Leiharbeit in Deutschland

Im Dezember 2019 sind insgesamt rund 634.000 Leiharbeitnehmer sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigt gewesen. Das waren rund 106.000 (14,3 Prozent) weniger als im Jahr 2015. Rund 64.000 Leiharbeitnehmer waren ausschließlich geringfügig beschäftigt. Das waren rund 5.700 (8,2 Prozent) weniger als im Jahr 2015. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21890) auf eine Kleine Anfrage (19/21341).

DIW Econ zum Niedriglohnsektor: Sackgasse statt Sprungbrett

“Rund 7,7 Millionen und damit mehr als ein Fünftel aller abhängig Beschäftigten in Deutschland verdienten 2018 weniger als 11,40 Euro brutto pro Stunde und arbeiteten damit im Niedriglohnsektor. Ein großer Teil von ihnen erhielt sogar weniger als den gesetzlichen Mindestlohn. Seit den 1990er Jahren ist Deutschlands Niedriglohnsektor um gut 60 Prozent gewachsen – in keinem anderen europäischen Land mit vergleichbarer Wirtschaftsleistung nimmt der Niedriglohnsektor ein solches Ausmaß an. Inzwischen haben einige Branchen ihr Geschäftsmodell auf niedrigen Löhnen aufgebaut. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Studie des DIW Econ, einer Tochter des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin, in unserem Auftrag.” – Quelle und mehr: PM der Bertelsmann-Stiftung

Siehe auch DIW: “Der Niedriglohnsektor in Deutschland ist größer als bislang angenommen”

Vermittlungsquote von Jobcentern

Rund zehn Prozent derjenigen Arbeitslosengeld-II-Beziehenden, die im Jahr 2018 wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung begonnen haben, erhielten diese durch direkte Vermittlung der Jobcenter. Das führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17226) auf eine Kleine Anfrage (19/16519) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus. Demnach habe es durch die Aufnahme einer nicht geförderten Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt rund 515.000 Abgänge aus Arbeitslosigkeit gegeben, rund 54.000 davon durch Vermittlung eines Jobcenters. – Quelle: Bundestag

Fahrtkosten zum Arbeitsplatz als außergewöhnliche Belastung, die zur Erhöhung der Pfändungsfreigrenze führt

Das AG Neustadt an der Weinstraße hat mit Beschluss vom 06.11.2017, Az: 1 M 1131/17 , emtschieden, dass die Fahrtkosten für einen 37km langen einfachen Arbeitsweg anteilig für jeweils 17 Kilometer (nämlich die Differenz zu 20km) zur Erhöhung des pfändungsfreien Beitrags nach § 850f Abs. 1 b ZPO führen kann. Mehr siehe www.infodienst-schuldnerberatung.de sowie direkt zur Entscheidung.

Mehr zum Thema siehe auch:  (mehr …)

Bundesarbeitsgericht: Pfändungsschutz für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. August 2017 – 10 AZR 859/16

  1. Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen iSv. § 850a Nr. 3 ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar.
  2. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sog. Vorfestarbeit sind dagegen der Pfändung nicht entzogen.
  3. Hinsichtlich der Frage, in welchem Umfang und welcher Höhe Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als „üblich“ und damit unpfändbar iSv. § 850a Nr. 3 ZPO anzusehen sind, kann an die Regelung in § 3b EStG angeknüpft werden.

Quelle und mehr: PM des Gerichts

siehe auch BGH: Steuerfreie Nachtzuschläge sind unpfändbar

Arm trotz Arbeit: In Deutschland hat sich Erwerbsarmut seit 2004 verdoppelt

„Immer mehr Menschen in Europa sind arm, obwohl sie arbeiten. Am stärksten stieg die sogenannte Erwerbsarmut in den vergangenen Jahren in Deutschland: Zwischen 2004 und 2014 hat sich der Anteil der „working poor“ an allen Erwerbstätigen im Alter zwischen 18 und 64 Jahren verdoppelt (siehe auch die Abbildungen 2 und 3 in der Studie; Link unten). Das hängt auch damit zusammen, dass Arbeitslose stärker unter Druck stehen, eine schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen.

Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Dr. Dorothee Spannagel, Dr. Daniel Seikel, PD Dr. Karin Schulze Buschoff und Helge Baumann haben untersucht, wie sich arbeitsmarkt- und sozialpolitische Maßnahmen, die Menschen schneller in Jobs bringen sollen, auf die Erwerbsarmut in 18 EU-Ländern ausgewirkt haben. Datengrundlagen sind die neuesten verfügbaren Zahlen aus der Europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) und eine OECD-Datenbank.“

Quelle und mehr: PM Hans-Böckler-Stifung

70 % der 18- bis 64-Jährigen leben von ihrer eigenen Erwerbstätigkeit

Sieben von zehn Erwachsenen (70 %) zwischen 18 und 64 Jahren in Deutschland bezogen im Jahr 2015 ihren Lebensunterhalt hauptsächlich aus ihrer eigenen Erwerbstätigkeit. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aus Ergebnissen des Mikrozensus mitteilt, waren das 35,7 Millionen der 50,8 Millionen Personen in diesem Alter. Unterschiedlich hoch sind die Anteile bei Männern (77 %) und Frauen (64 %). Fast 5,0 Millionen aller 18- bis 64-Jährigen (10 %) lebten hauptsächlich von öffentlichen Leistungen (ohne Renten und Pensionen). Rund 6,8 Millionen oder 13 % der Personen dieser Altersgruppe (7 % der Männer und 20 % der Frauen) nannten als Haupteinkommensquelle Einkünfte von Angehörigen (zum Beispiel Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise -partnerin, Eltern). – Quelle und mehr: Statistisches Bundesamt