Der Zugang zu Energie ist ein grundlegendes Element der Daseinsfürsorge und gesellschaftlichen Teilhabe.
Weitere Informationen, sowie das Positionspapier sind auf der Seite www.infodienst-schuldnerberatung.de zu finden
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Der vzbv weist auf Landgericht Köln, Urteil vom 21.12.2016, 26 O 331/15 hin. Daraus:
„Die streitgegenständliche Klausel verstößt gegen § 309 Nr. 5a) BGB, weil die Beklagte weder dargelegt noch bewiesen hat, dass die Rücklastschriftpauschale in Höhe von 5,00 € dem durchschnittlich zu erwartenden Schaden entspricht. (mehr …)
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www.infodienst-schuldnerberatung.de meldet das die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) ein neues Forderungspapier veröffentlicht hat: www.infodienst-schuldnerberatung.de/(…)/2017_AGSBV_Forderungen_zur_Bekaempfung_von_Energiesperren.pdf
Hier die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12070 – Überschuldung und Schuldnerberatung in Deutschland, Drucksache 18/12523
Die Antwort ist oftmals negativ aufschlussreich. Beispiel: auf die Frage „Welche gesetzlichen Änderungen sind nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, um allen überschuldeten und von Überschuldung gefährdeten Menschen einen Zugang zur kostenfreien Schuldnerberatung zu ermöglichen? Welche Änderungen strebt die Bundesregierung zur Durchsetzung eines solchen Anspruchs an?“ antwortet die Bundesregierung: „Der Bundesregierung kommt keine Zuständigkeit für die Schuldnerberatung zu. Träger der Leistung der Schuldnerberatung sind die Gemeinden.“ Ach so. Gut, dass wir das jetzt wissen.
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