Reallöhne im 1. Quartal 2023 um 2,3 % niedriger als im Vorjahresquartal

Die Nominallöhne in Deutschland sind im 1. Quartal 2023 um 5,6 % gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Es handelt sich um den höchsten gemessenen Nominallohnanstieg für ein Berichtsquartal seit Beginn der Zeitreihe 2008. Die Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum um 8,3 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sanken damit die Reallöhne im 1. Quartal 2023 um 2,3 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Ein Trend aus dem Jahr 2022 setzt sich somit fort: Die hohe Inflation zehrt das Lohnwachstum für die Beschäftigten auch zum Jahresbeginn 2023 mehr als auf.

Quelle und mehr: PM Statistisches Bundesamt

SCHUFA-Ombudsmann: Tätigkeitsbericht 2022

Der Schufa-Ombudsmann hat seinen aktuellen Tätigkeitsbericht vorgelegt.

Zu Beginn wird ein “alarmierendes Bild” gezeichnet, welches sich aus einer repräsentativen Umfrage der SCHUFA zur finanziellen Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland ergeben würde. Die Hälfte der Befragten (50 Prozent) habe im vierten Quartal 2022 angegeben, auf ihre Ersparnisse zurückgreifen zu müssen. Dies seien etwa zwölf Prozentpunkte mehr als noch im Frühjahr 2022.

Die Gesamtzahl der Schlichtungsanträge sei im Berichtsjahr 2022 um ca. 30 Prozent auf nunmehr 1.830 gestiegen. Davon seien aber nur 543, also knapp 30 Prozent, zulässig gewesen.

Davon wiederum seien lediglich 33 Eingaben berechtigt gewesen, worunter verstanden wird, dass der SCHUFA oder einem ihrer Vertragspartner ein Bearbeitungsfehler unterlaufen ist, und der Ombudsmann daher zugunsten der Verbraucherin oder des Verbrauchers entschieden hat.

Kindergrundsicherung: Breites Bündnis kritisiert Untätigkeit von Bundesarbeitsminister Heil im Kampf gegen Kinderarmut

Angesichts des Stillstands bei der Ausarbeitung einer armutsfesten Kindergrundsicherung fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus Sozial-, Wohlfahrts-, Verbraucher- und Kinderschutzverbänden sowie Jugendorganisationen und Gewerkschaften Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Neudefinition des Existenzminimums für Kinder anzugehen und so den Weg freizumachen für eine Kindergrundsicherung, die vor Armut schützt.

“Die Kindergrundsicherung wird sich schlussendlich daran messen lassen müssen, ob sie in der Leistungshöhe das soziokulturelle Existenzminimum der Kinder tatsächlich abdeckt und sie damit vor Armut schützt”, heißt es in einem gemeinsamen Aufruf. “Mit Ausnahme einiger deskriptiv-unverbindlicher Papiere seien jedoch keinerlei Bemühungen des Arbeitsministeriums erkennbar, seiner Verpflichtung nachzukommen, das Existenzminimum für Kinder neu zu definieren.” Weiter mahnen die Verbände in dem Appell: “Es wäre nicht hinnehmbar, wenn die für die Kindergrundsicherung entscheidende Frage des ‘Was und wieviel braucht ein Kind’ auf die lange Bank geschoben und das Projekt damit zum Scheitern gebracht würde.”

Kinderarmut ist in Deutschland weit verbreitet und hat zuletzt ein neues Rekordhoch erreicht: Mehr als jedes fünfte Kind wächst hierzulande in Armut auf. Das Bündnis drängt vor diesem Hintergrund auf ein Ende des Stillstands bei den notwendigen Arbeiten für eine armutsfeste Kindergrundsicherung. In dem gemeinsamen Aufruf heißt es dazu: “Wir fordern Bundesarbeitsminister Heil auf, unverzüglich die notwendigen Arbeiten an einer sach- und bedarfsgerechten Berechnung des Existenzminimums für Kinder in der Kindergrundsicherung aufzunehmen und hierbei die Expertise von Wohlfahrts-, Sozial- und Fachverbänden einzubeziehen.”

