisung) entrichten. Hiergegen wendete sich der Kläger. Das VG Köln hatte die Klage abgewiesen.
Das OVG Münster hat den Antrag des Klägers, die Berufung gegen dieses Urteil zuzulassen, abgelehnt.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts weder die Vorschriften des Bundesbankgesetzes noch Grundrechte einer Anordnung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs im Bereich der Massenverwaltung entgegen. Sie sei vielmehr durch die Ziele der Verwaltungsvereinfachung und der Kostenminimierung gerechtfertigt. Es liege auch und gerade im Interesse des zahlungspflichtigen Bürgers, von ihm letztlich mitzutragende Verwaltungskosten möglichst gering zu halten.
Quelle: Pressemitteilung des OVG Münster v. 14.06.2017
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Ausführungsgesetze Insolvenzordnung (AG InsO) der Länder
An dieser Stelle mal eine Auflistung aller Ausführungsgesetze Insolvenzordnung der Länder (AG InsO): (mehr …)
Destatis veröffentlicht Pressemitteilung zur Wartezeit auf Schuldnerberatung
Die lange Wartezeit resultiere häufig aus der großen Nachfrage nach begrenzten Terminen der Beratungsstellen.
Hat die Beratungsarbeit begonnen, dauerte sie bei im Jahr 2016 beendeten Beratungen
im Durchschnitt 16 Monate. Die Hälfte der Beratungen wurde innerhalb von neun Monaten abgeschlossen. Dabei unterscheide sich die Beratungsdauer stark, abhängig von der individuellen Schuldensituation der Beratenen. So dauerte die Beratungsarbeit durch eine Schuldnerberatungsstelle in 18 % der Fälle, die 2016 beendet wurden, länger als zwei Jahre.
Die Ergebnisse der Überschuldungsstatistik 2016 beruhen auf Angaben von 461 der insgesamt rund 1 400 Schuldnerberatungsstellen in Deutschland. Sie stellten anonymisierte Daten von rund 115 000 beratenen Personen mit deren Einverständnis bereit.
Weitere Ergebnisse der Überschuldungsstatistik 2016 werden Ende Juni 2017 veröffentlicht werden.
Quelle: destatis-Pressemitteilung vom 14.06.2017
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Doku 37 Grad: Wo Armut Alltag ist
Die gestrige Sendung ist auf der ZDF-Homepage unter https://www.zdf.de/dokumentation/37-grad/37-wo-armut-alltag-ist-100.html zu finden
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Außergerichtliche Kostenansprüche von Inkassounternehmen und Gläubigern – Eine Arbeitshilfe für die Praxis
Thomas Seethaler, Caritasverband Heidelberg e.V. hat einen Beitrag zum Thema geschrieben. Lesenswert!
Zu finden unter: www.infodienst-schuldnerberatung.de/aussergerichtliche-kostenansprueche-von-inkassounternehmen-und-glaeubigern-eine-arbeitshilfe-fuer-die-praxis
Keine Verpflichtung von Spielhallen, auf Wunsch Hausverbote zu erteilen
Das Landgericht Bielefeld, 12 O 120/16, hat mit Urteil vom 30.03.2017 entschieden, dass ein spielsüchtiger Glückspieler von Spielhallenbetreibern nicht verlangen kann, ihm gegenüber ein Hausverbot zu erteilen. Mehr: www.vzbv.de/urteil/keine-verpflichtung-von-spielhallen-auf-wunsch-hausverbote-zu-erteilen
vzbv startet Kampagne zur Bundestagswahl
„Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat seine Kampagne zur Bundestagswahl gestartet. Unter dem Motto „Verbraucher zählen! Verbraucher wählen!“ wird der vzbv in den kommenden Wochen thematisieren, wie Verbraucherpolitik zu mehr Sicherheit und Vertrauen bei Wählerinnen und Wählern beitragen kann. Auf der Website www.verbraucher-zählen.de finden sich die Kernforderungen des vzbv zur Wahl sowie eine verbraucherpolitische Bilanz der aktuellen Legislaturperiode.“ – Quelle und mehr: PM des vzbv
Herkulesaufgabe Schuldnerberatung – Überschuldete brauchen starke Beratung
Kampagne gegen verfassungswidrige Aufrechnung unterhalb des Existenzminimums
Wir als Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg e.V. unterstützen folgenden Aufruf:
„Die Aufrechnung von darlehensweise erbrachten Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen mit SGB-II-Leistungen ist nicht zulässig!
Nach Auffassung von Tacheles e.V. ist die Aufrechnung von Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen nach § 42a Abs. 2 SGB II mit den SGB-II-Regelbedarfen verfassungswidrig. Der Erwerbslosenverein regt eine bundesweite Kampagne an, Leistungsberechtigte dabei zu unterstützen, sich gegen die durch Aufrechnungen verursachte Unterschreitung des Existenzminimums mit Rechtsmitteln zur Wehr zu setzen. Da die Regelung auch bei der Sozialgerichtsbarkeit und in der Fachliteratur umstritten ist, sehen wir realistische Chancen, die Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungsdarlehen mittelfristig mit Hilfe zahlreicher Klagen und einer politischen Kampagne zu Fall zu bringen.“
Zum ganzen Aufruf. Dort findet sich auch zahlreiches Material, wie Musterschreiben, oder einen Beitrag von Sophia Nguyen: Keine monatliche Aufrechnung bei Mietkautionsdarlehen (externer Link; SGb 2017, 202).