Bundestagsmeldung zum Gesetzentwurf zum Inkassowesen

HIB-Meldung vom 17.12.2019: „Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu der Zahl von Verbrauchern, die durch die Tätigkeit nicht registrierter Inkassounternehmen betroffen sind, und den dadurch entstehenden Schaden vor. Das geht aus der Antwort (19/15268) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu einem Gesetzentwurf zum Inkassowesen (19/14676) hervor. Wie die Bundesregierung schreibt, hat das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht [dazu] erarbeitet (mehr …)

Mehr Frauen im SGB-II-Langzeitbezug

Bundestagsmeldung: Im Juni 2019 gab es rund 5,5 Millionen Regelleistungsberechtigte im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch), darunter waren 20,2 Prozent unter einem Jahr und knapp zehn Prozent 14 Jahre und länger im Leistungsbezug. Das geht aus einer Antwort (19/15733) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/14809) hervor. Aus der Antwort geht außerdem hervor, dass knapp 50 Prozent der Leistungsbezieher Frauen sind und mit zunehmender Verweildauer im SGB-II-Bezug der Frauenanteil steigt. So lag deren Anteil bei einem Bezug von unter einem Jahr bei 46,2 Prozent, bei einem Bezug von 14 Jahren und länger lag er dagegen bei 56,7 Prozent.

Landtag NRW: „Recht auf Schuldnerberatung garantieren – Beratungsstrukturen optimieren“

SPD und GRÜNE haben in den Düsseldorfer Landtag den Antrag „Recht auf Schuldnerberatung garantieren – Beratungsstrukturen optimieren“ eingebracht. Dieser wurde zwischenzeitlich debattiert und es liegen diverse Stellungnahmen vor. – Siehe den Beratungsverlauf.

Zu allem siehe auch …/?s=recht+auf+schuldnerberatung

vzbv: forsa-Umfrage zu Inkassoschreiben belegt Reformbedarf

„Eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) belegt den hohen Reformbedarf des Rechtsrahmens für die Inkasso-Industrie. So halten 42 Prozent der Empfänger von Inkassoschreiben diese für unberechtigt, 24 Prozent bezeichnen die in Rechnung gestellten Kosten spontan als überzogen, beziehungsweise viel zu hoch. 15 Prozent berichten von Aufschlägen von mehr als 100 Euro, bei knapp jedem zehnten waren es sogar mehr als 200 Euro. Gleichzeitig haben 21 Prozent der Verbraucher, die versucht haben, mit dem Inkassounternehmen in Kontakt zu treten, keine Antwort erhalten. Der vzbv fordert einen wirksamen Kostendeckel und eine zentrale Aufsicht für die Branche.“ – Quelle und mehr: PM des vzbv

Grüne fordern bessere Beratung in den Jobcentern

Die Grünen-Fraktion fordert, die Beratungsqualität und die Arbeitsförderung in den Jobcentern gesetzlich zu verbessern. Sie hat dazu einen Antrag (19/15975) vorgelegt, in dem sie kritisiert, dass über die Hälfte der langzeitarbeitslosen Menschen über keinen Schul- oder Ausbildungsabschluss verfüge. Deshalb sei bei der Arbeitsförderung und Beratung dringend ein Perspektivwechsel nötig. Arbeitsförderung im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) dürfe nicht allein auf die schnellstmögliche Eingliederung verengt werden, sondern müsse soziale Teilhabe und individuelle Unterstützung in den Blick nehmen, so die Grünen. (mehr …)

BAG-SB Workshop in Hamburg: Regulierung unregulierbarer Schulden

Am Donnerstag, 26.3.2020, findet in Hamburg der Workshop „Regulierung unregulierbarer Schulden“ mit Rebecca Viebrock-Weiser, InsO bsp, statt.

„In der Schuldnerberatung haben wir immer wieder mit Gläubigern zu tun, die einer Einigung nicht zustimmen. Dies sind in der Regel Staatsanwaltschaften, Hauptzollämter bzw. deren auftraggebende Behörden sowie Forderungsinhaber der öffentlichen Hand, z. B. aus Förderkrediten. Dies geschieht teils mit Verweisen auf gesetzliche Vorgaben oder auf die Nichterfassung der jeweiligen Verbindlichkeit von der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren.

Der Workshop beleuchtet die unterschiedlichen Gläubiger sowie die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben. (mehr …)

BGH, Urteil vom 26.06.2019, Az. VIII ZR 95/18

Auch für ein Energieversorgungsunternehmen, das Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnimmt und einem Kontrahierungszwang im Bereich der Grundversorgung unterliegt (§ 36 Abs. 1 Satz 1 EnWG) gilt, dass der Geschädigte den für die Schadensermittlung und außergerichtliche Abwicklung seines Schadensersatzanspruchs anfallenden Arbeits-und Zeitaufwand, auch wenn er hierfür besonderes Personal einsetzt oder die Tätigkeiten extern erledigen lässt, grundsätzlich selbst trägt.

Aus den Gründen:
(...) Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe ist die von der Beklagten in der angegriffenen Klausel vorgenommene Pauschalierung der Mahnkosten insgesamt unwirksam. Denn die hierin eingeschlossenen Folgekostenenthalten einen nicht ersatzfähigen Arbeits-und Zeitaufwand für die Abwicklung des (Verzugs-)Schadensersatzanspruchs. Eine Erstattungsfähigkeit dieser Kosten ergibt sich vorliegend auch nicht ausnahmsweise aus dem zur Durchführung des Mahnverfahrens betriebenen Aufwand oder denAufgaben der Beklagten im Bereich der Daseinsvorsorge.
(...) Auf einen -von ihr behaupteten -erhöhtenZahlungsausfall, resultierend aus ihrer Tätigkeitim Bereich der Daseinsvorsorge und einem Kontrahierungszwang bezüglich der Grundversorgung (§ 36 Abs. 1 Satz 1 EnWG), kann sich die Beklagte -wie das Berufungsgericht ebenfalls ohne Rechtsfehler angenommen hat -nicht mit Erfolg berufen. Ein solcher Zahlungsausfallführt lediglich zu einer höheren Zahl an Mahnungen, macht jedoch das einzelne Mahnverfahren nicht aufwändiger. Allein die Häufung von Schadensfällenbegründet keinen erhöhten und damit ersatzfähigen Aufwand.

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