BAG-SB: Wir bezweifeln, dass die Energiepreispauschale bei überschuldeten Verbrauchern ankommt

Schuldnerberatung kritisiert Fehler im Gesetzgebungsverfahren

Mit der Lohnabrechnung im September 2022 wird eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro brutto an alle Personen ausgezahlt, die zum 01. September 2022 in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Die Pauschale soll der Entlastung der Bevölkerung infolge der gestiegenen Energiepreise dienen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) bezweifelt, dass die Energiepreispauschale bei überschuldeten Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt.

„Leider wurde versäumt, die Unpfändbarkeit der Leistung klar im Gesetz zu regeln.“ so die Geschäftsführerin der BAG-SB Ines Moers. (mehr …)