BGH erklärt mehrerer Entgeltklauseln einer Sparkasse für unwirksam

Mit Urteil vom 12. September 2017 – XI ZR 590/15 hat der BGH sechs AGB-Klauseln einer Sparkasse für (teilweise) unwirksam erklärt.

– Klausel 1: eine Klausel, mit der die Beklagte für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Lastschrift ein Entgelt in Höhe von 5 € erhebt („Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift bei Postversand 5,00 €“); (mehr …)

Keine Google-Links mehr zu Insolvenzdaten auf unzulässigen gewerblichen Internetangeboten

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat in den letzten Monaten zahlreiche Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern erhalten, die sich über die Auffindbarkeit ihrer Insolvenzdaten über die Google-Suchmaschine beschwert haben. Der HmbBfDI konnte nun durchsetzen, dass die Google Inc. mehrere Internetangebote, auf denen personenbezogene Daten aus Insolvenzverfahren unzulässig veröffentlicht werden, generell nicht mehr als Suchergebnisse verlinkt. – Quelle und mehr: PM des HmbBfDI

Diakonie Deutschland: Neuer Hartz-IV-Regelsatz nicht realistisch

Das Bundeskabinett hat gestern die Anpassung der Regelsätze zum 1. Januar 2018 beschlossen. Dazu sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Die Anpassung der Regelsätze an die Lohn- und Preisentwicklung schreibt bestehenden Mangel fort. Mit dem Regelbedarfsermittlungsgesetz von 2016 ist die Chance vertan worden, das Existenzminimum auf Grundlage realistischer Annahmen und sauberer Methoden zu errechnen. Das wird mit der neueren Anpassung nicht korrigiert. Die Diakonie hat schon im vergangenen Jahr ein statistisches Rechenmodell vorgestellt, mit dem sauber und transparent ein existenzsichernder Bedarf gerechnet werden kann. Der Abstand zur gesellschaftlichen Mitte muss fair festgelegt, nicht ausgetrickst werden. Dabei muss eins klar sein: Das unbedingt zum Leben Notwendige darf nicht zur Disposition gestellt werden.“ – Quelle und mehr

Altersarmut bekämpfen: Paritätischer fordert Reform der Alterssicherung

„Einen grundlegenden Kurswechsel in der Alterssicherungspolitik fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband von der nächsten Bundesregierung. In einem 11-Punkte-Programm legt der Verband ein umfassendes Reformkonzept zur Sicherung der Renten und der Verhinderung von Altersarmut vor. Die mit großer Dynamik wachsende Altersarmut sei auch eine Konsequenz der Rentenpolitik seit der Jahrtausendwende. In seiner Analyse zeigt der Verband auf, dass die Wahrscheinlichkeit, im Alter bedürftig zu sein, mit jedem Rentenjahrgang steigt.

Der Verband weist daraufhin, dass die Armut seit 2005 bei keiner anderen Gruppe so stark zugenommen habe wie bei Rentnern und Pensionären. Mit 15,9 Prozent seien sie mittlerweile überdurchschnittlich von Armut betroffen. „Altersarmut ist kein Schatten am fernen Horizont, sondern bereits heute Realität. (mehr …)

BGH zur Insolvenzanfechtung bei Zahlungsvereinbarung gegenüber Gerichtsvollzieher

BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 – IX ZR 178/16 – Leitsatz:

Erklärt sich der Schuldner einer geringfügigen Forderung gegenüber dem Gerichtsvollzieher zum Abschluss einer Zahlungsvereinbarung bereit, muss der Gläubiger allein aus diesem Umstand nicht zwingend darauf schließen, dass der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.

Normen: § 17 Abs 2 S 2 InsO, § 133 Abs 1 InsO, § 806b aF ZPO

vgl. BGH zur Insolvenzanfechtung bei zwangsweisen Durchsetzung der Forderung

Schuldenwörterbuch in leichter Sprache

„Das Schulden-Wörter-Buch in Leichter Sprache möchte in einfachen Worten viele Begriffe rund um das Thema Schulden erklären. Schuld -Recht, Zwangs-Vollstreckungs-Recht und Insolvenz-Recht sind sehr schwere Rechts-Gebiete. Es gibt viele Ausnahmen und Einzelheiten.

Wir wollen wichtige Begriffe erklären.“, so der Volkssolidarität Regionalverband Südthüringen e.V.  Das Wörter-Buch direkt als pdf-Datei.

LG Duisburg: Keine Vollstreckung von Geldbußen während eines Insolvenzverfahrens

Aus dem Beschluss des LG Duisburg vom 5.7.17 -69 Qs 22/17:

„Die Anordnung der Erzwingungshaft nach § 96 OWiG ist ferner eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung im Sinne von § 89 InsO. Sie ist ein Beugemittel, mit dem die Zahlung der Geldbuße gegen den zahlungsunwilligen Betroffenen erzwungen werden soll. (mehr …)

LG Braunschweig zu § 850c Absatz 4 ZPO, wenn der unterhaltsberechtigte Angehörige eigene Unterhaltspflichten hat

RA Kai Henning weist in seinem aktuellen Newsletter auf LG Braunschweig Beschl. vom 4.1.17 – 6 T 662/16 hin. Demnach sind bei der nach § 850c Abs. 4 ZPO zu treffenden Ermessensentscheidung eigene Unterhaltsverpflichtungen des gegenüber dem Schuldner Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen.

Anmerkung Kai Henning: Gewährt der Schuldner Angehörigen Unterhalt, die über eigenes ausreichendes Einkommen verfügen, kann der Insolvenzverwalter/Treuhänder über einen Antrag gem. § 850c Abs. 4 ZPO erreichen, dass die Angehörigen nicht mehr als unterhaltsberechtigt berücksichtigt werden. (mehr …)

Ergebnisse Forschungsprojekt – Herausforderungen moderner Schuldnerberatung

Die BAG-SB meldet: „Über ein Jahr forschte das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft* im Auftrag der BAG-SB zu den Herausforderungen moderner Schuldnerberatung. Die Ergebnisse stehen seit heute auf unserer Webseite zum Download zur Verfügung. Kostenfrei können Sie sowohl den gesamten Forschungsbericht ebenso wie die Zusammenfassung als PDF-Dokument downloaden.

Für uns lassen die Ergebnisse des Forschungsprojekts nur einen Schluss zu: Schuldnerberatungsthemen müssen endlich auch ernsthaft auf Bundesebene diskutiert und entschieden werden! Überschuldungsprävention und Beratung von Haushalten in finanziell angespannten Situationen zählen zu den originären Kernkompetenzen seriöser Schuldnerberatung. Doch wenn der Schuldnerberatung das Mandat und die Finanzierung fehlt, können diese Kompetenzen nicht eingesetzt werden. Die Nachsicht haben die Ratsuchenden – und der Staat, denn er hätte durch die Investition in die Schuldnerberatung viel Geld sparen können. (mehr …)

Bundesarbeitsgericht: Pfändungsschutz für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. August 2017 – 10 AZR 859/16

  1. Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen iSv. § 850a Nr. 3 ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar.
  2. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sog. Vorfestarbeit sind dagegen der Pfändung nicht entzogen.
  3. Hinsichtlich der Frage, in welchem Umfang und welcher Höhe Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als „üblich“ und damit unpfändbar iSv. § 850a Nr. 3 ZPO anzusehen sind, kann an die Regelung in § 3b EStG angeknüpft werden.

Quelle und mehr: PM des Gerichts

siehe auch BGH: Steuerfreie Nachtzuschläge sind unpfändbar