Gerichtsvollzieherschutzgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet

Wie vorgestern vermutet, ging es dann schnell: gestern wurde das Gerichtsvollzieherschutzgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet, BGBl. 2021 I Nr. 20, 850. Damit treten heute (!) die Änderungen von § 850c, § 850f ZPO in Kraft (mehr hier und Synopse buzer.de).

Die anderen Änderungen werden im Wesentlichen am 1.1.2022 in Kraft treten, so dass Zeit besteht, sich damit zu befassen. Was aber geschehen sollte, da zahlreiche Vollstreckungsvorschriften als auch die InsO betroffen sind. (mehr …)

Änderung der §§ 850c, 850f ZPO mit Wirkung zum Wochenende?!

Das Corona-Geschehen führt zu ungewöhnlichen Zeitläufen. Heute wird der Bundestag um 12:20 Uhr über “Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19” beschließen. Dabei hängt sich das Verfahren an das Gerichtsvollzieherschutzgesetz an.

BT-Meldung: “Zusammen mit diesen Änderungen [gemeint: Covidregelungen] soll das Gerichtsvollzieherschutzgesetz beschlossen werden. Es ist in derselben Beschlussempfehlung (19/29246) enthalten, hat aber inhaltlich keine Berührungspunkte mit dem Infektionsschutzgesetz. Die Initiative (19/27636) zielt darauf, den Schutz von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern vor Gewalt zu verbessern sowie weitere zwangsvollstreckungsrechtliche Vorschriften zu ändern.”

Besonders bedeutsam in zeitlicher Hinsicht: das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetzes (PKoFoG; BGBl. 2020 I 2466; siehe auch hier) wird teilweise vorgezogen! (mehr …)

B90/Grüne-Antrag: Gesetz über faire Verbraucherverträge dringend nachbessern

Zum Entwurf eines Gesetzes über faire Verbraucherverträge fordern B90/Grüne eine dringende Nachbesserung – BT-Drucksache 19/28442. Es wird u.a. gefordert

  • eine stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um mehr als einen Monat auszuschließen; auch bezüglich Verträge über die regelmäßige entgeltliche Nutzung von Sport- oder Freizeiteinrichtungen (beispielsweise Fitnessstudioverträge)
  • eine Pflicht zum Vorsehen eines einfach auffindbaren, barrierefreien und verständlich beschriebenen Kündigungsbuttons vorzugeben, soweit der Abschluss des Vertrags im Zusammenhang mit einem Bestell- bzw. Vertragsabschlussbutton erfolgt
  • die sogenannte Bestätigungslösung (mehr …)

RegE “Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung”: Änderungen zur Vollstreckung der Einziehung von Taterträgen

Nach Plänen der Bundesregierung soll der § 459g StPO, der die Vollstreckung von Nebenfolgen (ergo: die Einziehung von Taterträgen) regelt, geändert werden. So heisst es etwa in der Begründung (BT-Drucksache 19/27654, S. 109f):

“Gemäß § 459g Absatz 5 Satz 1 StPO unterbleibt in den Fällen des Absatzes 2 – namentlich bei der Wertersatzeinziehung – auf Anordnung des Gerichts die Vollstreckung der Einziehung, soweit der Wert des Erlangten nicht mehr im Vermögen des Betroffenen vorhanden ist oder die Vollstreckung sonst unverhältnismäßig wäre. Diese pauschale und zwingende gesetzliche Einordnung des Falls, dass der Wert des Erlangten nicht mehr im Vermögen des Einziehungsadressaten vorhanden ist, als Fall der Unverhältnismäßigkeit der Vollstreckung ist zu weitgehend. (mehr …)

Bundestagsanhörung zum “Schwarm­finanzierung-Begleitgesetz”: Restschuldversicherungen in der Kritik

Gestern fand im Finanzausschuss eine Anhörung zum sog. Schwarm­finanzierung-Begleitgesetz statt. Dort waren auch die beiden Anträge 19/9276 – Antrag: Kunden von Restschuldversicherungen besser schützen (FDP) und 19/14386 – Antrag: Effektiver Verbraucherschutz bei Restschuldversicherungen (B90/Grüne) Thema.

Siehe dazu die Bundestagsmeldung (mit vielen Links zu Stellungnahmen) und vzbv: Provisionsdeckel nur ein erster Schritt

SG Karlsruhe hält “Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie” (§ 70 SGB II n.F.) für unzureichend und verfassungswidrig

Übermorgen tritt das sog. Sozialschutzpaket III in Kraft (BGBl. 2021 I Nr. 10, 335). Der neue § 70 SGB II sieht eine “Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie” in Höhe von 150 Euro vor.

Harald Thomé weist auf eine diesbezügliche (Eilrechts-) Entscheidung des SG Karlsruhe, 24.03.2021, S 12 AS 711/21 ER, hin (als pdf). Daraus:

“Im Widerspruch zu den verfassungsgerichtlich erkannten Beurteilungsmaßstäben ist den BT-Drucksachen zu § 70 SGB II in verfassungswidriger Weise nicht ansatzweise zu entnehmen, warum eine Einmalzahlung für den Monat Mai 2021 in Höhe von 150,- € den Mehrbedarf aufgrund der COVID-19-Epidemie für die Monate Januar 2021 bis Juni 2021 decken sollte. (mehr …)

NRW und Hessen fordern Anhebung der Gerichtsvollziehergebühren

Nordrhein-Westfalen und Saarland wollen bundesweit die Gebühren für Gerichtsvollzieher linear um zehn Prozent erhöhen lassen. Am 26. März 2021 stellten die beiden Länder dazu einen Gesetzesantrag im Bundesratsplenum vor – er wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. – Quelle und mehr: Bundesrat und BR-Drucksache 218/21.

Paritätischer: Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Fortschreibung des Wohngeldes

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat einen Referentenentwurf zur Ersten Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes (1.WoGFV) herausgegeben. Dazu eine Analyse und Forderungen des Paritätischen: http://www.der-paritaetische.de/fachinfo/detailseite/stellungnahme-zum-referentenentwurf-zur-fortschreibung-des-wohngeldes/

Hessen legt “Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer besonderen Verfahrensgebühr für Vielkläger im sozialgerichtlichen Verfahren” vor

“Hessen möchte mit einer Bundesratsinitiative die Sozialgerichte entlasten: Das Land schlägt vor, eine Verfahrensgebühr von 30 Euro für so genannte Vielkläger einzuführen. Der Bundesrat stimmt am 5. März 2021 darüber ab, ob er den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will.

Als Vielkläger soll gelten, wer in den letzten zehn Jahren bereits zehn oder mehr Verfahren in einem Land angestrengt hat. Diese Personen müssten künftig die Gebühr einzahlen, damit ein neues Verfahren angenommen wird. Nach derzeitigem Recht sind Verfahren vor den Sozialgerichten für die Klägerinnen und Kläger gebührenfrei. (mehr …)