DGB: “Die Preise steigen aktuell sieben Mal stärker als der Hartz-IV-Regelsatz”

“Kein Eis, keine Malstifte, keine Blumen: Leistungsberechtigte können sich von dem ohnehin zu niedrig bemessen Regelsatz immer weniger kaufen. Die aktuelle Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze um nur drei Euro oder 0,76 Prozent liegt deutlich unterhalb der Preisentwicklung von zuletzt 5,2 Prozent (November 2021). Die Preise steigen also zurzeit sieben Mal stärker als der Regelsatz.”

Quelle und mehr: DGB

LSG Hamburg zur Anerkennung von Kosten der Unterkunft und Heizung bei Verwandten

Das Landessozialgericht Hamburg hat am 10.09.2021 unter dem Aktenzeichen: L 4 AS 155/20 ein lesenswertes Urteil gefällt.

Aus der Entscheidung:

(Rn. 19:) Auch Mietverhältnisse unter Verwandten oder Angehörigen können im Rahmen von § 22 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigenden Kosten der Unterkunft und Heizung führen. Entscheidend ist, ob ein rechtlicher Bindungswille der Vertragsparteien im Rahmen eines Mietverhältnisses besteht. Bei der vorgegebenen vertraglichen Verpflichtung darf es sich nicht um ein sogenanntes Scheingeschäft im Sinne von § 117 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) handeln. (mehr …)

DGB: Kurzarbeit mit Hartz IV Leistungen aufstocken – Dein gutes Recht!

Kurzarbeit sichert viele Arbeitsplätze. Doch Beschäftigte in Kurzarbeit müssen teils erhebliche Einkommenseinbußen verkraften. Wer vorher wenig verdient hat, dem reicht das Kurzarbeitergeld allein oftmals nicht für den Lebensunterhalt. Hartz IV kann hier helfen. Der DGB zeigt, welche Sonderregelungen es für KurzarbeiterInnen gibt, die den Antrag einfacher und “stressfreier” machen.

Mehr auf der Seite des DGB.

Bundestag: Antrag der Linken zur Existenzminimum-Sicherung abgelehnt

Der Bundestag hat gestern nach halbstündiger Aussprache einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Existenzminimum sichern – Inflationsausgleich bei Regelsätzen garantieren“ (20/100) abgelehnt. Die Linke stimmte für ihren Antrag, die AfD enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Einen weiteren Antrag der Linken mit dem Titel „Würde und Teilhabe ernst nehmen – Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Bürgergeld“ (20/271) überwies das Parlament zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Quelle und mehr: Bundestagsmeldung

BSG: Kosten einer Privathaftpflichtversicherung können Kosten der Unterkunft sein

Hier der Hinweis auf den Beitrag von Helge Hildebrandt, in dem er Bundessozialgericht, Urteil vom 30.06.2021, B 4 AS 76/20 R erläutert.

Rn. 15 der Entscheidung: “Unter den Begriff des Unterkunftsbedarfs lassen sich allerdings auch solche Zahlungsverpflichtungen fassen, die ein Mieter aufgrund mietvertraglicher Vereinbarung gegenüber Dritten einzugehen hat, soweit ein hinreichend enger sachlicher Zusammenhang zur Anmietung der Wohnung vorhanden ist. Diese Voraussetzungen liegen hier noch vor: Bei der Verpflichtung des Klägers gegenüber seinem Vermieter zum Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung besteht ein solcher Bezug, soweit damit Schäden versichert werden, für deren Ersatz der Kläger gegenüber seinem Vermieter verpflichtet ist. Zwar (mehr …)

Antrag LINKE-Hamburg: “Notsituation der armen Haushalte lindern: Wohnkostenlücke in Hamburg schließen”

Die LINKE beantragt zur Wohnkostenlücke – dazu unsere Meldung vom 10.8.2021 – (Drs. 22/6436), dass der Senat aufgefordert wird

  1. zu prüfen, inwiefern bei den 17.000 Haushalten die Regelung zur 10-prozentigen Überschreitung der Angemessenheitsgrenze für Bedarfe für Kosten der Unterkunft und Heizung aufgrund von Wohnort oder Lebensumständen entgegen der rechtlichen Möglichkeit nicht ausgeschöpft wurde, und diese zu korrigieren.
  2. durch die Überarbeitung der Angemessenheitsprüfung in der Fachanweisung zu den Bedarfen Unterkunft und Heizung mit dem Ziel einer flexibleren Überschreitung der Angemessenheitsgrenze, als es durch die bestehende 10-ProzentRegelung möglich ist, (mehr …)

Angemessenheitsfiktion in den Unterkunftskosten – Für das Jahr 2020 und 2021 jetzt Überprüfungsanträge stellen!

