Auf der BAG-SB-Jahresfachtagung war auch das Verbraucherinsolvenz-Antragsformular Thema. Im gestrigen Praxisforum zum neuen Insolvenzrecht stellte Regierungsdirektor Bornemann vom BMJV klar, dass das Verordnungsrecht [Anmerkung: also nicht das Formular auf der Webseite des BMJV] maßgeblich sei.
In der Änderung der Formularverordnung durch das RSB-VerkürzungsG sei die Änderung der Fußzeile übersehen worden. Die alte Fußzeile (“7/2014”) sei geltendes Verordnungsrecht. Die Formulare, welches das BMJV herausgegeben hat, seien diesbezüglich “vielleicht nicht ganz sauber”. All dies sollte kein Problem sein, da eine “offensichtliche Unrichtigkeit” vorliegen würde. (mehr …)