BGH zur Hemmung der Verjährung beim Mahnbescheid

Der BGH hat mit Urteil vom 14. Juli 2022 – VII ZR 255/21 entschieden – gerichtliche Leitsätze:

Die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren hemmt die Verjährung nur, wenn der Schuldner aufgrund der Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid erkennen kann, woraus der Gläubiger seinen Anspruch herleitet.

Die im Mahnbescheid nicht hinreichende Individualisierung des Anspruchs kann nachgeholt werden. Die Nachholung der Individualisierung hemmt die Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB zwar nicht rückwirkend, aber ab dem Zeitpunkt ihrer Vornahme.

Für die nachträgliche Individualisierung des Anspruchs im Mahnverfahren ist ebenso wie für die Individualisierung im Mahnbescheid ausschließlich auf den Erkenntnishorizont des Schuldners abzustellen. Dementsprechend ist es ohne Bedeutung, ob die Individualisierung des Anspruchs durch an das Gericht gerichteten Schriftsatz oder außerhalb des Gerichtsverfahrens erfolgt.

Siehe auch schon unsere Meldungen aus 2015 unter …/?s=%22Hemmung+der+Verjährung+durch+Mahnbescheid%22

“Wie funktioniert Schuldnerberatung? – Handreichung für Multiplikatoren”

Die Landesfachstelle Verbraucherinsolvenzberatung im Freistaat Sachsen hat die Broschüre “Wie funktioniert Schuldnerberatung?” herausgegeben. Inhaltsübersicht:

  1. Schulden vermeiden – Nur eine Frage des Haushaltens? 
  2. Was leistet Schuldnerberatung?
  3. Was tun bei Mietschulden?
  4. Der Strom soll abgestellt werden! 
  5. Eine Haftstrafe droht?
  6. Eine Ladung zum Gerichtsvollzieher 
  7. Keine Auszahlungen vom Konto möglich? 
  8. Inkassobriefe und kein Ende 
  9. Vorbereitung auf die Schuldnerberatung 
  10. Der erste Termin in der Schuldnerberatung
  11. Und wie geht es weiter? 
  12. Hilfreiche Seiten 

Für Multiplikatoren interessant könnte auch unser Seminar “Grundkenntnisse der Schuldnerberatung – eine Einführung” (12.12.2022; Online) sein.

Schufa bietet “Score-Simulator” an

Auszüge aus der PM der SCHUFA vom 13.10.2022: Wie gelangt die SCHUFA eigentlich zu meinem Score? Welche Faktoren spielen für meine Bonität eine Rolle? Wie kann ich meinen Score verbessern? Auf diese Fragen gibt jetzt der Score-Simulator Antwort, den die SCHUFA letzte Woche vorgestellt hat. Anhand des Simulators erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher, welche Faktoren die Bonität beeinflussen.

Der SCHUFA Score-Simulator erklärt die Grundprinzipien der Bonitätsberechnung der SCHUFA. In sieben Schritten werden die wichtigsten Faktoren abgefragt, die die Kreditwürdigkeit beeinflussen. Das sind Girokonten, Kreditkarten, Ratenkredite, Immobilienkredite, Online-Käufe auf Rechnung, Umzüge und Zahlungsausfälle. Dabei wird bei jedem Schritt erläutert, warum und wie die jeweiligen Faktoren auf den SCHUFA-Score wirken. Zudem erhalten die Nutzerinnen und Nutzer Erklärungen zu den einzelnen Einflussfaktoren. 

Wie der Name verrät, handelt es sich bei dem Ergebnis des Score-Simulators um eine Simulation und nicht um den persönlichen SCHUFA-Score*. Auswertungen der SCHUFA zeigen jedoch: Bei etwa 60 Prozent der Personen entspricht das Ergebnis des Score-Simulators der Ergebnisklasse des tatsächlichen SCHUFA-Basisscores. 

Hier geht es zum SCHUFA Score-Simulator: www.schufa.de/score-simulator

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*Hier steht dann noch:

Wo finde ich nun meinen echten Score? 

Bis Ende des Jahres haben Sie die Möglichkeit, unser Produkt meineSCHUFA kompakt für einen Zeitraum von vier Wochen kostenlos zu testen. Danach erlöscht der Zugang automatisch und bedarf keiner Kündigung. Damit haben Sie die Möglichkeit, jederzeit online die über Sie bei der SCHUFA gespeicherten Daten einzusehen, darunter Ihr Basisscore. Außerdem bietet meineSCHUFA kompakt noch weitere Vorteile wie einen UpdateService bei ausgewählten Änderungen. Zwei bis drei Tage nach der Registrierung erhalten Sie eine Super-PIN per Post und können Ihren Zugang freischalten.

Alternativ zum digitalen Produkt können sie kostenlosen Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) bestellen. Auch diese enthält Ihren Basisscore. Sie wird Ihnen in der Regel innerhalb von sieben Tagen postalisch zugesendet wird.

