Reallöhne im 1. Quartal 2023 um 2,3 % niedriger als im Vorjahresquartal

Die Nominallöhne in Deutschland sind im 1. Quartal 2023 um 5,6 % gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Es handelt sich um den höchsten gemessenen Nominallohnanstieg für ein Berichtsquartal seit Beginn der Zeitreihe 2008. Die Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum um 8,3 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sanken damit die Reallöhne im 1. Quartal 2023 um 2,3 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Ein Trend aus dem Jahr 2022 setzt sich somit fort: Die hohe Inflation zehrt das Lohnwachstum für die Beschäftigten auch zum Jahresbeginn 2023 mehr als auf.

Quelle und mehr: PM Statistisches Bundesamt

SCHUFA-Ombudsmann: Tätigkeitsbericht 2022

Der Schufa-Ombudsmann hat seinen aktuellen Tätigkeitsbericht vorgelegt.

Zu Beginn wird ein “alarmierendes Bild” gezeichnet, welches sich aus einer repräsentativen Umfrage der SCHUFA zur finanziellen Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland ergeben würde. Die Hälfte der Befragten (50 Prozent) habe im vierten Quartal 2022 angegeben, auf ihre Ersparnisse zurückgreifen zu müssen. Dies seien etwa zwölf Prozentpunkte mehr als noch im Frühjahr 2022.

Die Gesamtzahl der Schlichtungsanträge sei im Berichtsjahr 2022 um ca. 30 Prozent auf nunmehr 1.830 gestiegen. Davon seien aber nur 543, also knapp 30 Prozent, zulässig gewesen.

Davon wiederum seien lediglich 33 Eingaben berechtigt gewesen, worunter verstanden wird, dass der SCHUFA oder einem ihrer Vertragspartner ein Bearbeitungsfehler unterlaufen ist, und der Ombudsmann daher zugunsten der Verbraucherin oder des Verbrauchers entschieden hat.

Kindergrundsicherung: Breites Bündnis kritisiert Untätigkeit von Bundesarbeitsminister Heil im Kampf gegen Kinderarmut

Angesichts des Stillstands bei der Ausarbeitung einer armutsfesten Kindergrundsicherung fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus Sozial-, Wohlfahrts-, Verbraucher- und Kinderschutzverbänden sowie Jugendorganisationen und Gewerkschaften Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Neudefinition des Existenzminimums für Kinder anzugehen und so den Weg freizumachen für eine Kindergrundsicherung, die vor Armut schützt.

“Die Kindergrundsicherung wird sich schlussendlich daran messen lassen müssen, ob sie in der Leistungshöhe das soziokulturelle Existenzminimum der Kinder tatsächlich abdeckt und sie damit vor Armut schützt”, heißt es in einem gemeinsamen Aufruf. “Mit Ausnahme einiger deskriptiv-unverbindlicher Papiere seien jedoch keinerlei Bemühungen des Arbeitsministeriums erkennbar, seiner Verpflichtung nachzukommen, das Existenzminimum für Kinder neu zu definieren.” Weiter mahnen die Verbände in dem Appell: “Es wäre nicht hinnehmbar, wenn die für die Kindergrundsicherung entscheidende Frage des ‘Was und wieviel braucht ein Kind’ auf die lange Bank geschoben und das Projekt damit zum Scheitern gebracht würde.”

Kinderarmut ist in Deutschland weit verbreitet und hat zuletzt ein neues Rekordhoch erreicht: Mehr als jedes fünfte Kind wächst hierzulande in Armut auf. Das Bündnis drängt vor diesem Hintergrund auf ein Ende des Stillstands bei den notwendigen Arbeiten für eine armutsfeste Kindergrundsicherung. In dem gemeinsamen Aufruf heißt es dazu: “Wir fordern Bundesarbeitsminister Heil auf, unverzüglich die notwendigen Arbeiten an einer sach- und bedarfsgerechten Berechnung des Existenzminimums für Kinder in der Kindergrundsicherung aufzunehmen und hierbei die Expertise von Wohlfahrts-, Sozial- und Fachverbänden einzubeziehen.”

Quelle und mehr: www.diakonie.de