Wurden 2020 und 2021 die Unterkunfts- oder Heizkosten nicht in tatsächlicher Höhe anerkannt, ist es jetzt Zeit, Überprüfungsanträge zu stellen, um rückwirkend die Leistungsansprüche zu sichern. Das betrifft Menschen aus dem SGB II/SGB XII und sog. Analogleistungsberechtigte nach dem AsylbLG.

Im Rahmen des Sozialschutz-Pakets „Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund der COVID-19-Pandemie“ wird in § 67 Abs. 3 SGB II/§ 141 Abs. 3 SGB XII bestimmt, dass alle Unterkunfts- und Heizkosten nach § 22 Abs. 1 SGB II / §35 Abs. 1 SGB XII und § 42a Abs. 1 SGB XII unabhängig von ihrer Höhe als angemessen gelten und das es sich dabei um eine unwiderlegbare Fiktion handelt. Diese gesetzliche Bestimmung heißt »Angemessenheitsfiktion« (mehr …)

Harald Thomé zum Koalitionsvertrag

In seinem aktuellen Newsletter gibt Harald Thomé eine lesenswerte Bewertung des Koalitionsvertrages ab. Hier nur die Überschriften und das Fazit:

  • Die Nichtanhebung der Regelleistungen
  • Sanktionen bzw. das Märchen des Sanktionsmoratoriums
  • Armut der Alten und Kranken

Gesamtbewertung: Wir hätten „Anwält*innen der Armen“ und nicht der Autofahrenden in den Koalitionsverhandlungen gebraucht. Das Koalitionspapier ist ein Armutszeugnis für alle Beteiligten. Offensichtlich ist, dass Änderungen auf der Straße (Luisa Neubauer) oder vor Gericht erstritten werden müssen. Erschreckend ist, dass schon der Einleitungssatz des Koalitionsvertrag „Bündnis für Gerechtigkeit“ so falsch ist.
Natürlich sind Kindergrundsicherung, Übernahme der Sozialschutzeregelungen (bei Neuantragstellenden), besserer Zuverdienst bei Schüler*innen und Studierenden kleine und auch wichtige Veränderungen, aber in der Gesamtheit muss hier deutlich nachgebessert werden. Der erste Schritt sind höhere Regelleistungen und zwar deutlich höhere! Hier wäre wünschenswert, dass die Parteimitglieder ein klares NEIN zu dem Koalitionsvertrag in dieser Form aussprechen!

Harald Thomé zum Koalitionsvertrag

In seinem aktuellen Newsletter gibt Harald Thomé eine lesenswerte Bewertung des Koalitionsvertrages ab. Hier nur die Überschriften und das Fazit:

  • Die Nichtanhebung der Regelleistungen
  • Sanktionen bzw. das Märchen des Sanktionsmoratoriums
  • Armut der Alten und Kranken

Gesamtbewertung: Wir hätten „Anwält*innen der Armen“ und nicht der Autofahrenden in den Koalitionsverhandlungen gebraucht. Das Koalitionspapier ist ein Armutszeugnis für alle Beteiligten. Offensichtlich ist, dass Änderungen auf der Straße (Luisa Neubauer) oder vor Gericht erstritten werden müssen. Erschreckend ist, dass schon der Einleitungssatz des Koalitionsvertrag „Bündnis für Gerechtigkeit“ so falsch ist.
Natürlich sind Kindergrundsicherung, Übernahme der Sozialschutzeregelungen (bei Neuantragstellenden), besserer Zuverdienst bei Schüler*innen und Studierenden kleine und auch wichtige Veränderungen, aber in der Gesamtheit muss hier deutlich nachgebessert werden. Der erste Schritt sind höhere Regelleistungen und zwar deutlich höhere! Hier wäre wünschenswert, dass die Parteimitglieder ein klares NEIN zu dem Koalitionsvertrag in dieser Form aussprechen!