Jugendarmut ist wie Monopoly spielen mit nur einem Würfel – und alle anderen haben zwei

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. hat den „Monitor Jugendarmut in Deutschland 2022“ vorgestellt. Die Ergebnisse sind deutlich: Jugendarmut beschneidet die Entwicklungs- und Teilhabechancen junger Menschen erheblich und oft dauerhaft. Rund ein Viertel aller jungen Menschen unter 25 Jahren ist in Deutschland armutsgefährdet. Die Krisen der letzten Monate haben diesen Zustand noch verschärft.

Die Corona-Krise und die Preisspirale verstärken die Problemlagen nicht nur bei Digitaler Teilhabe und Bildung. „68 % der jungen Menschen sorgen sich angesichts der aktuellen Entwicklungen, mit ihren Familien in Armut leben zu müssen, sich Wohnen und die Lebenshaltungskosten nicht mehr leisten zu können,“ erläutert Dr. Stefan Ottersbach, Vorstandvorsitzender der BAG KJS. „Dass 25 % der Jugendlichen in Deutschland von Armut betroffen sind, kann uns nicht kalt lassen. Es ist eigentlich ein Skandal, dass das nicht stärker im öffentlichen Bewusstsein verankert ist, gerade weil sich Armut auf alle Lebensbereiche auswirkt!“ betont Ottersbach.

Jugendliche und junge Menschen, die von Armut betroffen sind, sind dies vor allem durch ihr Elternhaus, dessen Haushalts-Nettoeinkommen und/oder wegen ihres Bildungsstands. Die Startchancen in ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben sind deutlich schlechter als bei finanziell besser abgesicherten jungen Menschen.

Quelle und mehr: www.bagkjs.de

Ärmere Haushalte spenden anteilig am verfügbaren Einkommen mehr als einkommensstarke Haushalte

Aus einer PM des DIW Berlin: Arme Haushalte sind relativ zum verfügbaren Einkommen spendabler als reiche: Zwar spendeten die zehn Prozent der einkommensstärksten Haushalte absolut gesehen deutlich mehr und trugen ein gutes Drittel zum Spendenaufkommen bei. Anteilig am verfügbaren Einkommen aber gaben die einkommensschwächsten Spenderhaushalten mit knapp zwei Prozent des verfügbaren Einkommens doppelt so viel wie die einkommensstärksten. 

Zu diesen Ergebnissen kommt eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI), für die die Befragungsdaten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) für das Berichtsjahr 2019 sowie der DZI Spenden-Index für die Jahre 2020 und 2021 herangezogen wurden.

Erhöhung Kinderfreibeträge: BÜNDNIS KINDERGRUNDSICHERUNG fordert Entlastungen zielgerichteter dort, wo sie gebraucht werden!

Aus einer PM Bündnis Kindergrundsicherung: Bis zu 25.000 € mehr ist dem Staat künftig ein Kind von Spitzenverdienern bis zur Volljährigkeit wert. Diese Ungerechtigkeit durch das komplexe System der Kinderfreibeträge ist kaum bekannt. Durch das Inflationsausgleichsgesetz wird diese Schieflage fortgeschrieben. Denn dort werden neben dem Kindergeld erneut die Kinderfreibeträge erhöht. Das BÜNDNIS KINDERGRUNDSICHERUNG fordert von der Bundesregierung, stattdessen zielgerichtete Entlastungen für arme Familien und ihre Kinder und das Ende der unfairen Familienförderung.

Aktuell können Eltern mit überdurchschnittlich hohem Einkommen durch die Kinderfreibeträge Steuervergünstigungen erhalten, die weit über die Summe des Kindergeldes hinausgehen. Alleinerziehende mit einem Kind und weniger als etwa 51.000 € Bruttolohn profitieren davon nicht. Bei Ehepaaren mit Alleinverdiener und einem Kind liegt die Schwelle bei etwa 83.000 € Jahresbrutto. Je höher das Einkommen, umso mehr Entlastungen werden gewährt. Es profitieren also vor allem die Spitzenverdiener im Land. Durch das Inflationsausgleichsgesetz werden diese Freibeträge nun noch einmal erhöht. Das kann für ein Kind einer Familie mit hohem Einkommen bis zum Erreichen seiner Volljährigkeit künftig zu einer finanziellen Besserstellung von bis zu 25.000 € führen. Während die Höhe des geplanten Bürgergelds nicht ausreicht, um Kinder aus den betroffenen Familien materiell abzusichern, werden Spitzenverdiener also erneut großzügig entlastet.

Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Bundestag lehnt Vermögens­abgabe für Milliardäre und Multi­millionäre ab

    Ein Vorstoß der Linkfraktion zur Einführung einer Vermögensabgabe für Multimillionäre und Milliardäre ist von den anderen Fraktionen am Donnerstag, 10. November 2022, im Parlament zurückgewiesen worden – allerdings aus unterschiedlichen Gründen.

    Während die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf den Koalitionsvertrag verwiesen, der Steuererhöhungen in dieser Legislaturperiode ausschließe, sprachen sich CDU/CSU-Fraktion und AfD-Fraktion grundsätzlich gegen eine solche Abgabe aus. In namentlicher Abstimmung votierten 36 Abgeordnete für den Antrag der Linksfraktion (20/4307), 649 Abgeordnete lehnten ihn ab.

    Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag die Einführung einer einmaligen Vermögensabgabe für Multimillionäre und Milliardäre. Die Bundesregierung solle dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Zur Begründung schreibt die Fraktion, schon die Corona-Krise sei für viele Menschen eine finanzielle Belastung gewesen. Nun folge darauf mit der Energiepreiskrise die nächste Belastung. Während die große Mehrheit der Bevölkerung mit finanziellen Nöten konfrontiert sei, hätten die Vermögendsten in diesem Land ihr Vermögen auch während der Krise mehren können. (…)

    Quelle: Bundestagsmeldug

    iff-Überschuldungsradar 2022/32: Überschuldung, Krankheiten und medizinische Versorgungsprobleme – Wege aus dem Teufelskreis durch Public Health Maßnahmen

    Hier der Hinweis auf den aktuellen iff-Überschuldungsradar. Unter dem Titel “Überschuldung, Krankheiten und medizinische Versorgungsprobleme – Wege aus dem Teufelskreis durch Public Health Maßnahmen” widmen sich Eva Münster, Jacqueline Warth und Klaus Weckbecker dem Thema Krankheit und Überschuldung sowie den Zusammenhängen und Wechselwirkungen.

    Positionspapier der Nationalen Armutskonferenz: Menschenwürdiges Auskommen statt Naturalien!

    Nationale Armutskonferenz (nak): Der Staat darf die Verantwortung für die Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums nicht länger auf Tafeln u.a. verschieben!

    Lebensmittel, Kleidung, Energie, Wohnen, Mobilität, Gesundheit sind grundlegend für das Leben eines Menschen. Ein Verweis auf Initiativen und hier auf Tafeln und Lebensmittelausgaben zur Deckung des täglichen Bedarfs steht nicht im Einklang mit dem Bundesverfassungsgericht.

    Die Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG) ist ureigene Aufgabe des Staates.

    Der Staat hat laut Bundesverfassungsgericht sicherzustellen, dass jedem Hilfebedürftigem diejenigen materiellen Voraussetzung zur Verfügung stehen, die für seine / ihre physische Existenz und ein Min- destmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Es ist unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat (BVerfG 9.2.2010 – 1 BvL 1/09 ua, Rn.136).

    Zweiter Heizkostenzuschuss einstimmig gebilligt

    Soeben hat der der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch (20/3884) gebilligt – und zwar einstimmig. Zuvor hatte der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen noch Änderungen am Entwurf vorgenommen (20/4097). 

    Wegen der im Jahr 2022 zu erwartenden Mehrbelastungen bei den Heizkosten will die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf einen zweiten Heizkostenzuschuss an bedürftige Haushalte auszahlen, die beim ersten Heizkostenzuschuss noch nicht berücksichtigt werden konnten. Vom zweiten Heizkostenzuschuss sollen der Regierung zufolge alle Haushalte profitieren, die in mindestens einem Monat im Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind.

    Sie sollen den Zuschuss gestaffelt nach Haushaltsgröße erhalten. Darüber hinaus sollen wie beim ersten Heizkostenzuschuss auch die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem BAföG sowie von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen profitieren, wenn die Leistungsberechtigung für mindestens einen Monat im maßgeblichen Zeitraum von 1. September 2022 bis 31. Dezember 2022 bestand. Für sie sieht die Bundesregierung einen pauschalen Zuschuss vor.

