Rund 1,8 Millionen Kinder in Deutschland haben im November 2021 in einem Haushalt gelebt, der die Grundsicherung für Arbeitssuchende bezogen hat. 45 Prozent dieser Kinder leben in Alleinerziehenden-Familien, wie aus einer Antwort (20/1272) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/906) der Fraktion Die Linke hervorgeht. Die Zahl der erreichten Kinder im Kinderzuschlag hat sich demnach von rund 762.000 im Juli 2021 auf rund 684.000 im Februar 2022 reduziert. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass im Jahr 2020 knapp 540.000 Kinder und Jugendliche in Haushalten lebten, die Wohngeld bezogen haben, davon 122.000 in Alleinerziehenden-Familien. Für 838.000 Kinder und Jugendliche wurden im September 2021 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt. – Quelle: Bundestagsmeldung
Autor: LAG Schuldnerberatung Hamburg
Vermieter kann keine Miete vom Jobcenter einklagen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass ein Vermieter trotz der Möglichkeit der Direktzahlung der Miete keine eigenen einklagbaren Ansprüche gegen das Jobcenter hat.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 3. Februar 2022 – L 11 AS 578/20. PM des Gerichts
Webinar der CCD-Coalition zum Thema Verbraucherkreditrichtlinie
Am 27. April 2022 von 11:00 bis 12:15 Uhr findet das deutsche Webinar zum Thema Verbraucherkreditrichtlinie statt. Das deutsche Webinar wird von der CCD-Coalition organisiert. Die CCD-Coalition hat das Ziel, einen sicheren, fairen und integrativen Kreditmarkt zu unterstützen. – mehr auf der Seite des iff
Erwerbslose und Armutskonferenz kritisieren Gießkannenprinzip bei Energiehilfen: “„Der notwendige Energieverbrauch muss übernommen werden“
Angesichts der Inflation und der durch den Ukraine-Krieg steigenden Energiekosten fordern Erwerbslosengruppen und Nationale Armutskonferenz gezielte Hilfen für in Armut lebende Haushalte.
„Während Erwerbstätige einen Energiekostenzuschlag von 300 Euro erhalten, bekommen Leistungsberechtigte in der Grundsicherung gerade einmal 200 Euro. Das wird in den wenigsten Fällen ausreichen, die ansteigenden Stromkosten aufzufangen“, kritisiert Jürgen Schneider vom Koordinierungskreis der Nationalen Armutskonferenz. Schneider ergänzt: „Damit ist auch noch lange nicht die Inflation ausgeglichen. Die drei Euro Regelsatzerhöhung, die es am Anfang des Jahres gab, ist weit hinter den tatsächlichen Kostensteigerungen zurückgeblieben.“ Schon vor Inflation, Pandemie und Ukraine-Krieg hätte der Regelsatz nach Berechnungen von Sozialverbänden mindestens 160 Euro höher liegen müssen, so Schneider.
Die Erfahrungen mit Energieschulden in der Beratungspraxis der Selbsthilfeorganisationen sind laut Helga Röller vom Frankfurter Arbeitslosenzentrum drastisch. „In den Fallbesprechungen mit dem Beratungsteam häufen sich die Fälle, wo Ratsuchende die eingehenden Rechnungen nicht mehr bezahlen können“, (mehr …)
Thomé: Überblick über die aktuellen Rechtsänderungen in Bezug auf das Grundsicherungsrecht
In seinem aktuellen Newsletter hat Harald Thomé eine gute Übersicht erstellt.
“a. Verlängerung der „vereinfachten Antragstellung“ auf Bewilligungszeiträume, die bis 31. Dez. 2022 beginnen
Das heißt weiterhin: Eingeschränkte Vermögensprüfungen und Angemessenheitsfiktion der Unterkunfts- und Heizkosten, Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 1 Nr. VZVV, Infos: https://t1p.de/ioag7
b. Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz: „Kindersofortzuschlag“ von 20 € monatlich ab Juli 2022
Dies gilt für (mehr …)
Bundesrat fordert bessere Bekämpfung von Mietwucher
Bundestagsmeldung: “Der Bundesrat dringt auf eine bessere Bekämpfung von Mietwucher. In einem dazu vorgelegten Gesetzentwurf (20/1239) schlägt die Länderkammer eine Änderung in Paragraf 5 („Mietpreisüberhöhung“) des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (WiStrG 1954) vor. Demnach soll künftig schon ordnungswidrig handeln, wer „bei Vorliegen eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen“ ein „unangemessen“ hohes Entgelt für Wohnräume fordert. Bisher sieht die Norm vor, dass derjenige ordnungswidrig handelt, der „infolge der Ausnutzung eines geringen Angebotes an vergleichbaren Räumen“ ein „unangemessen“ hohes Entgelt für Wohnräume fordert. Zudem soll nach Willen der Länderkammer die maximale Höhe des Bußgeldes von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht werden.
