Wucherverbot und Überschuldung

iff-Discussion-Paper 2020/5 von Doris Neuberger.

Im risikoadjustierten Zinssystem zahlen Verschuldete trotz hoher Überschuldungsgefährdung systematisch höhere Zinsen. Die nicht böswillige Forderung erhöhter Preise im Ratenkredit mit Verbrauchern wird gesetzlich dem Wucherverbot unterworfen, wenn bei Einkommensschwäche und insbesondere in Risikosituationen Produkte angeboten werden, die mehr als doppelt so teuer sind wie marktüblich. Typisch sind dabei Umschuldungssituationen, wenn bestehende Kreditverpflichtungen nicht eingehalten werden können bzw. auch kurzfristig zusätzlicher Kredit notwendig wird. Durch Ausnutzung der Not von Verschuldeten wird Wucher zu einem Faktor der Überschuldung. Dieser Zusammenhang kommt in der Überschuldungsforschung bisher zu kurz. Der vorliegende Beitrag untersucht unter dem Aspekt des Marktversagens die ökonomische Rationalität wucherischer Zinssysteme auf Verbraucherkreditmärkten. Er betrachtet Wucher als ein systemisches Problem der sozialen Diskriminierung, bei dem die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe bzw. einer Risikosituation zu einer Einklemmung in eine Kette von überteuerten Kredit- und Finanzverträgen führt. Die Literatur und Fallbeispiele zeigen, dass Wucher besonders Überschuldete oder für Überschuldung gefährdete Verbraucher betrifft, die dadurch erst recht in die Überschuldung bis hin zur Insolvenz geraten. Bessere Gesetze gegen Wucher verbessern den Zugang zu Krediten und senken die Insolvenzhäufigkeit. Die Wuchergesetzgebung muss reformiert werden.

 

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Überschuldungsreport 2020 – Big Six der Überschuldungsursachen erweisen sich als robust

  • Sinkende Schuldenhöhe bei den Ratsuchenden
  • Die aktuelle Covid-19-Pandemie und die daraus folgenden wirtschaftlichen Probleme weisen darauf hin, dass Überschuldung in den nächsten Monaten zu einem der Hauptprobleme werden wird
  • Stiftung „Deutschland im Plus“ bietet kostenlose Ersthilfe und digitale Angebote zur finanziellen Bildung

Überschuldungsgründe

Der iff-Überschuldungsreport 2020 in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus zeigt, dass im Berichtsjahr 2019 42 Prozent der untersuchten Fälle den Ereignissen zuzurechnen sind, die von den Betroffenen nur schwer beeinflusst werden können. Dazu gehören Arbeitslosigkeit (20 Prozent), Scheidung, bzw. Trennung (10 Prozent), Krankheit (10,6 Prozent), Tod der Partnerin bzw. des Partners (1,0 Prozent) und Unfall (0,4 Prozent). 18,4 Prozent der Auslöser sind dem „vermeidbaren Verhalten“ zuzuordnen. Dazu zählen unter anderem Konsumverhalten (9,9 Prozent), fehlende finanzielle Allgemeinbildung (3,6 Prozent), unwirtschaftliche Haushaltsführung (2,4 Prozent) und Straffälligkeit (1,6 Prozent). Bei den anderen Ursachen fällt insbesondere die Einkommensarmut mit 12,4 Prozent ins Auge. Fast jeder zehnte Fall ist auf eine gescheiterte Selbstständigkeit zurückzuführen (9,4 Prozent).

 

Verteilung Schuldenhöhe

Die Verteilung der Schuldenhöhe zeigt, dass 42,4 Prozent der Beratenen Schulden in Höhe von weniger als 10.000 Euro haben. Fast die Hälfte ist also aufgrund geringerer Beträge ver- bzw. überschuldet. Bei weiteren 23 Prozent der Beratenen liegen die Schulden zwischen 10.0000 und 20.000 Euro. Nur 11,8 Prozent haben Schulden in Höhe von mehr als 40.000 Euro.

Die typische Schuldenhöhe ist erneut, von 14.255,17 im Jahr 2018 auf 13.776,90 Euro im Jahr 2019, gefallen. Damit setzt sich die seit zehn Jahren anhaltende Entwicklung einer sinkenden Schuldenhöhe ratsuchender Überschuldeter weiter fort. Dies lässt die Interpretation zu, dass Überschuldung mit immer geringeren Kreditbeträgen verbunden ist, was ein Spiegel der steigenden Einkommensungleichheit sein könnte.

