BGH zur Vorsatzanfechtung

Hier der Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 06.05.2021, Aktenzeichen: IX ZR 72/20. Die Leitsätze:

1. Die Annahme der subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung kann nicht allein darauf gestützt werden, dass der Schuldner im Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung erkanntermaßen zahlungsunfähig ist.

2. Der Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners setzt im Falle der erkannten Zahlungsunfähigkeit zusätzlich voraus, dass der Schuldner im maßgeblichen Zeitpunkt wusste oder jedenfalls billigend in Kauf nahm, seine übrigen Gläubiger auch künftig nicht vollständig befriedigen zu können; dies richtet sich nach den ihm bekannten objektiven Umständen. (mehr …)

Basiskonzeption “Soziale Schuldnerberatung in der Diakonie”

“Die neue Basiskonzeption soziale Schuldnerberatung beschreibt sowohl die personenbezogenen als auch die strukturbezogenen Hilfen als grundlegende Handlungsformen der Schuldnerberatung in der Diakonie. Sie benennt ihre biblische als auch sozialarbeiterische Wurzeln und leitet daraus einen eigenständigen, diakoniespezifischen Handlungsansatz ab.” – Quelle und mehr: Diakonie Deutschland

Siehe auch:

IAB: “Schneller ist nicht immer besser: Sanktionen können sich längerfristig auf die Beschäftigungsqualität auswirken”

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) meldet: “Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können sanktioniert werden, wenn sie gegen die ihnen obliegenden Pflichten verstoßen. Sanktionen können sich allerdings negativ auf die Qualität der aufgenommenen Beschäftigung auswirken und damit eine nachhaltige Erwerbsintegration erschweren. Eine neue IAB-Studie zeigt, dass solche Auswirkungen langfristig Bestand haben: Rund fünf Jahre nach der Sanktionierung ist die Beschäftigungsqualität bei Sanktionierten geringer als bei nicht Sanktionierten.” – Quelle und mehr

IAB: Warum Frauen seltener sanktioniert werden als Männer

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) meldet: “Wer Arbeitslosengeld II bezieht und ohne triftigen Grund gegen die Regeln der Grundsicherung verstößt, dem drohen Sanktionen. Analysen zur Sanktionswahrscheinlichkeit zeigen, dass Frauen im Vergleich zu Männern viel seltener sanktioniert werden. Männer sind etwa doppelt so häufig von Sanktionen wegen Meldeversäumnissen und dreimal so häufig von Sanktionen aufgrund anderer Pflichtverletzungen betroffen als Frauen. Diese Unterschiede lassen sich zum großen Teil, aber nicht ausschließlich durch Kinderbetreuungspflichten erklären.” – Quelle und mehr

AG Ahaus: Die vom vollstreckbaren Tabellenauszug erfassten Forderungen können aus dem früheren Vollstreckungstitel nicht mehr vollstreckt werden

Das AG Ahaus hat am 25.1.2021, 6 M 1988/20, zu § 766 Abs. 2 ZPO; § 201 InsO entschieden: Die vom vollstreckbaren Tabellenauszug erfassten Forderungen können aus dem früheren Vollstreckungstitel nicht mehr vollstreckt werden.

Aus der Entscheidung: “st eine Forderung zur Insolvenztabelle festgestellt, erfolgt die Vollstreckung nur noch mittels einer vollstreckbaren Ausfertigung aus der Insolvenztabelle. Insoweit werden bereits bestehende Titel durch die Feststellung zur Tabelle aufgezehrt (mehr …)

Gesetz für „faire Verbraucherverträge“ verabschiedet

Der Bundestag hat am gestern den Gesetzentwurf der Bundesregierung „für faire Verbraucherverträge“ (19/26915) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/30840) angenommen. FDP und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. Quelle und mehr: BT-Meldung.

Siehe auch www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=faire+verbraucherverträge und Kommt der Kündigungsbutton?

LINKE zur Schuldnerberatung in Hamburg: Wartezeiten von mehr als einem halben Jahr sind keine Seltenheit

“Ratsuchende warten in Hamburg im Schnitt 117 Tage auf einen Termin bei der Schuldnerberatung. Bei vier der sieben staatlich anerkannten Beratungsstellen sind es sogar zwischen 181 und 204 Tagen. Das ist das Ergebnis einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft.

Obwohl die Beratungskapazitäten aufgestockt wurden, sind die Wartezeiten unverändert hoch. Für Menschen, denen das Wasser schon bis zum Hals steht, ist das unzumutbar. Die Personalsituation in den Beratungsstellen ist so auf Kante genäht, dass Urlaub, Mutterschutz und Krankheit sich unmittelbar auf die Wartezeiten auswirken. Offensichtlich waren die bisherigen Anstrengungen für den Ausbau der Beratungskapazitäten nicht ausreichend,

kritisiert Stephanie Rose, sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion. (mehr …)

VZ Hamburg zum Basiskonto: Ganz schön teuer!

Die Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass das sogenannte Basiskonto kürzlich fünf Jahre alt wurde und meint: “Kein Grund zum Feiern. Denn diese Konten sind ziemlich teuer und die Banken langen gerade bei denen kräftig zu, die nur wenig Geld haben. Ein Unding!”

Die VZ verweist auf den Preisvergleich der Stiftung Warentest (Stand: Dezember 2020) und gibt unter “Wichtige Fragen und Antworten zum Basiskonto” Hinweise. Siehe auch www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/basiskonto/.

LG Bielefeld zur Unverhältnismäßigkeit der Versagung der Restschuldbefreiung

Hier der Hinweis auf Landgericht Bielefeld, 23 T 622/20, Beschluss 13.1.2021. Das LG hat die Versagung der Restschuldbefreiung geändert und die Restschuldbefreiung erteilt. Aus dem Beschluss:

“Zwar ist das Amtsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass der Schuldner für die Zeiträume vom 01.02. – 14.04.2019 sowie vom 18.06. – 30.06.2019 trotz mehrfacher Aufforderung … zunächst keine Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen gemacht hat und dadurch seine Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nach § 97 Abs. 1 InsO zumindest grob fahrlässig verletzt hat. (…)

Unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durfte jedoch die harte Sanktion der Versagung der Restschuldbefreiung nicht verhängt werden, da (mehr …)