    Der Bundesregierung zufolge werden von der Maßnahme rund 660.000 wohngeldbeziehende Haushalte, rund 372.000 Geförderte nach dem BAföG, rund 81.000 Geförderte mit Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sowie rund 100.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen, profitieren. Das Gesetz sieht außerdem eine Konkretisierung des Paragrafen 85 Absatz 7 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) vor. Sie soll es den Leistungserbringern in der Pflege ermöglichen, zügig Verhandlungen mit den Pflegekassen aufzunehmen, wenn sich die Energiekosten in unvorhergesehenem Ausmaß ändern.

    Insgesamt rechnet der Bund bei Einführung des zweiten Heizkostenzuschusses mit Mehrausgaben in Höhe von rund 551 Millionen Euro in den Jahren 2022 und 2023. Es wird angestrebt, dass die Zuschüsse noch in diesem Jahr ausgezahlt werden.

    Laut einem Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, dem im Ausschuss für Wohnen zugestimmt wurde, wird im Gesetz nun klargestellt, was unter einer unvorhersehbaren Änderung der Energiekosten verstanden werden soll: zum einen eine „erhebliche Abweichung der tatsächlichen Bewohnerstruktur“, zum anderen eine „erhebliche Änderung der Energieaufwendungen“. – Quelle

    Siehe auch https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/2022_heizkostenzuschuss.html

    Anmerkung: in der BT-Debatte wurde mal wieder von “sozial schwachen” Personen gesprochen und dabei offenbar einkommensarme Personen gemeint. Das ist sehr ärgerlich. Mehr dazu hier und hier. Dort auch die Quelle zu Heribert Prantl:

    Sozial schwach sind diejenigen, die den Armen aus der Armut helfen könnten, es aber nicht tun.

    Zu wenig Verdienst für auskömmliche Rente

    Bundestagsmeldung: Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit haben sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte im Jahr 2021 ein mittleres Bruttomonatsentgelt (Median) von 3.516 Euro erzielt. Vollzeitbeschäftigte mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit erzielten ein Medianentgelt in Höhe von 2.728 Euro, während das Entgelt deutscher Staatsangehöriger im Mittel 3.643 Euro betrug. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/3834) auf eine Kleine Anfrage.

    Aus der Antwort geht auch hervor, dass 18,1 Prozent der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten ein Entgelt im unteren Entgeltbereich erzielten und dass knapp drei Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (13,5 Prozent) einen Bruttolohn unterhalb des Schwellenwertes (25.878 Euro pro Jahr) verdienten, der für eine Nettorente nach 45 Arbeitsjahren in Höhe der Grundsicherung im Alter notwendig wäre.

    Tafeln in Deutschland: Rund 1,1 Millionen NutzerInnen im Jahr 2020, vor allem Alleinerziehende

    Beginn einer PM des DIW: “Alleinerziehende und Schwerbehinderte nutzen Tafeln besonders häufig – jeweils rund ein Drittel der TafelbesucherInnen gibt an, zu diesen Gruppen zu gehören. Das zeigt eine Studie von DIW-Wissenschaftlern, für die Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ausgewertet wurden.

    Der Datensatz erlaubt erstmals eine belastbare Schätzung der Zahl von TafelbesucherInnen und deren demografischer Eigenschaften, zuvor lagen keine verallgemeinerbaren Daten vor. Demnach nutzten im ersten Halbjahr 2020 knapp 1,1 Millionen Menschen in Deutschland die Tafeln, das sind etwa 1,3 Prozent der Bevölkerung.

    „Offenbar gibt es eine relevante Gruppe von Menschen, die mithilfe der Tafeln ihre Nahrungsmittelversorgung sicherstellen müssen“, sagt Markus M. Grabka, Studienautor und Mitglied im Direktorium des SOEP im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).” – mehr auch hier

    Tacheles e.V.: “Wesentliche Änderungen im Bürgerhartz-Gesetz”

    Letzte Woche hatten wir auf den RegE zum sog. Bürgergeld hingewiesen. Auf der Seite von Tacheles e.V. werden die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum RefE vorstellt und wie folgt eingeleitet: “Die Bundesregierung hat nun ihren Gesetzesentwurf zum Bürgergeldgesetz verabschiedet. Da dies aber weiterhin Armut per Gesetz bedeutet, ist es nur richtig und konsequent das sog. Bürgergeld treffend Bürgerhartz zu nennen.”