Experten mahnen Änderungen am Wohngeld-Plus-Gesetz an

Die Zielsetzung des Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/3936) zur Ausweitung und Erhöhung des Wohngeldes ab 1. Januar 2023 ist am Montagmittag in einer Anhörung des Bauausschusses auf große Zustimmung bei Experten gestoßen.

Allerdings warnten die Sachverständigen vor massiven Umsetzungsproblemen in den Kommunen und mahnten unter anderem Vereinfachungen beim Prüfverfahren an. Wegen des zu erwartenden Doppelaufwands wandten sie sich gegen die Pläne, das Wohngeld vorläufig auszuzahlen. Die Vertreter der Kommunen schlugen überdies die Einführung eines pauschalisierten Basis-Wohngelds in Höhe des gerade verabschiedeten Heizkostenzuschusses für die Dauer von sechs Monaten vor, „um Druck aus dem Kessel zu bekommen“, wie Hilmar von Lojewski vom Deutschen Städtetag betonte. Die Pauschale sollte nicht zurückgezahlt werden müssen.

Quelle und mehr: Bundestag

vzbv: Überschuldung durch verantwortliche Kreditvergabe verhindern

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Stellungnahme mit Ansätzen für eine verantwortliche Kreditvergabe veröffentlicht. Aktuell wird die seit 2008 geltende EU-Verbraucherkreditrichtlinie überarbeitet. Dies stellt nach Ansicht des vzbv eine Chance dar, den Verbraucherschutz auf europäischen Verbraucherkreditmärkten zu stärken.

Zum Papier “Überschuldung durch verantwortliche Kreditvergabe verhindern – Ansätze für eine verantwortliche Kreditvergabe, die im Trilog der EU-Verbraucherkreditrichtlinie berücksichtigt werden müssen“. – Quelle

Energiekrise: Erwerbslosenverein Tacheles e.V. und Paritätischer Wohlfahrtsverband starten Aufklärungs- und Unterstützungskampagne für Betroffene hoher Energiekosten

Angesichts stark steigender Energiekosten starten Tacheles e.V. und der Paritätische Wohlfahrtsverband heute die bundesweite Kampagne “Energie-Hilfe”, mit der Menschen über ihre Rechte auf behördliche Übernahme von Energiekosten aufgeklärt werden sollen. Im Zentrum der Kampagne steht die Webseite www.energie-hilfe.org, die Betroffene hoher Energiekosten umfangreich über ihre sozialrechtlichen Ansprüche informiert und Musteranträge zur Verfügung stellt.

Der Mangel an ausreichenden, gezielten Hilfen für die von Inflation und explodierenden Energiekosten am härtesten Betroffenen wird nach Einschätzung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und des Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. zu einer deutlichen Steigerung der Anzahl an Anspruchsberechtigten im Bereich der Grundsicherung führen.

Um Betroffenen die Antragstellung zu erleichtern und die fristgerechte Wahrung von Ansprüchen zu ermöglichen, werden auf dem Portal www.energie-hilfe.org leicht verständliche und einfach zugängliche Informationen bereitgestellt und die nötigen Antragsformulare zum Download angeboten.

Beratungsstellen und -einrichtungen können sich auf der Website umfangreich über Anspruchsberechtigungen und Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung informieren.

SG Kiel zum ALG II: Leistungsberechtigte müssen sicherstellen, dass Zahlungen sie auch erreichen

Helge Hildebrandt weist auf Sozialgericht Kiel, Urteil vom 08.09.2022, S 31 AS 10161/21 (hier als pdf) hin. Aus der Entscheidung:

“Es steht dem Hilfebedürftigen also frei, welches Konto er angibt. Allerdings muss er dann – wie ebenfalls hier – Zahlungen auf dieses Konto gegen sich gelten lassen, auch wenn er über die Zahlung nicht verfügen konnte. (…)

Soweit teilweise vertreten wird, dass es sich für den Eintritt der Erfüllungswirkung um ein eigenes Konto des Leistungsberechtigten handeln müsse, da ansonsten das menschenwürdige Existenzminimum nicht sichergestellt sei (…), so folgt die Kammer dem nicht. Es ist Sache des Leistungsberechtigten und fällt – ebenso wie zahlreiche andere als Leistungsvoraussetzungen ausgestaltete Obliegenheiten – in seine Eigenverantwortung, die tatsächliche Verfügungsbefugnis über die ausgezahlten Leistungen sicherzustellen.”