Die Länderkammer führt zur Begründung an, dass (mehr …)
BGH verneint gerichtliche Prüfkompetenz der Scheiternbescheinigung
Der BGH hat mit Beschluss vom 24. Februar 2022 – IX ZB 5/21 eine stark umstrittene / diskutierte Frage wie folgt entschieden (Leitsatz):
Dem Insolvenzgericht steht keine inhaltliche Prüfungsbefugnis der von dem Schuldner vorgelegten Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs zu.
Eine gute Entscheidung für die Schuldner:innen?
Zumindest eine Stärkung der geeigneten Stellen / Personen im Sinne des § 305 InsO. (mehr …)
BGH zur Insolvenzmasse und der Zuordnung eines Anspruchs auf Einkommensteuererstattung nach Erteilung der Restschuldbefreiung
BGH, 13.01.2022 – IX ZR 64/21: Wird dem Schuldner im laufenden Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung erteilt, gehört der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen zur Insolvenzmasse und nicht zum insolvenzfreien Neuerwerb des Schuldners, wenn der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder während des Verfahrens vor Ablauf der Abtretungsfrist verwirklicht worden ist.
Formatänderung “Praxisworkshop Beratung von (ehemals) Selbständigen” nun online
Der Praxisworkshop “Beratung von (ehemals) Selbständigen” findet nun online statt. Die Tage (Montag, 13. Juni 2022 und Dienstag, 14. Juni 2022) bleiben allerdings, ebenso die Referentin: Rebecca Viebrock-Weiser
Durch die Folgen der Pandemie wird eine völlig neue Gruppe Ratsuchender die Beratungsstellen aufsuchen: Selbstständige. Egal, ob diese noch aktiv selbstständig sind, oder ob die Unternehmung schon eingestellt wurde: geht es um die Schuldenregulierung, gibt es einige gravierende Unterschiede zu der Beratung von Verbrauchern. Dieser Workshop stellt ganz konkrete Probleme aus der Beratung von (ehemals) Selbstständigen in den Vordergrund die es anhand einer Musterakte zu lösen gilt.
Viele der im Zusammenhang mit der Beratung von Selbstständigen aufkommenden Probleme und deren Lösungsansätze können so im Workshop direkt anhand eines konkreten Sachverhalts von den Teilnehmern selbst erarbeitet werden.
Mehr: https://veranstaltungen.bag-sb.de/veranstaltungen/p1294-selbstaendige
Vom Sanktionsmoratorium zum Sanktionsmoratömchen
Vor einer Woche berichteten wir RegE zum SGB II-Sanktionsmoratorium: “Meldeversäumnisse” bleiben sanktioniert. Deutliche Kritik von Harald Thomé und dem Paritätischen.
Thomé: “…, also die Sanktionen nach § 32 SGB II, werden weiterhin sanktioniert. Diese Meldeversäumnisse machen aber ca. 70 % aller Sanktionen aus.
Zudem besteht die Gefahr, dass die sog. Pflichtverletzungen, also die Sanktionen nach § 31a SGB II, die jetzt im Rahmen des Moratoriums nicht sanktioniert werden dürfen, nachträglich noch sanktioniert werden. Denn nach § 31b Abs. 1 S. 5 SGB II ist bis zu sechs Monate nach dem sog. Pflichtversäumnis noch eine Sanktion möglich. Es besteht somit die ernste Gefahr, dass das schönklingende Sanktionsmoratorium ab Jan. 2023 mit nachträglich durchgeführten Sanktionen durch die Jobcenter ausgehöhlt werden.
Soviel zum Thema “MEHR FORTSCHRITT WAGEN” durch die Ampel. …”
Paritätischer: “… Indem die Sanktionsregelungen bei Meldeversäumnissen bestehen bleiben, bekennt sich die Bundesregierung zur Fortführung der Mehrzahl der Sanktionen. (mehr …)