“Bürgergeld”-Gesetz wird heute im Bundestag erstmals beraten

Das Vorhaben der Bundesregierung, aus der Grundsicherung „Bürgergeld“ zu machen, berät heute der Bundestag. Der dazu vorgelegte „Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes“ (Bürgergeld-Gesetz, 20/3873) wird erstmals beraten und soll im Anschluss an die knapp 70-minütige Debatte an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen werden. 

Ebenfalls an den Sozialausschuss überwiesen werden sollen ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Sozialen Arbeitsmarkt ausbauen – 150.000 Langzeitarbeitslose in Erwerbsarbeit bringen“ (20/3901) sowie ein Antrag der AfD, der die „Einführung von Bürgerarbeit“ (20/3943) vorsieht. – Quelle und mehr: Bundestag

Bundestag berät über Energiepreispauschale für Rentner:innen

Rentnerinnen und Rentner sollen eine Energiepreispauschale als Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro erhalten. So sieht es der von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegte Gesetzentwurf „zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs“ (20/3938) vor, den der Bundestag morgen 40 Minuten lang beraten wird. Im Anschluss an die erste Lesung soll der Entwurf an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen werden. – Quelle und mehr: Bundestag

Der Gesetzgeber hat dabei gelernt, denn nun heißt es im Entwurf klar: “Der Anspruch auf die Energiepreispauschale kann nicht gepfändet werden.” Dies wird freilich nur für die EEP nach diesem Gesetz gelten.

Hinsichtlich der schon bestehenden EEP siehe auch Frage MdB Rainer (Frage 17):

Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung erreichen, dass die Energiepreispauschale nicht bei einem Schuldner gepfändet, sondern von diesem tatsächlich für die erhöhten Ausgaben für den Bezug von Energie eingesetzt werden kann (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html, Frage 27)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel vom 20. September 2022

Ziel der Bundesregierung ist es, dass die Entlastungspakete auch tatsächlich bei den Menschen ankommen können. Es wird derzeit geprüft, ob eine Anpassung gesetzlicher Regelungen nötig ist.

SOZIALRECHT-JUSTAMENT befasst sich mit dem Gesetzgebungsverfahren zum »Bürgergeld-Gesetz«

Bernd Eckhardt widmet sich dem sog. Bürgergeld und zwar in den SOZIALRECHT-JUSTAMENT-Ausgaben 8/2022 (RefE) und 9/2022 (RegE). Die Lektüre ist – wie stets – zu empfehlen. Die letztgenannte Ausgabe beginnt u.a. mit:

Kern des »Bürgergeld-Gesetzes« ist die Neukonzeption der Rechtsfolgen bei Verletzungen der Mitwirkungspflichten bei der Eingliederung in Arbeit. Die nun als »Leistungsminderung« bezeichneten Sanktionen sollen zukünftig nicht allein vom Tatbestand der Pflichtverletzung abhängen, sondern auch vom »Status« der Leistungsberechtigten. Je nachdem, ob sich diese in der »Vertrauenszeit« oder »Kooperationszeit« befinden, kann ein und dasselbe Verhalten zu Leistungsminderungen führen oder auch nicht.

In einem historischen Abriss stelle ich die Änderungen bei der Sanktionierung von »Arbeitsverweigerung« seit Verabschiedung des Bundessozialhilfegesetzes (1962) vor.

Am Ende des Abrisses stehen die geplanten Änderungen durch das »Bürgergeld-Gesetz«.

Bundestags-Abstimmung über Verbot von Strom- und Gassperren

Der Bundestag entscheidet über Anträge der Fraktion Die Linke zu einem Verbot von Gas- und Stromsperren (20/2686) sowie zur Einführung von Gas- und Strompreisdeckeln (20/3484) am Donnerstag, 13. Oktober 2022, im Anschluss an eine 40-minütige Debatte. Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie legt zu den Vorlagen jeweils eigene Beschlussempfehlungen (20/3853,  20/3865) vor. – Quelle und mehr: Bundestag

Siehe auch www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=strom+sperre

Entwurf eines Gesetzes (…) zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes

Für die “Verbraucher:innen-Schuldnerberatung” nicht relevant, aber der Vollständigkeit halber: Das Kabinett hat heute den von dem Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann vorgelegten Entwurf einer Formulierungshilfe der Koalitionsfraktionen zur Umsetzung der insolvenzrechtlichen Vorgaben aus dem 3. Entlastungspaket beschlossen.

  • Der Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung wird verkürzt
  • Die Planungszeiträume für Eigenverwaltungs- und Restrukturierungsplanungen werden verkürzt
  • Die Höchstfrist für die Insolvenzantragstellung wegen Überschuldung wird erhöht

Quelle: PM BMJ