Siehe auch

iff-Überschuldungsradar 2022/32: Überschuldung, Krankheiten und medizinische Versorgungsprobleme – Wege aus dem Teufelskreis durch Public Health Maßnahmen

Hier der Hinweis auf den aktuellen iff-Überschuldungsradar. Unter dem Titel “Überschuldung, Krankheiten und medizinische Versorgungsprobleme – Wege aus dem Teufelskreis durch Public Health Maßnahmen” widmen sich Eva Münster, Jacqueline Warth und Klaus Weckbecker dem Thema Krankheit und Überschuldung sowie den Zusammenhängen und Wechselwirkungen.

Unterhaltsvorschuss in Hamburg online beantragen

Ab sofort kann der Unterhaltsvorschuss in Hamburg online beantragt werden. Den Vorschuss können Personen beantragen, die alleinerziehend sind und für das eigene beziehungsweise die eigenen Kinder nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt erhalten.

Für den digitalen Antrag auf Unterhaltsvorschuss benötigen die Bürgerinnen und Bürger eine gültige E-Mail-Adresse. Die für den Antrag erforderlichen Unterlagen können online über das entsprechende Service-Portal an die zuständigen Stellen in den Bezirksämtern übermittelt werden. Mittels eines elektronischen Personalausweises kann der Antrag vollständig digital abgewickelt werden. Wer keinen elektronischen Personalausweis hat, muss lediglich eine zusammenfassende Seite ausgedruckt und unterschrieben per Post übermitteln. Weitere Informationen und Hinweise zu den Unterlagen, die für den Antrag erforderlich sind, finden sich auf dem Service-Portal im Internet.

Quelle und mehr (etwa zu den Voraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss): PM der Sozialbehörde Hamburg

Energiepreispauschale für Rentner:innen: zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung

Frage von MdB Fritz Güntzler (CDU/CSU):

Wie viele Rentnerinnen und Rentner, die bisher nicht von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung betroffen waren, müssen nach Schätzungen der Bundesregierung aufgrund der geplanten Einführung einer steuerpflichtigen Energiepreispauschale eine Einkommensteuererklärung abgeben, und wie hoch schätzt die Bundesregierung den dadurch entstehenden Verwaltungsaufwand für die Finanzverwaltung bzw. für die betreffenden Steuerpflichtigen ein?

Die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel ist in Drucksache 20/4209 auf Seite 30 zu finden.

MdB Linda Heitmann (B90/Grüne) zur Schuldnerberatung und den Pfändungsgrenzen

In der Debatte zur EPP für Rentern:innen hat MdB Linda Heitmann (B90/Grüne) unter anderem auch gesagt (BT-Plenarprotokoll 20/63, S. 67):

Dass dieser Vorgang erst jetzt kommt – deshalb stehe ich hier auch als verbraucherschutzpolitische Berichterstatterin meiner Fraktion –, gibt uns die Möglichkeit, manche Dinge etwas klüger zu machen als im ersten Entlastungspaket. Ganz konkret haben wir in diesem Gesetz nämlich von vornherein verankert, dass Einmalzahlungen bei Menschen, die überschuldet sind, nicht gepfändet werden können. (…)

Wir arbeiten in dieser Regierung gezielt daran, dass Menschen sich in diesem Land weniger verschulden. Wir drehen an verschiedenen Schrauben wie der Stärkung der Schuldnerberatung, und wir werden uns auch angucken, ob es Sinn macht, die Pfändungsgrenzen insgesamt anzuheben.

Inflationsrate im Oktober 2022 voraussichtlich +10,4 %

PM des Statistischen Bundesamtes: Die Inflationsrate in Deutschland wird im Oktober 2022 voraussichtlich +10,4 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucher­preisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Im September 2022 hatte die Inflationsrate bei +10,0 % gelegen.

Seit Beginn des Krieges in der Ukraine sind insbesondere die Preise für Energie merklich angestiegen und beeinflussen die Inflationsrate erheblich. Im Oktober 2022 waren die Energiepreise 43,0 % höher als im Vorjahresmonat. Auch die Preise für Nahrungsmittel stiegen im Vergleich zum Vorjahresmonat mit +20,3 % überdurchschnittlich. 

Mit dem persönlichen Inflationsrechner des Statistischen Bundesamtes können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre monatlichen Konsumausgaben für einzelne Güterbereiche entsprechend des eigenen Verbrauchsverhaltens anpassen und eine persönliche Inflationsrate berechnen.