Inkassokosten: Für die erste Zahlungsaufforderung kann ein Inkassounternehmen nur die 0,5-fache Vergütung verlangen 

Auch mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht (VVInkG)“ ist die Frage, welche Kosten ein Inkassounternehmen für ein Erstanschreiben an eine/einen säumigen Schuldner verlangen kann, zwischen AK InkassoWatch und BDIU umstritten.

Jetzt haben aufgrund von mehreren Beschwerden des AK InkassoWatch sowohl das Landgericht Aschaffenburg als auch das Landgericht Stuttgart als Inkassoaufsichtsbehörden die Ansicht vertreten, dass in einer ersten Zahlungsaufforderung an säumige Schuldner zunächst nur eine 0,5-fache Vergütung nach Nr. 2300 VV-RVG ersetzt verlangt werden kann. Dies berichtet der aktuelle Newsletter der BAG Schuldnerberatung. Beide Gerichte sind damit den zentralen Punkten der Position des AK InkassoWatch in dieser Frage gefolgt.

In den beiden Beschwerdefällen verlangten die betroffenen Inkassounternehmen in ihrer ersten Zahlungsaufforderung eine 0,9-fache Vergütung nach Nr. 2300 Vergütungsverordnung zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV-RVG), die sich „automatisch“ auf eine 0,5-fache Vergütung verringern sollte, wenn der/die Schuldnerin innerhalb einer gewissen Frist zahlt. Diese „Vorgehensweise [ist] nicht zulässig“ (LG Stuttgart, Bescheid vom 16.01.2023), so beide Aufsichtsgerichte. Das Landgericht Stuttgart plant deshalb, dem betroffenen Dienstleister eine entsprechende Auflage zu erteilen, will ihm  aber zuvor Gelegenheit geben „die Formulierungen … anzupassen und mir hierzu Musterschreiben vorzulegen“. In den Fällen beim Landgericht Aschaffenburg hat das betroffene Unternehmen als Ergebnis der Beschwerdeverfahren inzwischen sein Erstanschreiben auch ohne eine Auflage gesetzeskonform abgeändert.

Im Herbst dieses Jahres erfolgt eine Evaluierung des VVInkG durch das Bundesjustizministerium, bei der es unter anderem darum gehen wird, wie das Gesetz umgesetzt wird. Vergütungsfragen werden dabei eine zentrale Rolle spielen.

Grundkurs Schuldnerberatung in 5 Modulen 2023

Das Thema Überschuldung ist in den sozialen Beratungsdiensten allgegenwärtig. Bei Miet- und Stromschulden, Pfändungen oder Haftandrohungen benötigen die Betroffenen möglichst sofort Rat und Hilfe.

Grundkenntnisse der Existenzsicherung und der Schuldnerberatung sind dabei ebenso notwendig, wie die Fähigkeit, sich insbesondere in rechtlichen und wirtschaftlichen Feldern sicher zu bewegen. Eine Einführung zum Pfändungsschutzkonto und der aktuellen Entwicklung ist ebenso Teil des Angebots wie eine Einführung zur Verbraucherinsolvenz unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzesentwicklung.

Der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg bietet 2023 wieder einen Grundkurs Schuldnerberatung in 5 Modulen an. Es sind noch freie Plätze vorhanden.

Ziele und Zielgruppe: Vermittlung von Grundkenntnissen der Schuldnerberatung für Mitarbeitende in allgemeinen wie speziellen Beratungsdiensten (z.B. Schuldnerberatungsstellen, Caritassozialdienste, Migrationsdienste, Schwangerenberatungsstellen, Sozialpsychiatrische Dienste, Sozialdienste der Beschäftigungsbetriebe usw.).

Informationen zur Anmeldung und Details finden Sie im Flyer, der unten heruntergeladen werden kann.

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Flyer

Wechsel der Trägerschaft und Relaunch unserer Internetseiten

In den letzten Monaten wurde es ruhiger um den Infodienst Schuldnerberatung und wir haben nicht mehr so regelmäßig Artikel veröffentlicht. Das hatte einen Grund: Wir waren im Hintergrund mit umfassenden „Umzugsarbeiten“ beschäftigt, denn nach 30 Jahren ist es mal wieder an der Zeit für eine Neuerung beim Infodienst Schuldnerberatung:

Die Herausgeberschaft – bisher bei der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart, Diakonie Baden und Württemberg, dem Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg und dem Paritätischen Baden-Württemberg – geht auf die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e. V. (liga-bw.de) über.

Die Liga Baden-Württemberg ist ein Zusammenschluss der elf Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. In enger Kooperation tritt sie auf allen Ebenen für die Interessen hilfsbedürftiger und sozial benachteiligter Menschen ein.

Die Liga-Anbindung ist ein logischer Schritt, nachdem seit 2020 auch der Paritätische offizieller Mitherausgeber des Infodiensts ist und somit alle Wohlfahrtsverbände, die in Baden-Württemberg Schuldnerberatung anbieten im Infodienst vertreten sind.

Das Herz des Infodiensts – das Redaktionsteam – bleibt unverändert bestehen und wird auch in Zukunft mit viel Engagement spannende Fachbeiträge schreiben und veröffentlichen.

Auch die URL https://infodienst-schuldnerberatung.de/ bleibt gleich. Der Infodienst kann zukünftig aber auch über die Homepage der Liga Baden-Württemberg gefunden werden.

Die Webseite an sich bekam einen modernen Anstrich und entspricht nun wieder den aktuellen Anforderungen – auch für mobile Endgeräte.

Das Verschuldungslexikon ist nun direkt eingebunden und wir haben die Rubriken neu kategorisiert.
In der Rubrik „Existenzsicherung“ finden Sie alle Artikel rund um den Wohnungserhalt, Erhalt von Energieversorgung, zum Thema Pfändungsschutz und Pfändungsschutzkonto, Haftvermeidung etc..
In der Rubrik „Beratung“ finden Sie unter anderem Artikel zur psychosozialen Beratung, Budget-/ Haushaltsberatung, Hilfe zur Selbsthilfe und zu persönlichen und sozialen Problemlagen.
Hinter der Rubrik „Forderungen“ verbergen sich zum Beispiel Artikel zur Rechtmäßigkeit von Forderungen, zum Thema Inkasso und dem Arbeitskreis InkassoWatch, zu unseriösen Anbietenden, Verbraucher*innenschutz.
In der Rubrik „Regulierung und Insolvenzverfahren finden Sie alles Wissenswerte zu Themen, wie zum Beispiel Regulierungskonzepte, Stiftungen, Drittmittel, Ratenzahlungen oder Insolvenzverfahren.
Hinter der Kategorie „Methoden und Konzeptionen“ verbergen sich Artikel zur sozialen Schuldnerberatung auf der Metaebene, zu aktuellen Entwicklungen, Gesetzesänderungen, politischen Forderungen oder beispielsweise Statistik.

Herzlichen Dank an die Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg für die freundliche und sehr wohlwollende Aufnahme und an die Medienagentur KINDERMANN KG aus Karlsruhe für die kompetente und mitunter geduldige Unterstützung, die wir während der Umzugsphase erfahren durften.

Schauen Sie sich doch direkt mal um und entdecken Sie die neue Internetpräsenz des Infodienst Schuldnerberatung.