Zwei Jahre Corona-Pandemie und rasant steigende Lebenshaltungskosten: Immer mehr Menschen geraten in finanzielle Not. Im Frühjahr 2022 verzeichneten die gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen in Deutschland im Vergleich zum Spätsommer 2021 einen deutlichen Anstieg bei der Nachfrage nach Beratung. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV), die zum Abschluss der Aktionswoche Schuldnerberatung veröffentlicht wurde. Gleichzeitig machte das Bündnis klar, dass ein Ausbau der Schuldnerberatung, ihre auskömmliche Finanzierung sowie Investitionen in die Digitalisierung der sozialen Schuldnerberatung dringend notwendig seien, damit überschuldete Menschen Unterstützung erfahren. Eine leistungsstarke Schuldnerberatung
ist unabdingbar, damit die betroffenen Menschen dem Teufelskreis aus nicht beglichenen Forderungen, Scham und Überforderung entkommen. (mehr …)
Autor: LAG Schuldnerberatung Hamburg
Bundestag beschließt Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde ab Oktober 2022
Mehrheitlich sprach sich der Bundestag heute für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde ab Oktober 2022 aus. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/1408; 20/1916) zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung stimmten die Koalitionsfraktionen und Die Linke. Die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion enthielten sich. Auf Antrag der Linken wurde über Artikel 7 des Gesetzentwurfs, die von der Linken heftig kritisierten Änderungen bei den Minijobs, in namentlicher Abstimmung separat abgestimmt. Für den Artikel 7 stimmten dabei 398 Abgeordnete, dagegen 41 und 248 der insgesamt abgegebenen Stimmen waren Enthaltungen. Zur Abstimmung des Gesetzentwurfs hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (20/1916) vorgelegt. Einen Entschließungsantrag der CDU/CSU (20/2057) wies der Bundestag bei Enthaltung der AfD mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen zurück. Darin kritisierte die Unionsfraktion die beabsichtigte politische Festlegung der Mindestlohnhöhe und forderte zukünftig eine Festlegung durch die Mindestlohnkommission.
Gegen die Stimmen der Antragsteller wurde zudem eine Vorlage der Linksfraktion mit dem Titel „Ausweitung der Minijobs konterkariert Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns“ (20/1503) abgelehnt. (mehr …)
Empfehlungen des Deutschen Vereins für den Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe (SGB XII)
Der Deutsche Verein gibt wiederkehrend Empfehlungen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe heraus – zuletzt in 3. Auflage 2016, welche durch die vorliegende 4. Auflage ersetzt wird. Die Empfehlungen dienen den Trägern der Sozialhilfe als Arbeitshilfe und tragen zu einer einheitlichen Rechtsanwendung bei. Sie stellen ebenso ein Beratungsinstrument der freien Wohlfahrtspflege dar. Die gesetzlichen Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz, das Angehörigenentlastungsgesetz und das Grundrentengesetz erforderten eine Überarbeitung der Vorauflage. Berücksichtigung fanden zudem die Weisungen des BMAS im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung in Bezug auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung. – Quelle
Hier ist die neue Pfändungstabelle 2022!
Zum ersten Mal gibt es in einem geraden Jahr eine neue Pfändungstabelle. Dies deshalb, weil nach § 850c Abs. 4 ZPO nun jährlich einen neue Tabelle erscheint und nicht mehr alle zwei Jahre. Heute wurde die neue Tabelle bekannt gemacht und zwar im Bundesgesetzblatt 2022 I Nr. 18, Seite 825. Eine druckbare Version wird es bald unter https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/18 geben.
Die Beträge wurden um über 6% angehoben! Ab 01.07.2022 gilt:
- Der unpfändbare Betrag nach § 850c ZPO für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten steigt von aktuell 1.252,64 Euro auf 1.330,16 Euro.
- Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 471,44 Euro auf 500,62 Euro.
- Für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht steigt der Erhöhungsbeitrag von 262,65 Euro auf 278,90 Euro.