Im Hinblick auf die Schuldenstruktur aller ratsuchenden Überschuldeten fällt auf, dass die mittlere Forderungshöhe aus Unterhaltsverpflichtungen und gegenüber anderen privaten Gläubigen betragsmäßig am höchsten ist, gefolgt von Bankkrediten. Bei aller Vorsicht kann hier der Schluss gezogen werden, dass die Konzentration der ratsuchenden Überschuldeten des Datensatzes auf alleinlebende Männer mit deren Beschäftigungs- und Einkommensstatus zusammenhängt, wodurch es ihnen vor allem nicht möglich ist, ihren Unterhaltsverpflichtungen und sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber privaten Gläubigern nachzukommen.

 

P-Konto und Kreditlosigkeit

In diesem Jahr wurden auch erstmals wieder Daten zum Thema der Konto- und Kreditlosigkeit ausgewertet. 42,8 Prozent der Ratsuchenden verfügten über ein Konto auf Guthabenbasis. Erfreulicherweise ist die Zahl der Personen ohne Konto auf 3,5 Prozent zurückgegangen. Auch die Nutzung eines Fremdkontos lag bei nur 0,4 Prozent.

 

Einschätzung des iff

Die „Big Six“ der hauptsächlichen Überschuldungsursachen erweisen sich anhaltend robust gegenüber der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Zu Überschuldung kann es bereits bei kleineren Beträgen kommen. Zusammen mit dem Befund eines gegenüber dem Vorjahr gesunkenen mittleren Nettoäquivalenzeinkommen der ratsuchenden Überschuldeten, weist das darauf hin, dass hier die steigende Einkommensungleichheit ihren Niederschlag darin findet, dass Überschuldung in immer größerem Maße ein Phänomen kleiner Kreditbeträge ist.

Im Rahmen der zu beobachtenden demografischen Veränderungen steigt seit längerem der Anteil an Personen, die Altersruhegeld beziehen. Auch für diese Gruppe weist die Analyse des iff auf eine mögliche Korrelation zwischen Überschuldung und Einkommensarmut hin.

Laut Dr. Sally Peters zeigt sich: „Der Fokus auf finanzielle Bildung ist notwendig, aber nicht hinreichend, wenn es keinen Zugang zu individuell passenden und kostengünstigen Finanzdienstleistungen gibt. Dies zu ermöglichen, ist sicher eine Herausforderung für die Anbieter von Finanzdienstleistungen, aber eine, der nachzukommen, sich möglicherweise auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen lohnen könnte.

 

Ausblick

Gut 6,92 Millionen Personen bzw. 3,46 Millionen Haushalte sind überschuldet. Die aktuelle Covid-19-Pandemie und die daraus folgenden wirtschaftlichen Probleme weisen darauf hin, dass Überschuldung in den nächsten Monaten zu einem der Hauptprobleme werden wird. Dr. Sally Peters, Geschäftsführende Direktorin des iff resümiert: „Die Problematik der Überschuldung nimmt bisher leider in der Forschung eine randständige Rolle ein. Um hinreichend robuste und repräsentative Aussagen über die Entstehung einer Überschuldungssituation zu erhalten, sind aber umfangreichere und in kürzeren Abständen erfolgende Datenerhebungen erforderlich.“

 

Ersthilfe für Betroffene

Für Betroffene von Überschuldung bietet die Stiftung „Deutschland im Plus“ in Zusammenarbeit mit sozialen Schuldnerberatungsstellen eine kostenlose und anonyme Ersthilfe, um den Menschen wieder eine Perspektive aufzuzeigen. „Der Überschuldungsreport verdeutlicht, wie wichtig Schuldnerberatung ist – zeigt leider aber auch, dass es oft lange dauert, bis Betroffene Hilfe suchen“, erklärt Philipp Blomeyer, Vorstandsvorsitzender der Stiftung „Deutschland im Plus“. „Aus unserer Erfahrung wissen wir allerdings, je schneller Betroffene Hilfe suchen, desto besser.“ Die Telefonnummer für die Ersthilfe lautet 0800/5035851und ist Montag bis Freitag 10 – 13 Uhr und Dienstag und Donnerstag 15 – 18 Uhr erreichbar. Zudem ist das Angebot online verfügbar. https://www.deutschland-im-plus.de/feature/beratungsservice/

 

Finanzielle Bildung wird digital

„Für uns spielt das Thema finanzielle Bildung in die meisten der Überschuldungsursachen mit hinein“, erklärt Blomeyer weiter. „Das nehmen wir zum Anlass unsere Angebote zur finanziellen Bildung über alle Bildungsschichten hinweg weiter auszubauen und zu digitalisieren.“ So ist die Unterrichtseinheit „Konsum geplant – Budget im Griff“ zur Überschuldungsprävention von Schülern und Geflüchteten auch digital über ein Webinar und künftig einen virtuellen Klassenraum kostenfrei buchbar.

