PNFK-Fachtag am 25. November 2022 in Berlin

Am Freitag, 25. November 2022, wird in Berlin ein Fachtag des Präventionsnetzwerks Finanzkompetenz e.V. (PNFK) stattfinden. Der Fachtag steht unter dem Motto: „Wirtschaften in schwierigen Zeiten Perspektiven und Grenzen finanzieller Bildung“. Herzlich eingeladen sind nicht nur PNFK-Mitglieder, der Fachtag ist offen für weitere Interessent:innen.

Das detallierte Programm und das Anmeldeformular finden Sie hier: https://pnfk.de/fachtag/fachtag-2022/

Hamburgische Bürgerschaft – Antrag der Regierungsfraktionen: Quartalsmäßige und kostenlose persönliche Bonitätsauskünfte bei Scoring-Unternehmen

SPD und Grüne habe in der Hamburgischen Bürgerschaft einen Antrag mit dem Titel “Quartalsmäßige und kostenlose persönliche Bonitätsauskünfte bei Scoring-Unternehmen” eingereicht (Drs. 22/8618). Daraus:

“Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde der rechtliche Rahmen dafür geschaffen, Verbraucher:innen nicht mehr nur jährlich eine „Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 III DSGVO)“ ermöglichen zu können, sondern entsprechend der Veränderung des Score-Wertes. Allerdings ist die tatsächliche Anzahl der möglichen Bonitätsscore-Auskünfte nicht klar definiert. (mehr …)

OLG Schleswig bestätigt seine Rechtsprechung, nach welcher die Schufa die Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verarbeiten darf als sie im „Insolvenzbekanntmachungsportal“ veröffentlicht werden dürfen

Aus einer PM des OLG Schleswig: “Der 17. Zivilsenat hält daran fest, dass dem Insolvenzschuldner regelmäßig ein Löschungsanspruch gegen die Schufa Holding AG zusteht, wenn diese Daten aus dem Insolvenzbekanntmachungsportal ohne gesetzliche Grundlage länger speichert und verarbeitet als in der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekVO) vorgesehen. Auch bei der Berechnung eines Score-Wertes darf die Schufa die Daten zum Insolvenzverfahren danach nicht mehr berücksichtigen. (mehr …)

OLG Schleswig bestätigt seine Rechtsprechung, nach welcher die Schufa die Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verarbeiten darf als sie im „Insolvenzbekanntmachungsportal“ veröffentlicht werden dürfen

Aus einer PM des OLG Schleswig: “Der 17. Zivilsenat hält daran fest, dass dem Insolvenzschuldner regelmäßig ein Löschungsanspruch gegen die Schufa Holding AG zusteht, wenn diese Daten aus dem Insolvenzbekanntmachungsportal ohne gesetzliche Grundlage länger speichert und verarbeitet als in der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekVO) vorgesehen. Auch bei der Berechnung eines Score-Wertes darf die Schufa die Daten zum Insolvenzverfahren danach nicht mehr berücksichtigen. (mehr …)