Beworbener Flugpreis darf nicht nur für wenige gelten

Rabatte, die nur bei Zahlung mit einer wenig verbreiteten Kreditkarte gelten, dürfen nicht in den Endpreis einer Flugreise eingerechnet werden. Das hat das Oberlandesgericht Dresden nach einer Klage des vzbv gegen die Invia Flights Germany GmbH entschieden. Das Unternehmen betreibt das Reiseportal „Ab-in-den Urlaub“.