 

 

Der Überschuldungsreport

Der iff-Überschuldungsreport in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus ist eine jährlich erscheinende bundesweite Studie zur Situation überschuldeter Haushalte in Deutschland, die Unterstützung der Schuldnerberatungsstellen in Anspruch nehmen. Ziel der Studie ist es, den beteiligten gesellschaftlichen Gruppen aus Politik, Verwaltung und Schuldnerberatung, den betroffenen Haushalten und den Anbietern von Finanzdienstleistungen belastbare Daten zur Verfügung zu stellen, um gemeinsame Lösungen dafür zu finden, das Überschuldungsproblem zu entgegenzuwirken und die negativen Folgen von Überschuldung zu verringern.

Der Überschuldungsreport erscheint seit 2006. Der diesjährige iff-Überschuldungsreport beruht auf einer weiter vergrößerten Datenbasis von mehr als 160.376 Haushalte in ganz Deutschland. Ausgewertet wurden die anonymisierten Daten von 68 Beratungsstellen bundesweit. Die Daten sind prozessgeneriert, sie wurden während des Beratungsprozesses in der Schuldnerberatungsstelle mit Hilfe der Schuldnerberatungssoftware CAWIN des iff dokumentiert, zusammengefasst und für die statistischen Auswertungen aufbereitet. Die Ergebnisse bilden damit ein belastbares Bild zur Lage der Ratsuchenden von Schuldnerberatungsstellen ab und schaffen Transparenz für die Ab- und Herleitung praktikabler Handlungsempfehlungen.

Der vollständige Bericht ist im Internet unter http://www.iff-ueberschuldungsreport.de abrufbar.

 

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff)

Das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) ist ein gemeinnütziges Forschungsinstitut, das seit über 30 Jahren für öffentliche Auftraggeber, Verbraucherverbände und privatwirtschaftliche Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene forscht. Das iff setzt sich seit seiner Gründung für den Zugang zu Finanzdienstleistungen ein und konzentriert sich vor allem auf finanziell verletzliche Verbraucher, insbesondere auf Alleinselbständige sowie überschuldete Verbraucher.

Mehr Informationen unter: www.iff-hamburg.de

 

„Deutschland im Plus“ – Die Stiftung für private Überschuldungsprävention

Die Stiftung „Deutschland im Plus“ engagiert sich für die private Überschuldungsprävention in Deutschland. Zu den Aufgaben zählen Bildungsmaßnahmen für Jugendliche, Bereitstellung von Informationen, Forschungsförderung sowie konkrete Beratung für Hilfesuchende. Mehr Informationen unter: www.deutschland-im-plus.de

 

Ansprechpartnerinnen für die Presse

Für den iff-Überschuldungsreport: Frau Dr. Sally Peters Tel: 040 30 96 91 – 0 und E-Mail: sally.peters@iff-hamburg.de

Zu den Aktivitäten der Stiftung „Deutschland im Plus“: Frau Pamela Sendes Tel: 0911 / 9234 950 und E-Mail: info@deutschland-im-plus.de

 

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Gesetzentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht greift wichtige Aspekte auf, bleibt aber hinter den Erwartungen zurück

Anlässlich der heutigen Anhörung im Bundesrat zum Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht verweist das iff auf verbleibende offene Punkte. Der Gesetzentwurf basiert auf der vom institut für finanzdienstleistungen (iff) im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgenommenen Evaluierung der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken.  

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Herbstlehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht 2020

Am 18.09.2020 findet wieder unser Herbstlehrgang für Bank und Kapitalmarktrecht für Fachanwältinnen und Fachanwälte statt.

Der Lehrgang ist komplett mit 6 Stunden als Fortbildung gemäß § 15 Fachanwaltsordnung anrechenbar.

 

 

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Anlagestrategien in der Krise

Vorständin Prof. Dr. Ingrid Größl gibt Hinweise, auf was Anlegerinnen und Anleger in der aktuellen Krise achten sollten. „Derzeit besteht die Gefahr, dass durch phantasiereiche Interpretationen eines Geschehens wie der Corona-Krise die statistischen Renditeprognosen an den Rand gedrängt werden“, erklärt Prof. Ingrid Größl, Vorstand des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) in Hamburg. „Auch diese Krise wird eines Tages ausgestanden sein, und die Lage an den Börsen wird sich wieder normalisieren“, so Größl.