Wie immer gibt es auch dieses Mal wieder unsere beliebte Übersichtstabelle in 100er-Schritten und gerundeten Zahlen. Diese sieht so aus: (mehr …)
Aktionswoche Schuldnerberatung 2022: “… und plötzlich überschuldet”
„…und plötzlich überschuldet“ ist das Thema der Aktionswoche Schuldnerberatung 2022. Roman Schlag, Sprecher der AG SBV:
“Überschuldung kann jede*n treffen, und das mitunter ganz plötzlich! Unvorhersehbare Ereignisse zeigen deutlich, dass das Thema Überschuldung kein Phänomen einzelner Zielgruppen ist. Ändern sich die Lebensumstände – beispielsweise durch Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit – ist die Gefahr der Überschuldung auch für Personen groß, die bisher nicht damit gerechnet haben, in finanzielle Schieflage zu geraten. Finanzierungen von Eigenheimen, Autos oder Smartphones können in Krisensituationen z.B. plötzlich nicht mehr bedient werden. So kann die wirtschaftlich gewollte und gesellschaftlich akzeptierte Verschuldung schnell in eine Überschuldung umschlagen.
Dabei besteht das weit verbreitete Vorurteil, dass Überschuldete nicht mit Geld umgehen können und selbst schuld an ihrer Situation sind. (mehr …)
Bundesverfassungsgericht: Ablehnung von Beratungshilfe für sozialrechtliches Widerspruchsverfahren verfassungswidrig
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 45/2022 vom 24. Mai 2022 zum Beschluss vom 04. April 2022 – 1 BvR 1370/21: Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Ablehnung von Beratungshilfe für ein sozialrechtliches Widerspruchsverfahren verfassungswidrig war. Der Antrag des Beschwerdeführers auf die Bewilligung von Beratungshilfe wurde vom zuständigen Amtsgericht in mehreren Entscheidungen wegen Mutwilligkeit abgelehnt.
Sachverhalt: Der Beschwerdeführer bezog Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Mit Bescheiden aus dem April 2021 wurde die Leistungsbewilligung des Beschwerdeführers für den Zeitraum Juli bis Dezember 2020 endgültig festgesetzt und daneben eine Erstattungsforderung geltend gemacht. Grund für die Erstattungsforderung war unter anderem eine vom Jobcenter festgestellte Überzahlung aufgrund eines Betriebskostenguthabens aus dem Jahr 2019, welches vom Jobcenter in dem Zeitraum Juni bis November 2020 anteilig leistungsmindernd berücksichtigt wurde.
Der Beschwerdeführer beantragte beim Amtsgericht die Bewilligung von Beratungshilfe. Er zweifelte an der Richtigkeit der Bescheide und wollte für die Gestaltung des Widerspruchs anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. (mehr …)
Überschuldete benötigen 38 % ihres Haushaltseinkommens für Wohnkosten
Das Statistische Bundesamt meldet: “Im Jahr 2021 stand dem Haushalt einer überschuldeten Person, die Hilfe bei einer Schuldnerberatungsstelle suchte, durchschnittlich ein Nettoeinkommen von 1 368 Euro pro Monat zur Verfügung. Mit durchschnittlich 520 Euro machten die Kosten für die Wohnung einschließlich Energie- und Nebenkosten 38 % des Haushaltseinkommens aus. Wird nur das eigene Einkommen der Schuldnerin oder des Schuldners von durchschnittlich 1 146 Euro betrachtet, so machten die Wohnkosten sogar 45 % aus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung vom 30. Mai bis zum 3. Juni 2022 weiter mitteilt, waren die Wohnkosten überschuldeter Personen damit überdurchschnittlich hoch: In der Gesamtbevölkerung belief sich der Anteil der Wohnkosten am Haushaltseinkommen nach den aktuellsten Daten aus dem Jahr 2020 auf 22 %. (mehr …)
EuGH zur Buttonlösung: einzig auf die Worte auf der Schaltfläche kommt es an
