Die LINKE beantragt zur Wohnkostenlücke – dazu unsere Meldung vom 10.8.2021 – (Drs. 22/6436), dass der Senat aufgefordert wird
- zu prüfen, inwiefern bei den 17.000 Haushalten die Regelung zur 10-prozentigen Überschreitung der Angemessenheitsgrenze für Bedarfe für Kosten der Unterkunft und Heizung aufgrund von Wohnort oder Lebensumständen entgegen der rechtlichen Möglichkeit nicht ausgeschöpft wurde, und diese zu korrigieren.
- durch die Überarbeitung der Angemessenheitsprüfung in der Fachanweisung zu den Bedarfen Unterkunft und Heizung mit dem Ziel einer flexibleren Überschreitung der Angemessenheitsgrenze, als es durch die bestehende 10-ProzentRegelung möglich ist, (mehr …)