SG Köln zu den Passbeschaffungskosten für einen zugewanderten Menschen nach § 21 Abs. 6 SGB II

Aus der Entscheidung des SG Köln vom 17. Mai 2022 – S 15 AS 4356/19 – hier als Scan:

“Rechtsgrundlage für den Anspruch des Klägers ist § 21 Abs. 6 SGB II. Danach wird bei Leistungsberechtigten ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht; bei einmaligen Bedarfen ist weitere Voraussetzung, dass ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 ausnahmsweise nicht zumutbar oder wegen der Art des Bedarfs nicht möglich ist. Der Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht.

Bei den Aufwendungen für die Ausweispapiere handelt es sich mit Blick auf die Gültigkeitsdauer um einmalige Aufwendungen (vgl. BS, Urteil vom 29.05.2019 – B 8 SO 8/17 R). (mehr …)

iff-Überschuldungsreport 2022 veröffentlicht

Der iff-Überschuldungsreport 2022 ist veröffentlicht!

Infolge der Covid-19 Pandemie sind bereits viele Haushalte mit erhöhten Energiekosten konfrontiert. Pandemiebedingt kam es in vielen Haushalten zu einem höheren Verbrauch als üblich, die derzeitig stetig steigenden Energiepreise verschärfen die Lage. Im Berichtsjahr 2021 sind in 45,9 Prozent der untersuchten Fälle die Überschuldungssituationen auf Ereignisse zurückzuführen, die von den Betroffenen nur schwer beeinflusst werden können. – Quelle und mehr: iff