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Immobilienkredite – Zahlungsmoratorium wird gut an-genommen, aber zusätzliche Hilfen erforderlich

iff-Pressemitteilung vom 03.06.2020

Laut Angaben der Bundesregierung hat die KfW Bank im Zeitraum vom 16. März 2020 bis 8. Mai 2020 zahlreiche Anträge auf Stundungen für Immobilienkredite von „privaten Kleinvermietern“ sowie „Selbstnutzern“ erhalten (BT-Drs. 19/19414, S. 3). Anlässlich dieser für einen ersten, relativ kurzen Zeitraum hohen Anzahl an 13.037 Stundungsanträgen könnte die endgültige Anzahl bezogen auf den gesamten Kreditmarkt an Baufinanzierungen, die infolge der infolge der Coronapandemie notleidendend werden, durchaus höher ausfallen. Positiv ist zu bewerten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher von der Möglichkeit zur Darlehensstundung, die ihnen Art. 240 § 3 EGBGB zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie einräumt, Gebrauch machen. Andererseits zeigt sich, dass auch vermeintlich bonitätsstarke Immobilienkreditnehmer krisengeschwächt sind.

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„Finanzberater“ stärker in die Pflicht nehmen

iff-Pressemitteilung vom 27.05.2020

Anlässlich der heutigen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-sicht (BT-Drucksachen 19/18794 und 19/18861) spricht sich das iff für eine Stärkung der Verbraucherrechte aus, die mit einer verbraucherschutzorientierten Aufsicht durch die BaFin künftig gewährleistet wird. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase besitzen Finanzanlagen für Verbraucherinnen und Verbraucher eine besondere Relevanz, wodurch es einer intensiveren Absicherung einer qualitativ hochwertigen Verbraucherberatung bedarf.

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Bundestag verabschiedet Gesetz zur Schutzlücke bei Betriebspensionen

Das Handelsblatt hat unsere Pressemitteilung zur Absicherung der betrieblichen Altersvorsorge vom 08.05.2020 aufgegriffen. Hintergrund ist das vom Bundestag verabschiedete „Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze „. Einen wesentlichen Bestandteil der Gesetzesinitiative bildet die Absicherung der betrieblichen Altersvorsorge. Künftig übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein den Unterschiedsbetrag, wenn von Pensionskassen gekürzte Betriebsrenten nicht vom Arbeitgeber ausgeglichen werden können. Das aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie mit einer deutlich erhöhten Zahl von Arbeitgeberinsolvenzen zu rechnen ist, findet dabei leider keine Berücksichtigung. „Tritt dieser Sicherungsfall vor dem 1. Januar 2022 ein, besteht die Einstandspflicht des PSV nur, wenn die Rentenleistung durch die Pensionskasse um mehr als die Hälfte gekürzt wird oder der ehemalige Arbeitnehmer unter die für Deutschland ermittelte Armutsgefährdungsschwelle fällt“, so Dr. Helena Klinger.

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Konsumentenkredite in der Krise

Aufgrund der derzeitigen COVID-19-Pandemie befürchten diverse Expertinnen und Experten Kreditausfälle. Kurarbeit kann zwar Einkommensausfälle abmildern, dennoch können die verringerten Einkommen dazu führen, dass Zahlungsverpflichtungen über einen längeren Zeitraum womöglich nicht mehr wie geplant eingehalten werden können. Dr. Sally Peters stellt hierzu fest: „Viele Menschen wird die Krise erst verzögert treffen. In einigen Branchen und Unternehmen greift Kurzarbeit wahrscheinlich erst in den nächsten Monaten“, hinzukomme zudem: „Und wer jetzt schon wenig Geld hat, dem fällt es schwer, vorzusorgen.“ Zwar sind Instrumente wie die Darlehensstundung wichtige Instrumente, sie verschaffen allerdings nur vorübergehende Entlastung, denn es verschiebt sich nur der Zahlungszeitpunkt und nicht bei allen Betroffenen kann bis dahin mit einer verbesserten Einkommenssituation gerechnet werden.

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Warnung vor Überschuldung und Kritik an zu hohen Dispozinsen während Corona

In einem heute erschienen Artikel des Spiegels zur Kritik der Bürgerbewegung Finanzwende an zu hohen Dispozinsen der Banken, gerade während der Corona-Krise weißt der Autor außerdem auf die Warnung des Instituts für Finanzdienstleistungen hin, dass Privathaushalten zunehmend wachsenden Überschuldung aufgrund der derzeitigen Krisensituation droht. Das vom Bundestag beschlossene dreimonatige Aussetzen von Kreditraten gilt bspw. nicht für Dispokredite, bemängelt die Verbraucherzentrale Hamburg.

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