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Illustration: Hanna Syvak – stock.adobe.comNeuerscheinung: Praxisleitfaden „Careleaver und Finanzen – Tipps für eine gute Begleitung von der Jugendhilfe in die Selbstständigkeit“ Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) veröffentlicht einen neuen...
Ab dem 1. Juli 2025 werden die Pfändungsfreigrenzen um über 4 % erhöht. Damit stehen Gepfändeten künftig höhere unpfändbare Beträge zur Verfügung.
Die aktuelle Pfändungstabelle zur Einkommenspfändung nach § 850c ZPO inklusive Download als PDF-Datei finden Sie auf unserer Meine-Schulden-Website unter www.meine-schulden.de/handeln/gut-zu-wissen/pfaendungstabelle
Die neue P-Konto-Bescheinigung inklusive Kundeninformation stellt die AGSBV zur Verfügung: www.agsbv.de/2025/06/neue-p-konto-bescheinigung-und-kundeninformation-gueltig-ab-01-07-2025
Hier der Hinweis auf die Seite https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_Schuldnerberatung.html des BMJV mit dem Gesetzentwurf „Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG)“
Der Entwurf soll den Zugang für Schuldnerinnen und Schuldner zu beratenden Stellen sicherstellen und Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2225 vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge zu Schuldnerberatungsdiensten umsetzen. Sie gibt den Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, unabhängige Schuldnerberatungsdienste zur Verfügung gestellt werden.
Siehe auch das parallele Vorhaben, Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge, https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_VerbraucherkreditRL.html
vzbv-Untersuchung: Basiskonto-Zugang für besonders schutzbedürftige Personen mitunter weiterhin schwierig