Bundesfinanzhof: Keine Restschuldbefreiung für Masseverbindlichkeiten

Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.11.2017, VII R 1/16 – aus der gestrigen Pressemitteilung des BFH: „Ist Einkommensteuer im Insolvenzverfahren als Masseverbindlichkeit entstanden, aber vom Insolvenzverwalter aufgrund von Masseunzulänglichkeit nicht beglichen worden, darf das Finanzamt (FA) die Steuerschuld nach Abschluss des Insolvenzverfahrens mit Erstattungsansprüchen des ehemaligen Insolvenzschuldners verrechnen. Eine dem Insolvenzschuldner erteilte Restschuldbefreiung steht dem nicht entgegen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28. November 2017 VII R 1/16 entschieden hat.

In dem Streitfall war über das Vermögen des Klägers das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Aufgrund der Verwertung von Insolvenzmasse durch den Insolvenzverwalter war Einkommensteuer als sog. Masseverbindlichkeit entstanden, (mehr …)

Verbraucherzentralen starten „Inkasso-Check“ zur kostenlosen Überprüfung von Forderungen

„Ein neuer Online-Service der Verbraucherzentralen ermöglicht Verbrauchern die kostenlose Überprüfung von Inkassoschreiben. Mit dem „Inkasso-Check“ können Ratsuchende selbst klären, ob eine Forderung berechtigt ist und falls ja, ob die volle Höhe der Kosten fällig ist. Das Online-Tool unter vzhh.de/inkasso-check liefert Nutzern zudem einen für die jeweilige Situation passenden Musterbrief, um unberechtigten Inkassoforderungen zu widersprechen. Für den Service haben die Verbraucherzentralen rechtliches Wissen rund um Inkassoforderungen aufbereitet. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) fördert das innovative Projekt.“ – Quelle und mehr: PM der Verbraucherzentrale Hamburg

Diakonische Werk Hamburg sucht Schuldnerberater/in

Hier der Hinweis auf das Stellenangebot des Diakonischen Werks Hamburg: es sucht zum nächstmöglichen Termin – zunächst befristet für 2 Jahre – eine Schuldnerberaterin / einen Schuldnerberater (50% Arbeitszeit – 19,35 Stunden/Woche) für den Fachbereich Existenzsicherung im Hilfswerk. Frist: 14.3.2018. Mehr unter https://www.diakonie-hamburg.de/de/karriere/jobs-stellenangebote/dw/infos/Schuldnerberater-in

RA Schaller zu Ausbildungsförderung

RA Schaller gibt umfassende Infos zu Sozialleistungen bei der Ausbildungsförderung. 1 x 69 Seiten SGB II und Ausbildungsförderung, 1 x 12 Seiten WoGG und Auszubildende und 1 x 8 Seiten BAföG für Ausländer.

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2317/

BGH: Nachzahlung von Sozialleistungen sind bei der Bemessung des pfändungsfreien Betrages den Leistungszeiträumen zuzurechnen, für die sie gezahlt werden

Hier der Hinweis auf eine wichtige Entscheidung, die Pflichtlektüre! sein dürfte → BGH, 24.01.2018, VII ZB 21/17 – Leitsatz:

Werden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für zurückliegende Zeiträume nachgezahlt, sind bei der Bemessung des pfändungsfreien Betrages gemäß § 850k Abs. 4 ZPO die nachgezahlten Beträge den Leistungszeiträumen zuzurechnen, für die sie gezahlt werden

Siehe schon AG Hamburg: Nachzahlungen von Sozialleistungen sind bei dem Abrechnungszeitraum zu berücksichtigen, für den sie geleistet werden (13.11.2017) und AG Kiel gibt Rentennachzahlung auf gepfändetes P-Konto via § 850k Absatz 4 ZPO frei (7.6.2017)

VZ Hamburg: Vorsicht vor Rückabwicklern von Lebensversicherungen

„Die Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Hamburg warnen erneut vor sogenannten Rückabwicklern von Lebens- und Rentenversicherungen. Ins Frühwarnnetzwerk der Verbraucherschützer werden stetig neue Fälle von betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeldet. Zudem drängen immer weitere Anbieter auf den lukrativen Markt.

Die Rückabwickler bieten Verbraucherinnen und Verbrauchern Hilfe beim Widerspruch ihrer Verträge an. Häufig beschränkt sich deren Leistung aber (mehr …)