AG Dortmund: auch im Fall des § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO aF (vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren) muss die Berichtigung bereits innerhalb der 5 Jahre erfolgt sein

Das AG Dortmund widerspricht LG Darmstadt, 17.06.2021, 5 T 146/21 (dazu: unsere Meldung vom 30.7.2021).

Siehe Amtsgericht Dortmund, 260 IK 90/16, 20.10.2021. Daraus:

“Gem. der Vorschrift des § 300 Abs. 1 S. 2 InsO geht die Tilgung der Kosten (dort S.2, 1. Hs.) den Möglichkeiten/Zeitpunkten der Verkürzung des Verfahrens (dort S. 2, 2. Hs. Ziff. 1 – 3) voran, so dass die Tilgung der Kosten vor den jeweiligen Zeitpunkten der unter Ziff. 1 – 3 genannten Möglichkeiten/Fristen als zwingende Voraussetzung zur Erlangung einer vorzeitigen Restschuldbefreiung anzusehen ist. (mehr …)

Abgesetzt: Bundestagsdebatte über Linken-Antrag zur Existenzminimum-Sicherung (Inflationsausgleich)

Existenzminimum sichern – Inflationsausgleich bei Regelsätzen garantieren“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (20/100), den der Bundestag ursprünglich am Donnerstag, 9. Dezember 2021, erstmals eine halbe Stunde lang beraten wollte. Die Debatte zu der Vorlage wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt.

Die Linke fordert die Bundesregierung auf, die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2022 aufzuheben einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die jährliche Fortschreibung der Regelbedarfe gemäß nach Paragraf 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) neu formuliert. Die Regelbedarfe sollen zum 1. Januar 2022 mit einer der aktuellen Preisentwicklung entsprechenden Veränderungsrate, also in Höhe von mindestens fünf Prozent, fortgeschrieben werden. (mehr …)