Quelle und mehr: www.diakonie.de

Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister II: “Bessere Regulierung privater Schuldnerberatung – Typische Fallen für verschuldete Verbraucherinnen und Verbraucher entschärfen”

Auf der 94. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister letzte Woche wurde unter TOP I.26 beschlossen:

  1. Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich mit den Angeboten privater Schuldner- und Insolvenzberatungen befasst, mit deren Hilfe Verbraucherinnen und Verbraucher entweder ein Insolvenzverfahren vermeiden wollen oder mit denen ein solches Insolvenzverfahren vorbereitet werden soll.
  2. Sie stellen fest, dass außerhalb der öffentlich geförderten und/oder gesondert staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstellen nach § 305 Abs. 1 InsO teilweise Angebote existieren, die für die sich in finanziellen Notlagen befindlichen Verbraucherinnen und Verbraucher wirtschaftlich nachteilig und ungeeignet sind, dem Ziel einer geordneten Schuldenregulierung zu dienen. Diese Angebote führen auf Grund intransparenter bzw. unangemessener Preis- und Zahlungsstrukturen dazu, dass die wenigen vorhandenen finanziellen Ressourcen der Schuldnerinnen und Schuldner für die Schuldnerberatung aufgewandt werden, die Gesamtschuldenlast aber nicht verringert wird.
  3. Die Justizministerinnen und Justizminister sprechen sich daher dafür aus, geeignete Schutzvorschriften zu prüfen, durch die Schuldnerinnen und Schuldner, aber auch deren Gläubigerinnen und Gläubiger, vor solchen wirtschaftlich ausschließlich nachteiligen Vereinbarungen geschützt werden.
  4. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten den Bundesminister der Justiz, zu prüfen, durch welche geeigneten gesetzlichen Maßnahmen ein höheres Schutzniveau gewährt werden kann.

Quelle: https://www.berlin.de/sen/justv/jumiko/beschluesse/top-i26-schuldnerberatung-besser-regulieren.pdf?ts=1685097922

Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister I: “Missbräuchliche Erhebung aussichtsloser Klagen – Reformbedarf im sozialgerichtlichen Verfahren”

Ende letzter Woche fand die 94. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister statt. Unter TOP I.14 wurde beschlossen:

Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich mit dem Phänomen beschäftigt, dass einzelne wenige Klägerinnen und Kläger eine Vielzahl von vornherein offensichtlich erfolgloser Verfahren vor den Sozialgerichten führen. Sie sehen hierin eine große Belastung für die Funktionsfähigkeit der Sozialgerichtsbarkeit. Dies geht zulasten derjenigen, die auf die schnelle gerichtliche Durchsetzung ihrer materiellen Rechte angewiesen sind.

Die Justizministerinnen und Justizminister sind der Auffassung, dass die Gerichtskostenfreiheit des sozialgerichtlichen Verfahrens als Ausfluss des Sozialstaatsprinzips und der Garantie des effektiven Rechtsschutzes beibehalten werden muss. Gleichwohl gibt es Reformansätze, einem Missbrauch im Einzelfall entgegenzuwirken.

Sie bitten den Bundesminister der Justiz, gegenüber dem Bundesminister für Arbeit und Soziales einen Reformprozess anzustoßen mit dem Ziel zu prüfen, dass die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit dieser Problematik ohne Einschränkung der Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes besser begegnen können.

Quelle: https://www.berlin.de/sen/justv/jumiko/beschluesse/top-i14-vielklaeger-sozialgericht.pdf?ts=1685093862

Das Thema ist nicht völlig neu. Siehe die Befassung im Bundesrat: Keine Mehrheit für Vielklägergebühr bzw. https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0495-20

EU-Provisionsverbot gescheitert: Verbraucher:innen haben das Nachsehen

<p>Provisionen können die Qualität von Finanzanlagen aus Verbrauchersicht negativ beeinflussen: Oft werden teure und unflexible Finanzanlagen verkauft. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) macht sich bereits seit Jahren für ein Provisionsverbot beim Verkauf von Finanzanlageprodukten stark. Die Europäische Kommission hat entgegen ursprünglicher Pläne nun eine Strategie vorgelegt, die nur ein teilweises Provisionsverbot vorsieht. Beim Vertrieb von Fonds und Lebensversicherungen sollen Provisionen weiterhin möglich bleiben. Der vzbv hält die Pläne der EU-Kommission für unzureichend. Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv, kommentiert.</p>