Vor zehn Jahren wurde die sog. Buttonlösung eingeführt (vgl. § 312j BGB). Nun hat der EuGH klargestell, Urteil 07.04.2022 (C-249/21):
Auf elektronischem Wege geschlossener Vertrag: Damit ein solcher Vertrag wirksam zustande kommt, muss der Verbraucher allein anhand der Worte auf der Schaltfläche für die Bestellung eindeutig verstehen, dass er eine Zahlungsverpflichtung eingeht, sobald er diese Schaltfläche aktiviert
Quelle und mehr: PM des Gerichts – siehe auch Meldung vzbv
In der Sache geht es um die Wirksamkeit des Buttons “Buchung abschließen” auf booking.com. Lesenswert AG Bottrop, 24.03.2021 – 12 C 158/19, welches den EuGH die Frage vorgelegt hat. Daraus am Ende:
“Denn der Begriff der ,,Buchung” ist nach Auffassung des erkennenden Gerichts nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht zwangsläufig mit der Eingehung einer Verpflichtung zur Zahlung eines Entgelts verbunden, sondern wird häufig auch als Synonym für eine unentgeltliche Vorbestellung oder Reservierung verwendet. Hiernach wäre die Pflicht des g 312j Abs. 3 S. 2 BGB als nicht erfüllt anzusehen mit der Folge, dass eine Verbindlichkeit des Beklagten wegen S 312j Abs. 4 BGB nicht begründet wäre.”
EuGH zur Buttonlösung: einzig auf die Worte auf der Schaltfläche kommt es an
Vor zehn Jahren wurde die sog. Buttonlösung eingeführt (vgl. § 312j BGB). Nun hat der EuGH klargestell, Urteil 07.04.2022 (C-249/21):
Auf elektronischem Wege geschlossener Vertrag: Damit ein solcher Vertrag wirksam zustande kommt, muss der Verbraucher allein anhand der Worte auf der Schaltfläche für die Bestellung eindeutig verstehen, dass er eine Zahlungsverpflichtung eingeht, sobald er diese Schaltfläche aktiviert
Quelle und mehr: PM des Gerichts – siehe auch Meldung vzbv
In der Sache geht es um die Wirksamkeit des Buttons “Buchung abschließen” auf booking.com. Lesenswert AG Bottrop, 24.03.2021 – 12 C 158/19, welches den EuGH die Frage vorgelegt hat. Daraus am Ende:
“Denn der Begriff der ,,Buchung” ist nach Auffassung des erkennenden Gerichts nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht zwangsläufig mit der Eingehung einer Verpflichtung zur Zahlung eines Entgelts verbunden, sondern wird häufig auch als Synonym für eine unentgeltliche Vorbestellung oder Reservierung verwendet. Hiernach wäre die Pflicht des g 312j Abs. 3 S. 2 BGB als nicht erfüllt anzusehen mit der Folge, dass eine Verbindlichkeit des Beklagten wegen S 312j Abs. 4 BGB nicht begründet wäre.”
Armut im Studium: 30 Prozent aller Studierenden leben in Armut
Meldung des Paritätischen: “Nach einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle sind 30 Prozent aller Studierenden in Deutschland von Armut betroffen. Von den alleinlebenden Studenten und Studentinnen sind es sogar vier von fünf, die in Armut leben. Die Autor*innen der Studie empfehlen auf Basis der dramatischen Befunde weitreichende BAföG-Reformen, um den Berechtigtenkreis zu erweitern und Studierende wirksam vor Armut zu schützen. Die bisher vorliegenden Vorschläge der Bundesregierung zu einer Reform, die am Mittwoch im Bundestagsausschuss für Bildung beraten werden [Anmerkung: siehe Experten sehen Licht und Schatten bei BAföG-Reform], seien nicht ausreichend. Gerade angesichts der aktuellen Preissteigerungen drohten weitere harte Belastungen, Verschuldung und Studienabbrüche für viele arme Studierende, warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband.
“Das Versprechen von Fortschritt, Chancengleichheit und gleichen Möglichkeiten für alle junge Menschen ist nicht viel wert, wenn es nicht gelingt, Studierende wirksam vor Armut zu schützen (mehr …)